Drucksache 18 / 18 423 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 01. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) zum Thema: Manuelle und Maschinelle Identifikation gefälschter Führerscheine in Berlin und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18423 vom 01.04.2019 über Manuelle und Maschinelle Identifikation gefälschter Führerscheine in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Führerscheine wurden im Land Berlin seit dem 1. Januar 2015 (bis 31. Dezember 2018) durch einen Tausch „alt gegen neu“ neu ausgestellt? Antwort zu 1: In diesem Zeitraum wurden im Land Berlin 39.842 alte Führerscheine (Papierführerscheine) in einen neuen Führerschein umgetauscht. Frage 2: Wie hoch war der Anteil derjenigen Führerscheine an o.a. Anzahl, die im Rahmen der Dokumentenprüfung auffielen und folglich als gefälscht oder manipuliert eingestuft wurden? Antwort zu 2: Hierüber liegen keine Zahlen vor; nach grober Schätzung der Fahrerlaubnisbehörde beim LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) wurden in diesem Zeitraum insgesamt ca. zehn gefälschte, manipulierte oder auf gestohlenen Blankodokumenten ausgestellte Papierführerscheine zum Umtausch vorgelegt. Frage 3: Wie hoch schätzt der Senat den Anteil gefälschter Führerscheine im besagten Zeitraum, die im Rahmen der manuellen Dokumentenprüfung irrtümlich anerkannt worden sind? 2 Antwort zu 3: Null, da beim Umtausch „alt gegen neu“ die Ausstellung des neuen Führerscheins ausschließlich anhand gespeicherter Datensätze aus den Registern der Fahrerlaubnisbehörden erfolgt, niemals auf Grundlage des vorgelegten Dokumentes. Dies gilt ebenso beim Umtausch eines älteren Kartenführerscheins in einen neuen Kartenführerschein. Frage 4: Ist der Senat der Überzeugung, dass durch den Einsatz von Dokumentenprüfgeräten der Anteil identifizierbarer gefälschter Führerscheine signifikant steigen wird? Antwort zu 4: Nein, siehe Antwort zu Frage 3. Der Einsatz von Dokumentenprüfgeräten kann für die Identifikation gefälschter ausländischer Führerscheine sinnvoll sein. Bei der Berliner Fahrerlaubnisbehörde wird zusätzlich zu dem dort vorhandenen Dokumentenprüfgerät jeder ausländische Führerschein durch spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Polizei auf Echtheit überprüft. Berlin, den 15.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz