Drucksache 18 / 18 425 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) zum Thema: Schul- und Sportstandort Osteweg und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18425 vom 02. April 2019 über Schul- und Sportstandort Osteweg ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat in Gänze die Position einiger Senatsmitglieder, dass der Standort Osteweg für den notwendigen Bau von Schul- und Sportgebäuden zu nutzen ist, vorausgesetzt es gibt eine Alternativfläche zur Unterbringung von Flüchtlingen? Zu 1.: Der Senat hatte lediglich eine Prüfung zur Nutzung eines Schulstandortes zugesagt, sofern der Bezirk zeitnah einen Alternativstandort benennt. Das ist bis heute nicht geschehen. Der Senat hält am Standort Osteweg für eine Modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) – wie im Senatsbeschluss vom 27.03.2018 festgelegt – fest. Die Planungen für die MUF Osteweg sind bereits erfolgt. Der Bauantrag ist eingereicht , der Baubeginn ist für Oktober 2019 geplant. Eine Änderung der Planungen zu diesem späten Zeitpunkt würde einen finanziellen Schaden für das Land Berlin bedeuten . Zudem würde sich die Fertigstellung der MUF erheblich verzögern, was aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Personen mit Fluchthintergrund nicht hinnehmbar ist. 2. Wie ist nach aktuellen Kenntnissen des Senats der Sachstand bei der Suche nach Alternativstandorten ? 3. Wie ist insbesondere der Prüfungsstand bezüglich Thielallee, Ostpreußendamm und Hohentwielsteig ? 2 Zu 2. und 3.: Vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden im Juli 2018 und auch im weiteren Verlauf des Jahres Tauschgrundstücke benannt, die sich nach Prüfung als nicht nutzbar herausgestellt haben. Es liegen keine Prüfungsaufträge für die Grundstücke Thielallee und Ostpreussendamm vor. Der Vorschlag Hohentwielsteig wurde erst Ende März 2019 über die Senatsverwaltung für Finanzen an SenSW herangetragen. 4. Wenn Standorte bereits ausgeschlossen wurden, was waren jeweils die Gründe? Zu 4.: Für die Thielallee hat die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIm A) Eigenbedarf angemeldet. Das Grundstück Ostpreußendamm ist bereits mit temporären Flüchtlingsunterkünften bebaut, weshalb eine zeitnahe Realisierung der MUF dort nicht möglich wäre. Der Standort Hohentwielsteig mit insgesamt ca. 25.000 qm wurde aus folgenden Gründen bislang ausgeschlossen: a) ein Teilgrundstück von ca. 7.000 qm ist aufgrund des Grundstückszuschnitts und der Beeinträchtigung der stadträumlichen Gliederung (Grünpuffer Wohnen/FU) städtebaulich ungeeignet, die planungsrechtliche Einschätzung negativ; b) ein Teilgrundstück von ca. 18.000 qm ist bedingt geeinget für 3 Vollgeschosse mit einem Prüfbedarf bezüglich der Schallimmissionen. Allerdings ist diese Teilfläche mit einem Containerdorf besetzt. Es besteht ein Mietvertrag bis 06/2020 mit der Option einer Verlängerung um weitere 3 Jahre, deren Nutzung das LAF aufgrund des dringenden Bedarfs an Plätzen prüft. 5. Bis wann wird die Prüfung dieser möglichen Alternativstandorte zum Osteweg abgeschlossen sein? 6. Inwieweit ist sichergestellt, dass ein gefundener Ersatzstandort, wie z.B. der Hohentwielsteig, tatsächlich zugunsten des Ostewegs genutzt wird und nicht als Alternative zu einem anderen MUF fungiert? Zu 5. und 6.: Gemäß Antwort zu Frage 4 ist der Standort Hohentwielsteig nach derzeitigem Stand als Ersatzstandort nicht geeignet und es ist davon auszugehen, dass es somit keinen Ersatzstandort für den Osteweg geben wird. 7. Warum wurde der geplante Baubeginn für eine Flüchtlingsunterkunft am Osteweg auf das Jahr 2019 vorgezogen? Welche Rolle spielen dabei die geringe Zahl an Neuankömmlingen und Leerstände in anderen Einrichtungen? 3 Zu 7.: Der Baubeginn am Osteweg wurde auf 2019 vorgezogen, da der ursprünglich in 2019 für die Bauausführung vorgesehene Standort Töpchiner Weg aufgrund zeitaufwändiger Erschließungsleistungen in der Reihenfolge der Realisierung der MUF auf 2020 verschoben werden musste. Trotz der geringeren Zahl an Flüchtlingszugängen besteht u.a. auch vor dem Hintergrund der von den Bezirken in vertragsfreien Einrichtungen untergebrachten Personen mit und ohne Fluchthintergrund weiterhin der Bedarf zusätzlicher Kapazitäten. Berlin, 18. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie