Drucksache 18 / 18 428 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) zum Thema: Landschaftsschutz am Groß Glienicker See gewährleisten und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18428 vom 2. April 2019 über Landschaftsschutz am Groß Glienicker See gewährleisten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Landesgrenze von Berlin und Brandenburg führt mitten durch den Groß Glienicker See bei Kladow. Die Potsdamer Seehälfte ist seit 08.01.1999 Teil des Landschaftsschutzgebiets Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft. Plant der Senat, auch die Berliner Seehälfte entsprechend unter Landschaftsschutz zu stellen? Frage 2: Wenn ja, wann kommt eine entsprechende Verordnung und ist das Bezirksamt Spandau einbezogen worden? Frage 3: Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 1, 2 und zu 3: Im geltenden Landschaftsprogramm / Artenschutzprogramm (LaPro) ist vorgesehen, die Berliner Hälfte des Groß Glienicker Sees als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Gleichwohl hat die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aktuell keine konkrete Zeitplanung für das entsprechende Verfahren nach § 27 Berliner Naturschutzgesetz. Nach erfolgreichem Abschluss der Verfahren zur rechtlichen Sicherung der nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union gemeldeten Gebiete zum Ende des Jahres 2017 kann die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf der Grundlage des LaPro weitere Unterschutzstellungsverfahren nach § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchführen. Da eine Vielzahl von potentiellen weiteren Schutzgebieten in Rede steht, muss im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Kapazitäten eine Prioritätensetzung erfolgen. Eine zeitliche Planung für das Verfahren zur Unterschutzstellung des Groß Glienicker Sees ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Durchführung dieses Verfahrens nicht mit höchster Priorität ansteht. 2 Frage 4: Die Berliner Seehälfte wird stark für den Freizeitsport genutzt, was zu einem erhöhten Aufkommen an Autoverkehr führt. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Ausweisung der Berliner Seehälfte als Landschaftsschutzgebiet in Verbindung mit einer Ausweitung des ÖPNV-Angebots vor Ort dazu beitragen könnte, Freizeitsport, Naherholung und Naturschutz zu verbinden? Frage 5: Wenn nein, welche alternativen Möglichkeiten sieht der Senat, eine behutsame und naturschonende Nutzung der Berliner Seehälfte zu gewährleisten? Antwort zu 4 und zu 5: Die intensive Nutzung der Wasserfläche des Sees und seiner Uferbereiche für verschiedene Sportarten und für Erholungszwecke sind mit erhöhtem Verkehrsaufkommen verbunden, insbesondere mit Autoverkehr und Parkplatzfragen. Daraus resultierende Konflikte mit dem Naturschutz und Ansprüchen an ruhige Erholung sowie an Nachbarschutz, verbunden mit Fragen nach Umsteuerung von Verkehrsströmen, Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Anbindung an Fahrradwege usw. sind in aller Regel nicht mit dem Instrument einer Verordnung nach §§ 22 ff Bundesnaturschutzgesetz zu klären. In Bezug auf die Neuordnung verkehrlicher Nutzungen und Flächenansprüche ist ein Bebauungsplan das geeignete Instrument. Berlin, den 11.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz