Drucksache 18 / 18 400 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Tegeler Fließ: Höhere Wassermenge Richtung Reinickendorf wegen Beräumung auf Brandenburger Gebiet? und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18400 vom 27. März 2019 über Tegeler Fließ: Höhere Wassermenge Richtung Reinickendorf wegen Beräumung auf Brandenburger Gebiet? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Details sind dem Senat zur Beseitigung von Biberdämmen und Totholz im Bereich Mühlenbeck des Tegeler Fließes bekannt (Märkische Oderzeitung vom 27.02.2019) Welchen Umfang haben/hatten die Arbeiten? Antwort zu 1: Nach Auskunft des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Referat 24 – Hochwasserschutz, Stabilisierung Wasserhaushalt hatte die Maßnahme folgenden Umfang: Der Wasserbodenverband "Schnelle Havel" hat die Biberdämme in der Ortslage Mühlenbeck und nördlich der Autobahn aufgrund wieder eingesetzter Bauaktivität der Biber seit dem 26.02.2019 bereits mehrfach geöffnet. Laut Bescheid hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberhavel eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 (7) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom Verbot gemäß § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG und eine Befreiung von den Verboten des § 4 (2) Nr. 20 der Verordnung (VO) zum Naturschutzgebiet (NSG) „Tegeler Fließtal“ zur einmaligen Beseitigung von zwei Biberdämmen gemäß § 7 der NSG-VO i. V. m. § 67 (2) 1 BNatSchG für die Beseitigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten des Bibers (Castor fiber) erteilt. Die Genehmigung (gilt nach Verlängerung) bis zum 12.04.2019. Zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten ist u.a. der Einsatz eines Amphibienbootes zur Beseitigung von Abflusshindernissen im nördlichen Bereich (bis zum Mühlenbecker See) geplant. Südlich der Mönchmühle erfolgt eine jährliche Entkrautung der Gewässersohle im Herbst. Am Montag, den 08.04.2019 fand in der Gemeinde Mühlenbecker Land die diesjährige Gewässerschau statt. Die geplanten 2 Gewässerunterhaltungsarbeiten am Tegeler Fließ werden im Rahmen dieser Schau besprochen. Frage 2: Ist es zutreffend, dass der beschriebene Erfolg (Absenkung des Wasserspiegels im Mühlenbecker See und höhere Fließgeschwindigkeit) zwangsläufig verbunden ist mit einem höheren Wasserstand des nicht beräumten Berliner Teil des Fließes? Welche Pegelstände sind seit dem Jahresanfang 2019 in Berlin gemessen worden bzw. welche Abfluss-/ Durchflussmengen? Antwort zu 2: Nach Auskunft des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Referat 24 – Hochwasserschutz, Stabilisierung Wasserhaushalt führt die untere Naturschutzbehörde im Anschluss an die oben genannte Genehmigung keine entsprechenden Untersuchungen durch. Nach Beobachtung der Wasserstände unterhalb der Biberdämme bis zur Mönchmühle durch den Gewässerunterhaltungsverband wurden keine signifikant erhöhten Abflüsse festgestellt. Auf Berliner Seite konnte auch kein signifikanter Anstieg der Wasserstände festgestellt werden, der auf die Beseitigung der Biberdämme zurückzuführen ist. Am Tegeler Fließ werden die Wasserstandsmessstationen St.-Joseph-Steg, Am Freibad und Lübars betrieben (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Lage der drei Wasserstandsmessstationen Abbildung 2 zeigt die Wasserstandsganglinien von 2019. Aktuell beträgt der Wasserstand am St.-Joseph-Steg 32,63 m ü. NHN und liegt damit unter dem mittleren Wasserstand von 32,69 m ü. NHN. Der Wasserstand Am Freibad beträgt 33,16 m ü. NHN und liegt leicht über dem mittleren Wasserstand von 33,10 m ü. NHN. Der Wasserstand in Lübars beträgt aktuell 33,31 m ü. NHN und liegt unter dem mittleren Wasserstand von 33,49 m ü. NHN. 3 Abbildung 2: Wasserstandsganglinien an den Messstationen St.-Joseph-Steg, Am Freibad und Lübars Frage 3: Sind die Arbeiten von der Brandenburger Seite angekündigt worden und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen der Brandenburger Wasserwirtschaft? Antwort zu 3: Es erfolgte seitens des Landkreises Oberhavel keine Ankündigung über die Beseitigung von Biberdämmen an das Land Berlin. Es besteht eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Wasserwirtschaft auf ministerieller Ebene und auf Ebene des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, so bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL). Es findet ein täglicher Datenaustausch statt. Da das Wasserrecht keine eindeutigen Regelungen zum Umgang mit dem Biber enthält, sondern maßgeblich durch den Natur- und Artenschutz geregelt wird, findet zum Umgang mit dem Biber zwischen den Wasserwirtschaftsverwaltungen aktuell kein aktiver Informationsaustausch statt. Berlin, den 11.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz