Drucksache 18 / 18 403 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XXIV) – Naturnahe Lösungen bei Raumnutzung (II) und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18403 vom 28.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XXIV) – Naturnahe Lösungen bei Raumnutzung (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Naturnahe Lösungen bei Raumnutzung“ im Rahmen der EU-Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Das Ziel der Partnerschaft ist die effiziente und nachhaltige Nutzung von Land und anderen natürlichen Ressourcen. Um zur Schaffung kompakter, lebenswerter und integrativer europäischer Städte beizutragen und die Einführung von naturbasierten Lösungen zu fördern, hat die Partnerschaft einen Aktionsplan erarbeitet und im Dezember 2018 veröffentlicht. Darin enthalten sind die folgenden Aktionen: Aktion 1: Berücksichtigung von Flächenverbrauch und Bodeneigenschaften bei Folgenabschätzungsverfahren Aktion 2: Finanzierung und Finanzleitfaden für die Neuerschließung brachliegender Flächen Aktion 3: Identifizierung und Management von wenig genutztem Boden Aktion 4: Indikatoren für die Inanspruchnahme von Flächen Aktion 5: Förderung funktionaler städtischer Gebiete, um Zersiedelung (urban sprawl) entgegenzuwirken Aktion 6. Bessere Rechtssetzung, um naturbasierte Lösungen zu fördern Aktion 7: Bessere Finanzierung für naturbasierte Lösungen Aktion 8: Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen der naturbasierten Lösungen und der nachhaltigen Landnutzung Aktion 9: Vereinbarung gemeinsamer Ziele und Indikatoren für naturbasierte Lösungen, urbane grüne Infrastruktur, Biodiversität und Ökosystemleistungen in Städten. Seite 2 von 2 Die Arbeit der Partnerschaft in diesem Jahr ist der Umsetzung des Aktionsplans gewidmet. Das nächste Treffen wird im Juli 2019 stattfinden. 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen und hat sich der Senat insbesondere an diesbezüglichen Konsultationen beteiligt? Zu 2.: Berlin ist nicht Mitglied der Partnerschaft und begleitet beobachtend ihre Arbeit. Eine Beteiligung an der Konsultation ist nicht erfolgt. 3. Welche der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13102 vom Senat ausgeführten Anregungen hinsichtlich europäischer Förderkulissen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? 4. Welche der vom Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13102 angeregten Verbesserungen bzw. zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen durch die Europäische Union und ihre Institutionen konnten bisher im Rahmen der Partnerschaft oder anderweitig konsentiert werden, und welche aus welchen Gründen nicht? 5. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 3.-5.: Der Entwurf der Verordnung für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sieht unter anderem die Förderung von Projekten zur Verbesserung des Naturschutzes und der grünen Infrastruktur in Städten vor. Die Verhandlungen zum Verordnungsentwurf sind noch nicht abgeschlossen. Ein eigenständiges Programm für die Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete für die nächste Förderperiode ist nicht vorgesehen. Der Verordnungsvorschlag zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE), zu dem es bereits eine teilweise Trilogeinigung gibt, wird auch zur Unterstützung des NATURA-2000- Netzwerks eingesetzt werden. Nach heutigem Stand wird das Spezifische Programm zur Durchführung des zukünftigen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa" die Förderung von Forschungsprojekten zu naturbasierten Lösungen in Städten ermöglichen. Die Mittelausstattung der Programme hängt vom Ausgang der weiterhin andauernden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab. Der Senat begrüßt die Arbeit der Partnerschaft. Sie hat mit der Erarbeitung ihres Aktionsplans einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Städteagenda für die EU geleistet. Der Aktionsplan soll durch die Mitglieder der Partnerschaft in der nächsten Zeit umgesetzt werden. Der Senat wird sich auch in Zukunft über die Arbeit und die Erkenntnisse der Partnerschaft informieren. Berlin, den 15.04.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa