Drucksache 18 / 18 397 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: MUFs um jeden Preis – contra integratives Wohnen auch für Flüchtlinge und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18397 vom 27.03.2019 über MUFs um jeden Preis - contra integratives Wohnen auch für Flüchtlinge ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die degewo um eine Stellungnahme gebeten. 1. Ist es zutreffend, dass sich der Senat vorstellen kann, das Grundstück „Hohentwielsteig“ in Zehlendorf auch nach Abbau des Containerdorfes für Flüchtlingswohnen zu nutzen? 2. Ist es ferner zutreffend, dass hier von der DEGEWO „regulärer“ Wohnungsbau geplant ist, die Flüchtlinge jedoch nicht integrativ ebenfalls hier untergebracht werden sollen, sondern in einem angrenzenden neu zu errichtenden MUF? Zu 1. und 2.: Auf Basis der aktuellen Baugenehmigung für die Unterkunft Hohentwielsteig ist eine Nutzung bis zum 19.06.2020 möglich. Derzeit wird im Senat ein Konzept zur Prüfung der Weiternutzung der Tempohome- und Container-Standorte beraten. Sofern die Prüfung in diesem Fall eine Weiternutzung ergeben sollte, soll der bestehende Containerbau genutzt werden. Perspektivisch beabsichtigt die degewo nach der ausstehenden Übernahme des Grundstücks die Errichtung eines Geschosswohnungsbaus. Weder auf dem bisher mit 2 der Unterkunft bebauten Grundstück noch auf einem angrenzenden Grundstück ist bislang der Bau einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge geplant. Berlin, den 15. April 2019 In Vertretung Daniel Tietze _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales