Drucksache 18 / 18 449 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2019) zum Thema: Kostenbeteiligungsfreies Schulmittagessen für die Berliner Grundschulen – was können und müssen Schulen und Caterer leisten? und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18449 vom 02. April 2019 über Kostenbeteiligungsfreies Schulmittagessen für die Berliner Grundschulen – was können und müssen Schulen und Caterer leisten? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Portionen Schulmittagessen werden zum Stichtag 31.03.2019 an den Berliner Grundschulen ausgegeben? Zu 1.: Für den Stichtag 31.03.2019 liegt noch keine statistische Auswertung über die Anzahl der ausgegebenen Portionen vor. Im Dezember 2018, dem zuletzt ausgewerteten Monat, wurden 1.894.081 Portionen Mittagessen in der Primarstufe ausgereicht. 2. Wie viele Portionen werden es schätzungsweise ab dem Schuljahr 2019/2020 sein? Zu 2.: In welchem Umfang Eltern, deren Kinder bislang nicht mitgegessen haben, sich dafür entscheiden, ihre Kinder nun am Mittagessen teilnehmen zu lassen, kann nicht verlässlich geschätzt werden. 3. Wie viele Caterer sind derzeit beauftragt, diese Portionen zuzubereiten? Zu 3.: Die bezirklichen Schulämter haben derzeit mit 24 Caterern Verträge. 2 4. Wo sieht der Senat hinsichtlich der Umsetzung des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens noch Handlungsbedarf? Zu 4.: Der Handlungsbedarf, soweit er erforderlich ist, ist schulbezogen und kann nicht verallgemeinert werden. 5. Wie wirkt sich die Bereitstellung des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens, die Erhöhung der Portionen a) auf die schulinternen Abläufe und b) auf das schulische Personal aus? Zu 5.: Das kostenbeteiligungsfreie Mittagessen wirkt sich auf die Gestaltung des Ganztagsschulkonzepts in dem Qualitätsbereich „Umgang mit Raum und Zeit“ aus. Schulen überdenken ihre Rhythmisierung und planen Mittagsbänder anders ein. Ergänzend modifizieren die Schulen ihr Personaleinsatzkonzept. 6. Sind die Bezirke auf die neuen Herausforderungen vorbereitet und wie unterstützt der Senat die Bezirke? Zu 6.: Die Vorkehrungen für die Umsetzung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens erfolgt in Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit den bezirklichen Schulämtern. In gemeinsamen regionalen Werkstätten Schulmittagessen werden Handlungserfordernisse besprochen, Handlungsoptionen ermittelt und eine Umsetzungsstrategie geplant. 7. Stehen an den Schulen ausreichend Industriegeschirrspüler zur Verfügung? Bitte auflisten: Wie viele Schulen haben ein solches Gerät, wie viele noch nicht? Zu 7.: Die bezirklichen Schulämter haben mitgeteilt, dass von 286 Schulen 237 einen Industriegeschirrspüler haben. Die Daten sind nicht vollständig. Drei Bezirke haben die Anfrage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht beantwortet. 8. Stehen ausreichend Speiseräume zur Verfügung? Zu 8.: Zahlreiche Schulen verfügen über Mensen in der erforderlichen Größe. In jedem Bezirk gibt es aber auch einige Schulen, die rechnerisch nicht über die erforderliche Platzkapazität verfügen. Für diese Schulen werden Interimslösungen generiert, langfristig sollen die Raumkapazitäten aber angepasst werden. 3 9. Sind die Schulen ausreichend mit sonstigem Equipment (Geschirr, Bestecke, Becher, etc.) für die Schulküchen ausgestattet? Zu 9.: Der Schulträger stattet die Schulen schon jetzt mit 140 Prozent der Anzahl der mitessenden Kinder mit Equipment aus. Sollte durch den erwarteten Anstieg der Teilnehmenden ergänzendes Equipment erforderlich sein, wird dieses durch die bezirklichen Schulträger bereitgestellt. 10. Werden die Caterer aus Sicht des Senats die Erhöhung der Portionen bewältigen können? Wenn nicht, wie sieht die Unterstützung des Senats hinsichtlich der Caterer aus? Zu 10.: Die für das Schulwesen zuständige Verwaltung ist im regelmäßigen Austausch mit den Caterern und bis heute ist kein Caterer bekannt, der seine Verträge bei einem Anstieg der Teilnehmenden am Mittagessen nicht erfüllen kann. Die Caterer gehen verantwortlich mit dieser Herausforderung um und sollen sich an ihren Vertragspartner , das jeweilige Schulamt, wenden, wenn absehbar ist, dass sie ihren Vertrag nicht in vollem Umfang erfüllen können. 11. Welche Konsequenzen hätte es, könnten die Vorgaben des Senats von den Caterern nicht eingehalten werden? Zu 11.: Sofern der Caterer seinen Vertrag nicht erfüllen kann, kann in Absprache mit dem Schulamt eine Kündigung vereinbart werden und es erfolgt eine erneute Vergabe für das Mittagessen an der Schule. 12. Besteht ein Sonderkündigungsrecht von den Caterern hinsichtlich der Verträge, die 2017 mit den Schulen geschlossen worden sind und nunmehr aber vollkommen andere Voraussetzungen haben? Zu 12.: Die Geschäftsgrundlage hat sich durch die Einführung des elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessens geändert. Den Caterern wird daher von den Schulämtern eine Nachtragsvereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt. Unterzeichnet ein Caterer die Nachtragsvereinbarung nicht, kann das Schulamt als Vertragspartner von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 13. Werden sich die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlen werden hinsichtlich der Speisenherstellung (Zubereitung, Standzeiten ), der Personalqualifizierung, der ökologischen Aspekte (Herkunft von Lebensmitteln, Aspekte der Nachhaltigkeit), Erhöhung des Bio-Anteils zur neuen Ausschreibung 2020 ändern und wenn ja, plant der Senat eine Erhöhung des Portionspreises von derzeit 3,25 Euro? 4 Zu 13.: Dem Senat sind keine Änderungen der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung bekannt. Mit dem Beschluss des Senats vom 02.04.2019 ist u.a. eine Erhöhung des Bio-Anteils auf 50% beschlossen worden. Ob und in welcher Höhe diese Erhöhung Einfluss auf den Festpreis hat, wird bis zu nächsten Vergabe geprüft und in den Musterausschreibungen verankert. Berlin, den 17. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie