Drucksache 18 / 18 402 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XXIII) – Energiewende (II) und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18402 vom 28.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XXIII) – Energiewende (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Energiewende“ im Rahmen der EU- Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Die Partnerschaft „Energiewende“ hat einen Aktionsplan mit dem Ziel erstellt, die notwendigen strukturellen Veränderungen des Energiesystems hin zu einem smarten, integrierten, emissionsfreien und nachfragegesteuerten System zu initiieren und zu unterstützen. Dabei wurden fünf „Actions“ vorgeschlagen, die die Partnerschaft als essentiell und machbar einstuft: Action 1: Finanzierung von Nah- und Fernwärmenetzen Action 2: Maximierung von Abwärmenutzung in Städten Action 3: Energiemasterpläne für Städte Action 4: Servicestelle für energetische Sanierung von Städten Action 5: Engere Kooperation mit EU-Institutionen, um Energiewendeförderung voranzubringen Innerhalb der „Actions“ wurden verschiedene Umsetzungsschritte aufgeführt, die durch die Partnerschaften begleitet und durchgeführt werden. Seite 2 von 2 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen und hat der Senat insbesondere an diesbezüglichen Konsultationen teilgenommen? 3. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 2. und 3.: Berlin ist nicht Mitglied der Partnerschaft; insofern wurde der Prozess aus fachlicher Sicht lediglich beobachtet. Für die Konsultationen wurde inhaltlich kein Beitrag verfasst, da die Themen zwar auch für Berlin von Bedeutung sind, aber nach Prüfung festgestellt wurde, dass Berlin in vielerlei Hinsicht bereits an den aufgerufenen Themen arbeitet und an dieser Stelle des Prozesses insofern weniger zum Adressatenkreis der Konsultationen gehörte. So verfügt das Land Berlin durch das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) bereits über einen geeigneten Maßnahmenplan, um den Herausforderungen des Klimawandels und der urbanen Energiewende zu begegnen (Action 3). In diesem werden auch Maßnahmen für die Wärmewende (Action 1) sowie Abwärmepotentiale (Action 2) adressiert (BEK E-13, E-14, E-16, E-22). Darüber hinaus wird bereits das Konzept für eine Servicestelle für energetische Quartierssanierung (BEK GeS-1) erarbeitet; ferner befindet sich ein Solarzentrum (BEK E-4) im Aufbau und die Einrichtung eines Bauinfozentrums (BEK GeS-16) ist geplant (Action 4). Der Umsetzungsprozess, insbesondere hinsichtlich der Anpassung von Förderprogrammen und Richtlinien (Action 5), bietet im späteren Verlauf die Möglichkeit, aus Sicht Berlins wichtige Impulse zu setzen. Insgesamt ist der Aktionsplan zu begrüßen, da die Umsetzung des Aktionsplanes im Sinne der Berliner Energiewende und des BEK ist und diese unterstützend begleiten kann. Berlin, den 15.04.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa