Drucksache 18 / 18 446 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2019) zum Thema: Zuwendungssummen für Freie Träger an Tarifabschluss im öffentlichen Dienst anpassen und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18446 vom 02. April 2019 über Zuwendungssummen für Freie Träger an Tarifabschluss im öffentlichen Dienst anpassen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden die Mittel, die der Senat an die Bezirke zur Unterstützung von freien Trägern im Sozialwesen überweist, jährlich entsprechend der aktuellen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst angepasst? 2. Gab es zwischen 2014 und 2019 jeweils eine Erhöhung der Zuwendungen, die die aktuellen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst berücksichtigt und falls ja, in welcher Höhe (bitte aufgegliedert nach Jahren)? Zu 1. und 2.: Mit dem Nachtragshaushalt 2017 sind allen Verwaltungen einschließlich der Bezirke insgesamt 20 Mio. Euro für den Ausgleich von Rückständen bei einzelnen Zuwendungsempfangenden gegenüber den jeweils maßgeblichen Tarifverträgen zur Schließung der Tariflücke zur Verfügung gestellt worden. Die Höhe der Tariflücke wurde durch eine Abfrage bei den Senatsverwaltungen sowie unter Berücksichtigung des bezirklichen Anteils an Zuwendungen der Bezirke ermittelt. Der davon für die Bezirke vorgesehene Anteil von 1,14 Mio. € ist für 2017 mit der Basiskorrektur an die Bezirke ausgereicht worden (vgl. RN 18–0379A). Er fand auch Eingang in den Bezirksplafond für den Doppelhaushalt 2018/2019. Dort wurde zudem – in Übernahme der Vorgehensweise in der Hauptverwaltung – eine Tarifvorsorge entsprechend den durchschnittlichen TV-L–Abschlüssen der letzten Jahre in Höhe von 2,35 % im Bezirksplafond für 2018 und für 2019 (jeweils wirksam auf 80 % Personalkostenanteil der Zuwendung) eingestellt. Diese Plafonderhöhung ist mit der 1. Globalsummenfortschreibung für 2018/2019 (vgl. Rote Nummer 18–0380A) vorgenommen worden und bezirksindividuell durch Erhöhung der bezirklichen Globalsummen umgesetzt worden. 2 Die durchschnittlichen Tariferhöhungen der Vorjahre wurden somit in den bezirklichen Globalsummen berücksichtigt, jedoch liegt die Verantwortung der innerbezirklichen Verteilung und Verausgabung der entsprechenden Erhöhungen - unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen - in den Bezirken selbst. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 beabsichtigt der Senat die Zuweisungen an die Bezirke für Transferbereiche aus denen Zuwendungen und/oder Leistungsverträge finanziert werden, im Umfang der linearen Tarifsteigerung aus dem TdL-Tarifabschluss vom März 2019 zu erhöhen. 3. Liegen dem Senat Informationen darüber vor, ob alle Bezirke die tariflichen Abschlüsse bei der Ermittlung der Fördersumme für einzelne Träger beachten und falls ja, welche Bezirke geben die Erhöhungen nicht an die freien Träger weiter? Zu 3.: Dem Senat liegen hierzu keine systematischen Erkenntnisse vor. Wie in der Roten Nummer 18-1407B aber dargelegt, existiert mindestens in den beiden Pilotbezirken und ebenso in den beiden Pilotsenatsverwaltungen weiterhin ein Abstand zum Tarifniveau vergleichbarer Arbeitsplätze des Landes. Diese Ergebnisse stehen jedoch unter Vorbehalt, da einerseits wie in der RN 18-1407B dargelegt, aufgrund von Plausibilitätsprüfungen eine Reduzierung der auswertbaren Datensätze erfolgt ist und andererseits bei der Probeerhebung keine personenscharfen Spitzabrechnungen bzw. Überleitungsrechnungen vorgenommen wurden. Der Senat wird bis Ende Mai 2019 über den Fortgang der Angelegenheit berichten. 4. Sieht der Senat die Notwendigkeit, dass sich die Zuwendungsbescheide der Bezirke an einzelne freie Träger für den Bereich der Personalkosten an den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst orientieren und falls nein, weshalb nicht? Zu 4.: Ja, der Senat hat in seinen Richtlinien der Regierungspolitik festgelegt, dass die Tarifentwicklung auch für den Bereich der Zuwendungsempfangenden nachvollzogen wird. Berlin, den 17. April 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales