Drucksache 18 / 18 409 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 01. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 409 vom 01. April 2019 über Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Marzahn-Hellersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft vollständig Sachverhalte, die der Senat mit der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18089 beantwortet hat. Es wird daher inhaltlich auf diese verwiesen. Frage 1: Wie viele Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen erfolgten in Marzahn-Hellersdorf seit 2014 (bitte pro Jahr aufschlüsseln nach Ortsteilen, Planungsräumen und Anzahl der Wohnungen)? Antwort zu 1: In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der über Grundbuchumschreibungen vollzogenen Umwandlungen von ehemaligen Mietwohnungen nach Planungsräumen dargestellt. Angegeben sind die Wohnungszahlen. 2 Frage 2: Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen wurden seit 2014 beantragt und wie viele wurden davon ausgestellt (bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen, Planungsräumen und Anzahl der Wohnungen)? Antwort zu 2: Nach Angabe des Bezirks entspricht die Anzahl der von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigungen (AB) in den Jahren 2013 bis 2018 der Anzahl der der beantragten AB. Die Zuordnung der AB nach Bezirksregionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Zuordnung nach Planungsräumen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde nicht. Ortsteil Planungsraum 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Marzahn Ringkolonnaden 0 0 0 41 220 261 Marzahner Chaussee 8 0 0 0 0 8 Biesdorf Oberfeldstraße 0 0 2 2 0 4 Buckower Ring 0 2 0 0 0 2 Biesdorf-Süd 3 2 3 3 0 11 Kaulsdorf Kaulsdorf-Nord 0 0 2 0 0 2 Alt-Kausldorf 2 2 0 0 0 4 Kaulsdorf-Süd 2 6 4 0 8 20 Mahlsdorf Mahlsdorf-Nord 0 0 0 6 2 8 Alt-Mahlsdorf 0 4 0 0 0 4 Mahlsdorf-Süd 4 10 4 0 0 18 Gesamt 19 26 15 52 230 342 Anzahl umgewandelter ehemaliger Mietwohnungen in Marzahn-Hellersdorf Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Marzahn-Hellersdorf Ortsteil Bezirksregion 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Marzahn Marzahn-Nord 1 0 0 3 1 5 Marzahn-Mitte 0 0 1 3 1 5 k. A. 0 1 0 1 1 3 Biesdorf Biesdorf 5 6 11 8 9 39 Hellersdorf Hellersdorf-Nord 0 0 0 4 0 4 Hellersdorf-Ost 0 1 0 0 2 3 Kaulsdorf Kaulsdorf 5 6 4 4 7 26 Mahlsdorf Mahlsdorf 8 10 5 8 13 44 Gesamt 19 24 21 31 34 129 3 Frage 3: Wie viele Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind aktuell anhängig (bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen, Planungsräumen und Anzahl der Wohnungen)? Antwort zu 3: Eine Genehmigungspflicht und entsprechende Anträge für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht, da es kein soziales Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch gibt. Berlin, den 12.4.19 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen