Drucksache 18 / 18 398 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Interne Dienstanweisungen gegenüber Lehramtsreferendaren und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18398 vom 27. März 2019 über Interne Dienstanweisungen gegenüber Lehramtsreferendaren ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einstellungszusagen gegenüber Lehramtsreferendaren wurden in den Jahren 2018 und 2019 auf wessen Anweisung hin wieder zurückgenommen? 2. Aus welchen Gründen wurden Einstellungszusagen gegenüber Lehramtsreferendaren in den Jahren 2018 und 2019 wieder zurückgenommen? 3. Erfolgten Rücknahmen von Einstellungszusagen gegenüber Lehramtsreferendaren auf der Grundlage interner Dienstanweisungen und wenn ja, auf wessen Veranlassung hin? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wurden die entsprechenden Anweisungen übermittelt? Zu 1. bis 3.: Im Jahr 2018 wurden für Berliner Lehramtsanwärterinnen und –anwärter, die ihre Ausbildung beendeten insgesamt 594 Einstellungsgarantien schriftlich erteilt. Keine dieser Einstellungszusagen wurde zurückgenommen. Im Jahr 2019 wurden für Berliner Lehramtsanwärterinnen und –anwärter, die ihre Ausbildung beendeten insgesamt 934 Einstellungsgarantien schriftlich erteilt. Keine dieser Einstellungszusagen wurde zurückgenommen. 4. Wurde den betroffenen Referendaren nach der Rücknahme einer Einstellungszusage die Einstellung an einer anderen Schule angeboten (wenn ja, bitte unter Angabe des Bezirkes der Wunsch- sowie der alternativ angebotenen Schule)? 2 Zu 4.: Einstellungszusagen werden in Berlin durch das zentrale Personalmanagement der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für den Berliner Schuldienst erteilt. Ein Anrecht auf Einstellung an einer konkreten Schule besteht im Rahmen der Sammelausschreibungen nicht. 5. Welches Konzept verfolgt der Senat aktuell, um eine gerechtere Verteilung von Quereinsteigern an Berliner Schulen zu gewährleisten, seit wann werden die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt und auf welcher rechtlichen Grundlage basieren sie? Zu 5.: Mit der Steuerungsmaßnahme „Jede Berliner Schule wird Ausbildungsschule für Quereinsteigende“ soll durch die breitere Verteilung der Ausbildungslast mehr Bildungsgerechtigkeit in der Stadt erreicht werden. Aktuell bilden 145 Berliner Schulen keine Quereinsteigenden aus. Die Maßnahme wird erstmals in Vorbereitung des Schuljahres 2019/2020 umgesetzt und sie erfordert keine gesonderte rechtliche Grundlage. Berlin, den 18. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie