Drucksache 18 / 18 404 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 28. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XXV) – Öffentliches Auftragswesen (II)) und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18404 vom 28.03.2019 über Städteagenda für die Europäische Union (XXV) – Öffentliches Auftragswesen (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten wurden von der Partnerschaft „Öffentliches Auftragswesen“ im Rahmen der EU- Städteagenda seit Januar 2018 bearbeitet, welche Empfehlungen zu welchen Themen an welche Adressaten ausgesprochen und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan aus heutiger Sicht? Zu 1.: Die Partnerschaft „Innovatives und verantwortungsvolles öffentliches Auftragswesen“ hat im Dezember 2018 ihren finalen Aktionsplan veröffentlicht. Um die Unterstützung von Innovation und Nachhaltigkeit durch das öffentliche Beschaffungswesen der Städte zu fördern, schlägt die Partnerschaft die folgenden sieben Aktionen vor, die in drei Gruppen geordnet sind: Aufbau einer Beschaffungsstrategie und Verwaltung der strategischen Beschaffung Aktion 1: Leitlinien zum Aufbau einer strategischen Beschaffung und zum strategischen Beschaffungsmanagement Aktion 2: Messung von Ausgaben und Auswirkungen in europäischen Städten Aktion 3: Empfehlung(en) für die künftige EU-Finanzierung für die gemeinsame grenzüberschreitende Beschaffung, die Beschaffung von Innovationen, die strategische Beschaffung, insbesondere die soziale Beschaffung und die zirkuläre Beschaffung Aufbau von Beziehungen zu Wirtschaftsteilnehmern; das Marktpotenzial nutzen und näher zu den Käufern bringen Aktion 4: Makler für Innovationsbeschaffung Beratung zu rechtlichen Instrumenten und Verbesserung der Kompetenz in Bezug auf innovative und nachhaltige Beschaffung Aktion 5: Rechtshandbuch zur innovativen öffentlichen Beschaffung Seite 2 von 3 Aktion 6: Entwicklung eines flexiblen und anpassbaren Konzepts für lokale Kompetenzzentren für innovative und nachhaltige Beschaffung Aktion 7: Kompetenzaufbau in der zirkulären Beschaffung Der Aktionsplan nennt auch Querschnittsthemen und Verbindungen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie zu anderen Partnerschaften. Die Partnerschaft wird ihre Arbeit voraussichtlich Ende des Jahres abschließen. 2. Wie bzw. über welche Beteiligte hat sich der Senat seit Januar 2018 in die Arbeit der Partnerschaft eingebracht, um aus Berliner Sicht bedeutsame Themen einzubringen, und hat der Senat insbesondere an diesbezüglichen Konsultationen teilgenommen? Zu 2.: Berlin ist nicht Mitglied der Partnerschaft und hat an der Konsultation nicht teilgenommen. Berlin hat die Arbeit der Partnerschaft beobachtend begleitend verfolgt. 3. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat ergriffen oder geplant, um die „hilfreichen Empfehlungen“ (siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/ 13103) der Europäischen Kommission zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe vom 3.10.2017 umzusetzen? Zu 3.: Die „Empfehlung der Kommission vom 03.10.2017 zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe“ sieht u. a. vor: „Systeme – Bereitstellung von Instrumenten und Methodiken zur Unterstützung der professionellen Auftragsvergabe: Vergabefachkräfte müssen mit den angemessenen Instrumenten und der angemessenen Unterstützung ausgestattet sein, um effizient zu handeln und bei jedem Kauf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Das bedeutet, dass die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln und Verfahren für die intelligente Auftragsvergabe sichergestellt sein muss, z. B.: Elektronische Instrumente für die Auftragsvergabe, Leitlinien, Handbücher, Muster und Instrumente zur Zusammenarbeit mit begleitender Schulung, Unterstützung und entsprechendem Fachwissen, Zusammenfassung von Wissen und Austausch bewährter Verfahren.“ Der Senat hat im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge am 20.02.2018 beschlossen, dass die Senats- und Bezirksverwaltungen - soweit noch nicht vorhanden – zentrale Vergabestellen einzurichten haben. Dieses ist aus organisatorischen Gründen für die verpflichtende Einführung der elektronischen Vergabe erforderlich. Der Beschluss wird aktuell in die Praxis umgesetzt, insbesondere durch Novellierung der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung und der Verordnung über die Gliederung des Bezirksamts. Darüber hinaus werden die Vergabestellen der unmittelbaren Landesverwaltung verpflichtet, ausschließlich die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin zu nutzen. Damit verbunden ist die Verwendung einheitlicher und rechtssicherer Formulare und Vertragsbedingungen. Ferner soll die bisher freiwillige Inanspruchnahme der zentralen Beschaffungsstellen, z. B. des Sammelbestellverfahrens beim Landesverwaltungsamt, durch eine obligatorische Inanspruchnahme ersetzt werden. Seite 3 von 3 4. Wie bewertet der Senat die bisher im Rahmen der Partnerschaft verabschiedeten Maßnahmenempfehlungen und mit welchem Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ist zukünftig für das Land Berlin zu rechnen? Zu 4.: Die Partnerschaft selbst setzt die meisten im Aktionsplan genannten Maßnahmen um, so dass sich insoweit für Berlin kein unmittelbarer Handlungs- bzw. Umsetzungsbedarf ergibt. Der Senat begrüßt den Aktionsplan und seine Umsetzung, wird den Prozess weiter verfolgen und die Erkenntnisse in die eigene Arbeit integrieren. Berlin, den 15.04.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa