Drucksache 18 / 18 441 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2019) zum Thema: Bedrohung von Angehörigen der Justiz und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 441 vom 2. April 2019 über Bedrohung von Angehörigen der Justiz ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorwort des Abgeordneten: In seiner Antwort auf meine durch Presseberichte ausgelöste Anfrage zu Maßnahmen des Senates gegen Bedrohung und Erpressung von Richtern (Drs. 18/16823) hat der Senat das geschilderte Problem im Wesentlichen als nicht relevant beurteilt. Erneuten Presseberichten (Morgenpost v. 18. Februar 2019) ist zu entnehmen, dass nicht-richterliche Justizangehörige von Linksextremisten bedroht worden seien. 1. Welche Bedeutung misst der Senat der persönlichen Sicherheit von Justizangehörigen bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Maßnahmen bei? Zu 1.: Die persönliche Sicherheit aller Bediensteten des Landes Berlin ist dem Berliner Senat ein wichtiges Anliegen. Der Schutz von Bediensteten, aber auch von Verfahrensbeteiligten , Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Gästen in den Verwaltungsgebäuden , Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsanstalten hat für den Berliner Senat eine hohe Priorität.. In Bezug auf die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden wurde mit dem am 17. Oktober 2018 erlassenen Sicherheitsrahmenkonzept ein umfassendes Konzept erarbeitet und in Kraft gesetzt, um die Bediensteten der Berliner Justiz (und die Besucherinnen und Besucher der Gebäude der Berliner Justiz) möglichst umfassend unter Wahrung des Eigenschutzes vor Nötigungs-, Bedrohungs- oder Erpressungsversuchen bei ihrer Arbeit zu schützen. Das Sicherheitsrahmenkonzept sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die den Schutz vor Angriffen erhöhen, so beispielsweise die Ertüchtigung der Eingangsbereiche der Dienstgebäude , die Ausstattung mit neuen Alarmierungssystemen, die Durchführung ständiger Einlasskontrollen in allen Dienstgebäuden und eine einheitliche Ausstattung im Justizwachtmeisterdienst . Der Senat unterstützt die Umsetzung durch finanzielle Mittel und durch Beratung und Begleitung lokaler Erarbeitungsprozesse, soweit dies gewünscht ist. So wurden in einem ersten Schritt 19 Mio. Euro über „SIWANA IV – Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds“ für dringende Investitionen in die Sicherheitsinfrastruktur bereitgestellt. 2 Neben dem Aufbau der Sicherheitsinfrastruktur in den Liegenschaften der Berliner Justiz ist dem Berliner Senat auch die Schaffung eines umfangreichen Fortbildungsangebots ein wichtiges Anliegen, um die persönliche Sicherheit für Bedienstete zu gewährleisten. So gehören zu den grundlegenden Themen für Schulungen, welche für alle Justizangehörigen von Bedeutung sind, das Konfliktmanagement, die Eigensicherung und Selbstbehauptung sowie der Umgang mit schwierigem Publikum, damit die Handlungskompetenzen erweitert werden und die persönliche Sicherheit im Umgang mit kritischen Situationen gestärkt wird. Speziell für den Gerichtsvollzieherdienst besteht bereits seit 2001 ein solches Schulungskonzept zur Eigensicherung, welches permanent an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Hierfür werden regelmäßig alle bundesweit bekannten Vorfälle analysiert und Lösungen in das Eigensicherungskonzept „taktisches Verhalten“ eingearbeitet . Die Angehörigen des Justizvollzuges werden in der Ausbildung und fortlaufend in Fortbildungen theoretisch und praktisch darin geschult, sich zu schützen. Darüber hinaus finden unter anderem Fall- und Teamsupervisionen auch zu diesem Thema statt. Zudem wird von den jeweiligen Anstaltsleitungen den Mitarbeitenden verdeutlicht, dass der sensible Umgang mit Daten in den sozialen Netzwerken gerade im Arbeitskontext sehr wichtig ist, um das Risiko des Auftretens von Bedrohungssituationen im Vorfeld bereits zu verringern. Hinsichtlich der direkten Belange an den Vollzugsstandorten finden zudem Austausche mit den zuständigen Polizeiabschnitten statt. 2. Inwieweit entsprechen die zum Schutz dieser Justizmitarbeiter getroffenen Maßnahmen der Einschätzung des Senates über die Bedeutung der persönlichen Sicherheit von Justizangehörigen bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Maßnahmen? 3. Sieht der Senat weiteren Handlungsbedarf zum Schutz von Justizangehörigen bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Maßnahmen? Zu 2. und 3.: Der Senat hat mit dem Sicherheitsrahmenkonzept einen hohen Sicherheitsstandard festgelegt und hält die Behörden im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung beständig dazu an, die niedergelegten Maßnahmen umzusetzen. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung begleitet und unterstützt diesen Umsetzungsprozess. Soweit die im Sicherheitsrahmenkonzept festgelegten Maßnahmen umgesetzt sind, sieht der Berliner Senat derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf zum Schutz von Justizangehörigen, da die Sicherheitsvorkehrungen - nach derzeitigem Sachstand - ausreichen, um die Sicherheit der Bediensteten zu gewährleisten. Sicherheit ist jedoch eine Daueraufgabe, weshalb die Sicherheitsvorkehrungen und in dem Sicherheitsrahmenkonzept festgehaltenen Mindeststandards fortlaufend zu hinterfragen und ggf. fortzuentwickeln sind. Daher wurde die Einrichtung eines Lenkungskreises veranlasst, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, der Personalvertretungen sowie der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden besteht. Der Lenkungskreis tritt in regelmäßigen Abständen zusammen und überprüft den Umsetzungsstand des sich aus dem Sicherheitsrahmenkonzept ergebenden Handlungsbedarfs, schreibt das Sicherheitsrahmenkonzept fort und reagiert auf Veränderung der Sicherheitslage in der Berliner Justiz. 4. Ist der Schutz von Justizangehörigen bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Maßnahmen Gegenstand der regelmäßigen Leitungsbesprechungen mit den Personal-/Betriebsräten gewesen? 5. Welche Defizite und Forderungen wurden seitens der Personalvertretungen angesprochen und inwieweit ist der Senat diesen nachgekommen? 3 Zu 4. und 5.: Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit den örtlichen und überörtlichen Beschäftigtenvertretungen ist der Schutz der Justizangehörigen regelmäßig und vor allem anlassbezogen Gegenstand von Besprechungen. In konkreten Einzelfällen finden Abstimmungen zu den zu ergreifenden Maßnahmen zwischen Personalvertretungen und den Dienststellen statt. Unabhängig von anlassbezogenen Vorkommnissen waren die Beschäftigtenvertretungen auch im Rahmen des Projektes „Erstellung und Abstimmung des Sicherheitsrahmenkonzeptes“ im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Abstimminstanz vertreten, sodass bereits die Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes von den Personalvertretungen zugleich kritisch wie konstruktiv begleitet werden konnte. Berlin, den 18. April 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung