Drucksache 18 / 18 399 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Öffentlichkeitsarbeit für die Beteiligungsplattform „meinBerlin“ und Antwort vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18399 vom 27. März 2019 über Öffentlichkeitsarbeit für die Beteiligungsplattform „meinBerlin“ _________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen wurden seit 2015 zur öffentlichen Bewerbung der Beteiligungsplattform „meinBerlin“ seitens des Senats ergriffen? Zu 1.: Die Senatskanzlei legt den Fokus auf eine breite Bekanntmachung der Beteiligungsplattform mein.berlin.de in der Verwaltungs- und Fachöffentlichkeit. Die Bekanntmachung in der Stadtöffentlichkeit ist eng an konkrete Beteiligungsprojekte gekoppelt. Daher unterstützt die Senatskanzlei die Verwaltungseinheiten in ihren Anstrengungen zur Sichtbarmachung ihrer Beteiligungsprojekte. Hierzu werden u.a. Vernetzungs- und Austauschformate angeboten. Die bisher unternommenen Maßnahmen der Senatskanzlei, einer Verwaltungs- und Fachöffentlichkeit die Möglichkeiten der Plattform nahezubringen, umfassen u.a. • Artikel für Fachzeitschriften • Artikel für Fachbücher • Teilnahme an E-Government-Wettbewerben • Teilnahme an Fachkonferenzen, Vorträge vor Fachpublikum • Bewerbung auf Startseite von berlin.de 2. Welche Maßnahmen zur Bekanntmachung der Webseite wurden seitens der Berliner Bezirke bisher ergriffen? Zu 2.: Da sich die Bewerbung immer auf konkrete Projekte bezieht und es eine enge Verknüpfung mit dem Tagesgeschäft der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gibt, wird im Einzelfall nicht erhoben, wo die Beteiligungsplattform mein.berlin.de bislang bekanntgemacht wurde. 3. Welche finanziellen Aufwendungen waren damit jeweils verbunden? Zu 3.: Maßnahmen zur Bewerbung der Plattform seitens des Senats werden im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit des Presse- und Informationsamtes aus dem Haushaltstitel 0300/53102 finanziert. Eine Zuordnung zu einzelnen Maßnahmen ist nicht möglich. 4. Wie schätzt der Senat die Zahl von 10.880 Bürgerinnen und Bürgern, vor dem Hintergrund, dass sich in Berlin etwa 800.000 Menschen ehrenamtlich engagierten, ein, die sich seit Onlinestellung der Webseite registriert haben (Stand 18.03.2019, laut DS 18/18130)? Zu 4.: Die Zahl der registrierten Personen auf mein.berlin.de hat sich in den letzten Monaten deutlich erhöht. Der Senat schätzt, dass die Online-Bürgerbeteiligung weiterhin ein hohes Wachstumspotenzial hat. Eine höhere Beteiligung kann vor allem durch mehr relevante Online-Beteiligungsprojekte erreicht werden und eine stärkere Erreichung bisher nicht beteiligter Zielgruppen. 5. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Beteiligungsplattform noch bekannter in der Stadtgesellschaft zu machen? Zu 5.: Die Bekanntheit der Beteiligungsplattform in der Stadtgesellschaft korrespondiert mit der Anzahl und der Relevanz der Beteiligungsprojekte. Ein Beteiligungsimpuls ergibt sich häufig aus lokaler oder thematischer Betroffenheit. Für Inhalt und Bewerbung der Beteiligungsprojekte sind die einzelnen Verwaltungseinheiten auf der Plattform verantwortlich. Die Senatskanzlei legt ihren Fokus weiterhin auf eine Unterstützung der einzelnen Verwaltungseinheiten in ihren Anstrengungen zur Sichtbarmachung ihrer Beteiligungsprojekte. Hierzu werden Vernetzungs- und Austauschformate angeboten. Die bisher unternommenen Anstrengungen der Senatskanzlei, einer Verwaltungs- und Fachöffentlichkeit die Möglichkeiten der Plattform nahezubringen, werden fortgesetzt. 6. Auf wie viele unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer fallen die bisher verzeichneten 13.218 Kommentare und 34.596 Bewertungen (Stand 18.03.2019, laut DS 18/18130) an bzw. wie viele verschiedene Bürgerinnen und Bürger haben sich bisher aktiv beteiligt? Zu 6.: Von den 10.880 registrierten Nutzerinnen und Nutzern haben 4.123 Nutzerinnen und Nutzer einen oder mehrere Beiträge in Form von Ideen und Kommentaren beigetragen 2.996 Nutzerinnen und Nutzer eine oder mehrere Ideen und Kommentare bewertet 2.008 Nutzerinnen und Nutzer an einer Umfrage teilgenommen Mehrfachzählungen sind möglich. Nicht enthalten sind Stellungnahmen zu Bebauungsplänen, da diese nicht dauerhaft gespeichert werden. 7. Wie schätzt der Senat die Anzahl von bisher 48 vertretenen Verwaltungseinheiten auf der Plattform ein (Stand 18.03.2019, laut DS 18/18130)? Zu 7.: Aus Sicht der Senatskanzlei ist mit den 48 vertretenen Verwaltungseinheiten bereits ein Großteil der Akteurinnen und Akteure mit beteiligungsrelevanten Projekten auf der Beteiligungsplattform vertreten. 8. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um weitere Verwaltungseinheiten für die Durchführung von Beteiligungsprojekten auf der E-Partizipationsplattform zu gewinnen? Zu 8.: Die Gewinnung weiterer Verwaltungseinheiten für die Durchführung von Beteiligungsprojekten ist eine kontinuierliche Aufgabe des Senats. Die beschriebenen Maßnahmen werden weitergeführt. 9. Inwiefern werden die Schulungsangebote für den Umgang mit meinberlin.de beworben? Zu 9.: Schulungsangebote für die Beteiligungsplattform werden zum einen als verwaltungsweite Schulung an der Verwaltungsakademie angeboten und über die dortigen Kanäle bekanntgemacht. Zum anderen ist es Aufgabe der Koordinierungsstelle E-Partizipation neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzusprechen, zu vernetzen und ggf. auch individuelle Schulungstermine zu vereinbaren. Dies erfolgt kontinuierlich. 10. Wie kommt die Differenz der externen Schulungsleistungen zwischen 2017 und 2018 zustande (laut DS 18/18130 wurden im Jahr 2017 60.000 € für 10 Schulungen abgerechnet, während 2018 20.000 € für 17 Schulungen abgerechnet wurden)? Zu 10.: Die Senatskanzlei hat 2017 externe Schulungsleistungen für die Beteiligungsplattform in Höhe von 60.000 € beauftragt. Mit erstmaliger Besetzung der Koordinierungsstelle E-Partizipation in der Senatskanzlei im Verlauf des Jahres 2017 konnten mehr Schulungen durch eigenes Personal und mit geringerem Bedarf an externer Unterstützung realisiert werden. 11. Aus welchen Fachressourcen stammen die Beteiligungsprojekte? Bitte Anzahl der Beteiligungsprojekte je Fachbereich auflisten. Zu 11.: Die Beteiligungsprojekte auf der Beteiligungsplattform verteilen sich wie folgt auf die Politikfelder (Stand: 16.04.2019): • Stadtentwicklung, Wohnen: 180 • Umwelt, Verkehr, Klimaschutz: 57 • Finanzen, Haushalt: 38 • Bildung, Jugend, Familie: 19 • Bürgerschaftliches Engagement: 15 • Kultur, Europa: 4 • Integration, Arbeit, Soziales: 1 Berlin, den 23.04.2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei