Drucksache 18 / 18 412 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Ist der Datenschutz beim Bike-Sharing-Anbieter Mobike garantiert? und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18412 vom 26. März 2019 über Ist der Datenschutz beim Bike-Sharing-Anbieter Mobike garantiert? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Antworten finden sich nachstehend. Frage 1: Trifft es zu, dass der Bike-Sharing-Anbieter Mobike von seinen Kundinnen und Kunden gesammelten Daten und Informationen zu einem Score verarbeitet (hat)? Antwort zu 1: Hierzu hat die BlnBDI keine Erkenntnisse. Frage 2: Wurde der Anbieter Mobike bereits durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Auskunft zu seinem Scoring-System gebeten und welche Fragen wurden gestellt? Antwort zu 2: Nein. 2 Frage 3: Welche genauen personenbezogenen Daten und Informationen werden durch den Anbieter Mobike erfasst? Frage 4: Welche Angaben hat der Anbieter Mobike gegenüber Dritten, der Öffentlichkeit oder der Berliner Beauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemacht? Antwort zu 3 und zu 4: Mobike verarbeitet solche personenbezogenen Daten, die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind. Darüber hinaus werden Kontaktdaten genutzt, um Nutzerinnen und Nutzern Informationen über Waren und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und diese über Änderungen der Dienste zu informieren. Soweit es die Erfassung von Standortdaten während der Nutzung der Dienstleistung betrifft, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, inwieweit diese für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich erforderlich ist. Frage 5: Welche Auswirkungen haben die ggf. erstellten Scoring-Werte für Kundinnen und Kunden? Antwort zu 5: Hierzu hat die BlnBDI keine Erkenntnisse. Frage 6: Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Datenerhebung, die Transparenz der Datenverarbeitung und die Nutzung der erhobenen Daten und Informationen? Antwort zu 6: Eine abschließende Bewertung ist vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 7: Wo werden die vom Anbieter erhobenen Daten gespeichert und ist die Durchsetzung deutscher Datenschutzgesetze sichergestellt? Antwort zu 7: Die Daten werden durch die Mobike mit Sitz in Berlin verarbeitet. Darüber hinaus werden Standortdaten an die Beijing Mobike Technology Co. (Mobike China) mit Sitz in China übermittelt, die diese im Auftrag von Mobike auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet. Zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus für diese Daten hat Mobike einen EU-Standardvertrag mit Mobike China abgeschlossen. 3 Die Durchsetzbarkeit der DS-GVO ist durch Sitz von Mobike in Berlin sichergestellt. Frage 8: Werden/wurden von dem Anbieter Mobike Nutzerinnen- Nutzerdaten/-scores an Dritte unter Missachtung der vorgeschriebenen Zweckbindung (automatisiert) übermittelt? Wenn ja, kann es hier zu Verknüpfungen mit außereuropäischen (behördlichen) Datensätzen kommen? Antwort zu 8: Hierzu hat die BlnBDI keine Erkenntnisse. Frage 9: Welche Schritte hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ergriffen, um die Durchsetzung des aktuellen Datenschutzrechtes sicherzustellen? Und welche Garantien hat der Anbieter geleistet, die die Einhaltung sicherstellen? Antwort zu 9: Die BlnBDI hat – wie bereits ausgeführt – eine Prüfung eingeleitet, um mögliche Verstöße gegen die DS-GVO festzustellen. Ob – und falls ja, welche – aufsichtsrechtliche Maßnahmen ggf. ergriffen werden müssen, kann erst nach Abschluss dieser Prüfung festgestellt und entschieden werden. Die DS-GVO findet u. a. Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet. Mobike hat daher die Vorgaben der DS-GVO einzuhalten. Darüber hinausgehende Garantien, die die Einhaltung des Datenschutzrechts sicherstellen, sieht die DS-GVO in solchen Fällen nicht vor. Berlin, den 17.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz