Drucksache 18 / 18 420 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD) vom 01. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2019) zum Thema: Die Arbeit der Berliner Pflegestützpunkte und Antwort vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Ülker Radziwill (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18420 vom 01. April 2019 über Die Arbeit der Berliner Pflegestützpunkte ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.: Welches Leitbild eint die Arbeit in den Berliner Pflegestützpunkten? Zu 1.: Die Aufgaben der Pflegestützpunkte (PSP) ergeben sich aus § 7c Abs. 2 SGB XI. Anfang Mai 2009 wurde zwischen den Landesverbänden der Pflege- und der Krankenkassen und dem Land Berlin ein Landesrahmenvertrag gemäß § 7c Abs. 6 SGB XI zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte geschlossen. Mit den 36 Pflegestützpunkten steht allen Interessierten wohnortnah ein Zugang zu trägerunabhängiger , kostenloser Auskunft und Beratung zu Fragen rund um Pflege und Alter zur Verfügung. Die Pflegestützpunkte übernehmen eine Lotsenfunktion durch die Vielfalt des Gesundheits- und Sozialwesens. Die bei den verschiedenen Trägern und Einrichtungen vorhandenen pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote werden so aufeinander abgestimmt und vernetzt, dass die Pflegestützpunkte den Bürgerinnen und Bürgern möglichst das gesamte Angebot an Hilfeleistungen aufzeigen und zeitnah zur Verfügung stellen können. In der Kombination von Beratung, Koordinierung und Vernetzung heben sich die Pflegestützpunkte von allen anderen Beratungs- und Hilfeangeboten ab. Die geschäftsführenden Träger der Pflegestützpunkte sind die Pflege- und Krankenkassenverbände und das Land Berlin. Um die neutrale Gesamtstruktur des Angebots gewährleisten zu können, wurden ein Steuerungsgremium aus den geschäftsführenden Trägern sowie die Arbeitsgemeinschaft aller Berliner Pflegestützpunkte mit diversen themenbezogenen Unter-Arbeitsgruppen gebildet. - 2 - 2 Die Berliner Pflegestützpunkte arbeiten nach einheitlichen Standards und Modulen, die in den Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern der Pflegestützpunkte entwickelt und im Steuerungsgremium einvernehmlich beschlossen werden. Der Diskurs zu den Standards inkludiert auch stets eine Auseinandersetzung mit dem Selbstverständnis der Arbeit in den Pflegestützpunkten. 2.: Welche Strategie wird nach 10 Jahren Berliner Pflegestützpunkte für die kommenden 10 Jahre verfolgt? (z.B. 7 Punkte Plan) Zu 2.: Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherstellung einer guten Pflege eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Mit der Berliner Strategie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen und dem Sieben-Punkte-Plan der Berliner Pflegestützpunkte sind zwei wesentliche Eckpunkte zur Begegnung mit diesen Herausforderungen geplant: a) Die „Berliner Strategie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen“ wurde am 23.10.2018 dem Senat vorgelegt. Dabei geht es einerseits um die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Pflegebedürftigen, andererseits um die Stärkung von pflegenden Angehörigen. Dabei spielen umfassende Beratung und Begleitung zur Inanspruchnahme von Leistungen und Verbleib in der Häuslichkeit eine zentrale Rolle. b) Die gute Leistung der Berliner Pflegestützpunkte soll noch besser werden (https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de/standorte). Am 26.11.2018 wurde daher im Steuerungsgremium der Berliner Pflegestützpunkte das Sieben-Punkte-Programm zur Weiterentwicklung der PSP einvernehmlich beschlossen. Die folgenden Schwerpunkte sollen in den nächsten Monaten und Jahren gemeinsam angegangen werden: 1. Vernetzung auf struktureller Ebene verbessern 2. Sichtbarkeit und Erreichbarkeit erhöhen 3. Beratungsformate weiterentwickeln 4. Interkulturelle Öffnung ausbauen/Vielfalt der Lebenswelten anerkennen 5. Wohnraumanpassungs- und Hilfsmittelberatung verbessern/Digitalisierungsprozess unterstützen 6. Vereinbarkeit Pflege und Beruf unterstützen 7. Fachkräftequalifizierung der Beraterinnen und Berater der PSP laufend fortführen 3.: Gibt es eine Evaluation über die Bekanntheit und Wirkung der Berliner Pflegestützpunkte als Beratungsangebot für Bürger*innen im Land Berlin? Zu 3.: Bekanntheit und Wirkung der Berliner Pflegestützpunkte als Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger lassen sich vor allem in der jährlich erhobenen Statistik der Pflegestützpunkte in zunehmenden Klientinnen- und Klientenzahlen, Zugriffen auf die 40 Informationsblätter der Homepage sowie Anrufen beim Servicetelefon ablesen. - 3 - 3 Die Statistik zeigt beispielsweise eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme der Berliner Pflegestützpunkte im Jahr 2017 von rd. 44.700 auf über 58.000 Ratsuchende. Insbesondere bei Menschen mit Migrationshintergrund konnte durch die Einbeziehung von „Brückenbauerinnen in der Pflege“ (IBIP) im Zeitraum von drei Jahren ein Zuwachs von Ratsuchenden mit interkulturellem Hintergrund um rd. 50 % in den beteiligten Modellpflegestützpunkten erreicht werden. Auch die Umfrage zur Kundenzufriedenheit 2016 ergab, dass rd. 98 % der Ratsuchenden in den Berliner Pflegestützpunkten mit der Fachkundigkeit und Kompetenz der Beratenden und rd. 96 % mit der Passgenauigkeit der Informationen und Angebote sehr zufrieden bis zufrieden waren, und bescheinigt der Arbeit der Berliner Pflegestützpunkte Erfolg. 4.: Wie sieht das Zusammenwirken der Senatsressorts Gesundheit, Pflege, Soziales und Stadtentwicklung /Wohnen aus und werden hier die Pflegestützpunkte themenbezogen in die Planungsarbeit mit einbezogen (z.B. bei Fragestellungen zur Versorgung von pflegebedürftigen/behinderten Menschen mit pflegegerechtem /behindertengerechtem bezahlbaren Wohnraum bzw. bauliche Anpassung von Wohnungen im Bestand )? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sieht im Handlungsfeld Pflege und Alter, insbesondere in Sachen Beratungsstruktur, Prävention und Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement im Pflegebereich eine wichtige Aufgabe. Mit der Strategie für pflegende Angehörige sowie den seniorenpolitischen Leitlinien hat sich der Senat gemeinsam für die Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bekannt und dies als eine herausragende gesellschaftliche Aufgabe der solidarischen Stadtgemeinschaft beschrieben. Die Versorgung mit barrierefreiem/-armem Wohnraum spielt für behinderte , alte und pflegebedürftige Menschen dabei eine gravierende Rolle. Auch werden die Belange von Migrantinnen und Migranten sowie LSBTI oder Menschen mit Behinderungen selbstverständlich mitgedacht. Ebenfalls wird der von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung geplante Dialog „Pflege 2030“ alle Belange der Berliner Stadtgesellschaft zum Thema Pflege berücksichtigen, unabhängig von Zuständigkeiten der Senatsressorts. Konkret wurde hierzu ein externes Begleitgremium mit Vertreterinnen und Vertretern aller Senatsverwaltungen gebildet. Um das Vorhaben in die Breite zu tragen und damit Berliner Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, braucht es darüber hinaus die Unterstützung bereits etablierter Gremien und Strukturen, wie bspw. den Pflegestützpunkten. Darüber hinaus erfolgte eine Einbeziehung der Berliner Pflegestützpunkte bei der Feststellung von Bedarfen und Entwicklung von Lösungen im Bereich der Digitalisierung für die Pflege im Rahmen der von SenGPG initiierten Initiative „Pflege 4.0 – Made in Berlin“. Gemeinsam mit Vertretenden der Pflegestützpunkte ist ein großer Beratungsbedarf zu digitalen Möglichkeiten aufseiten pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger deutlich geworden. Dabei wurden die Pflegestützpunkte als eine geeignete Beratungsinstanz diskutiert. In den Berliner Pflegestützpunkten spielt das Thema Wohnungsanpassung eine große Rolle. Ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde hierzu als Wohnungsanpas- - 4 - 4 sungsberater/in qualifiziert. Die Pflegestützpunkte halten umfangreiches Informationsmaterial vor. Bei Wohnungsbaugesellschaften werden die Pflegestützpunkte zu Vorträgen und bei konzeptionellen Entwicklungen angefragt und auch bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen hinzugezogen. Darüber hinaus finden Fachtage unter Teilnahme der Pflegestützpunkte statt, bei denen Anliegen und Zuständigkeiten verschiedener Senatsverwaltungen betroffen sind. Hier können die Pflegestützpunkte mit ihrem Erfahrungsschatz aus den Beratungen in Einzelfällen ein gutes Bedarfsbild der Bevölkerung spiegeln. Berlin, den 12. April 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung