Drucksache 18 / 18 401 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 27. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Was heißt 1,5 Mio Überschwemmungsschutz für die Mäckeritzwiesen? und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18401 vom 27. März 2019 über Was heißt 1,5 Mio Überschwemmungsschutz für die Mäckeritzwiesen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat von Berlin hat am 26.03.2019 eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus zur Verteilung von SIWANA-Mitteln beschlossen, der vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 27.03.2019 zugestimmt worden ist. Darin sind u.a. 1,5 Mio. Euro mit der Zweckbestimmung "Umwelt - Mäckeritzwiesen - 1,5 Mio - Sen UVK - Überschwemmungsschutz" ausgewiesen. Frage 1: Auf welcher Basis ist der Betrag von 1.500.000 € errechnet worden? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat nach den Starkregenereignissen im Sommer 2017 ein Ingenieurbüro mit der Vorplanung einer Niederschlagsentwässerung bei Starkregen für das Siedlungsgebiet der Mäckeritzwiesen beauftragt. Diese Vorplanung des Ingenieurbüros bildet die Grundlage für die beantragte Fördersumme. Frage 2: Welche Maßnahmen des "Überschwemmungsschutzes" sollen konkret damit finanziert werden? Antwort zu 2: Die Maßnahmen des Überschwemmungsschutzes bei Starkregen beinhalten die Schaffung eines Regensammelbeckens und die Ableitmöglichkeit des gesammelten Niederschlagswassers in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal. 2 Frage 3: In welchem Zeitraum sollen die zur Verfügung stehenden 1,5 Mio € ausgegeben werden? Antwort zu 3: Die Maßnahmen sollen sehr zeitnah umgesetzt werden. Sobald die Mittel der zuständigen Abteilung der SenUVK zur Verfügung stehen, kann mit der Erstellung der Planungsunterlagen begonnen werden. Ein genauer Zeitraum bis zum Abschluss der Maßnahmen kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Frage 4: Wie und in welchem Ausmaß werden die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. die zuständigen Siedlungsvorstände im Vorfeld der Mittelplanung und –verwendung seitens der Sen UVK beteiligt? Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht in engem Austausch mit den Siedlungsvorständen der Siedlungen im Bereich der Mäckeritzwiesen. Die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. die zuständigen Siedlungsvorstände werden selbstverständlich wie bisher über die geplanten Aktivitäten informiert und in die weiterführende Planung der Maßnahmen eingebunden. Frage 5: Welche Aufgabe kommt in diesem Zusammenhang den verantwortlichen Stellen im Bezirksamt Reinickendorf zu? Antwort zu 5: Die Umsetzung der Notfallmaßnahmen des Überschwemmungsschutzes bei Starkregen durch den Senat wird selbstverständlich mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt Reinickendorf koordiniert werden. Weitere mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Niederschlagsentwässerung zum Schutz des Siedlungsgebietes der Mäckeritzwiesen können allerdings nur im Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung (u.a. Bebauungsplan) des Bezirksamtes Reinickendorf geplant werden. Frage 6: Wird der Senat ggf. gemäß Beschlussvorlage geprüfte Bauplanungsunterlagen erstellen und diese dem Hauptausschuss vorlegen, um nochmals um die Freigabe dieser Maßnahmen zu ersuchen? Antwort zu 6: Wenn die Bauplanungsunterlagen erstellt sein werden, wird der Senat diese gemäß den Vorgaben gegebenenfalls dem Hauptausschuss vorlegen. Frage 7: Plant der Senat weitere Mittel über den in SIWANA ausgewiesenen Betrag hinaus aufzuwenden? Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums und wieviel? 3 Antwort zu 7: Nein, es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant weitere Mittel aufzuwenden (s. auch Antwort zu 5). Berlin, den 11.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz