Drucksache 18 / 18 440 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) zum Thema: Steht das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vor dem Aus? und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18440 vom 02.04.2019 über Steht das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vor dem Aus? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung aufgestellten Bebauungsplänen eine Quote für förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum festgesetzt wurden? Wenn ja, wie viele Bebauungspläne sind betroffen? Antwort zu 1: Ja. Im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung wurden sieben Bebauungspläne festgesetzt, in denen Festsetzungen gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB vorgenommen wurden. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB die Gemeinden lediglich Flächen, aber keine Quoten für den sozialen Wohnungsbau im Bebauungsplan festsetzen dürfen? Antwort zu 2: Dem Senat ist diese Rechtsauffassung zu § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB, nachlesbar in der Zeitschrift „Das Grundeigentum“ Nr. 5 / 2019, bekannt. Sie wird vom Senat nicht geteilt. Frage 3: Wie hoch schätzt der Senat das Risiko ein, dass Investoren und Grundstückseigentümer gegen solche quotalen Festsetzungen in Berliner Bebauungsplänen klagen und damit das Modell der kooperativen Baulandentwicklung zum Scheitern bringen würden, und somit bereits festgesetzte Bebauungspläne und abgeschlossene städtebauliche Verträge angreifbar sind? 2 Antwort zu 3: Der Senat ist von der Rechtmäßigkeit seiner Mustertextbestimmungen überzeugt. Selbst ein für Berlin im Ergebnis negatives Normenkontrollverfahren führt nicht zum Scheitern des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung für die Zukunft, weil der soziale Wohnungsbau neben der Regelung im Bebauungsplan selbst, auch durch die vertragliche Regelung, die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens getroffen wird, abgesichert ist. Berlin, den 15.04.2019 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen