Drucksache 18 / 18 450 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 02. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2019) zum Thema: Hygieneversorgung von obdachlosen Menschen in Berlin und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18450 vom 02.04.2019 über Hygieneversorgung von obdachlosen Menschen in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang stehen Waschräume, Duschen und geeignete Hygieneanlagen für Obdachlose zur Verfügung? (Bitte unter Angabe der Träger, Standorte, Kapazitäten, Öffnungszeiten und Anteil der Unterstützung mit öffentlichen Mitteln.) Zu 1.: Die Bezirksämter sind gemäß § 2 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) i. V. m. Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des ASOG Bln verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) besteht. Diese Ordnungsaufgabe der Bezirksämter gehört gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des ASOG Bln zum Gebiet des Sozialwesens. Alle Unterkünfte, die im Rahmen der ordnungsbehördlichen Unterbringung genutzt werden, verfügen über Sanitärräume. Eine vollständige Auflistung der Hygieneanlagen liegt nicht vor. Die räumlichen Standards sind zumindest für die Unterkünfte festgelegt, die in der Berliner Unterbringungsleitstelle geführt sind. Ebenfalls verfügen alle Einrichtungen gemäß §§ 67 ff. SGB XII auf der Grundlage des Berliner Rahmenvertrags (BRV) gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales über Raumstandards; s. Anlage 1 e zum BRV. https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/vertraege/sgb-xii/kommission-75/berlinerrahmenvertrag / Die niedrigschwelligen Angebote der im Integrierten Sozialprogramm/ISP geförderten Projekte werden unter Frage 2 dargestellt. 2 2. Wie haben sich Bedarf und Angebot in den vergangenen Jahren entwickelt und welche konkreten Planungen gibt es? (Bitte unter Angabe von Standorten und Zeitplänen.) Zu 2.: Der Berliner Senat fördert aktuell im Integrierten Sozialprogramm (ISP) rd. 25 niedrigschwellige Einrichtungen und Dienste in der Wohnungslosenhilfe. Das Förderprogramm umfasst unterschiedliche - in der Regel anonym zu nutzende - Projekte in den Angebotsbereichen Beratungsstellen, Straßensozialarbeit, ambulante medizinische Versorgung, Bahnhofsdienste, Notübernachtungen und weitere Angebote sowie Infrastrukturdienste der „Kältehilfe“. Für die o. g. Einrichtungen und Dienste stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 rd. 8,1 Mio. EUR zur Verfügung; der Aufwuchs gegenüber 2017 beträgt rd. 3,9 Mio. EUR. Bereits im Doppelhaushalt 2016/2017 wurde der Mittelansatz um rd. 1,1 Mio. EUR gesteigert. Daneben stehen Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Modellprojekte Projekt bereit. So werden seit 2018 mehrere Projekte neu gefördert: zwei Projekte „Housing First“, zwei Projekte „Kältehilfebahnhof“ und eine Krankenwohnung. Im ISP sind zahlreiche neue Projekte umgesetzt worden. Schwerpunktsetzungen wurden insbesondere in den Angebotsbereichen Beratungsstellen, Straßensozialarbeit, Notübernachtung sowie bei dem Infrastrukturangebot zur „Kältehilfe“ vorgenommen. Hygieneangebote werden insbesondere im Hygieneprojekt (weitere Angebote), in den Notübernachtungen sowie in den Projekten der „ambulanten medizinische Versorgung“ erbracht. Die Verteilung der Haushaltsmittel ist in den Plansummen für den aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Angebotsbereich Planung 2018 in € Planung 2019 in € Beratungsstellen 1.456.901 1.540.853 Straßensozialarbeit 1.247.755 1.277.078 ambulante medizinische Versorgung 393.032 402.268 Bahnhofsdienst 631.154 645.986 Notübernachtung 2.513.118 3.785.547 Weitere Angebote 409.728 419.357 Infrastrukturangebot „Kältehilfe“ 161.304 165.095 Weiteres 1.392.205 144.085 Summe 8.205.197 8.380.269 Die jeweiligen Standorte können von den Betroffenen jederzeit zur Verfügung stehenden „Kältehilfewegweiser“ (https://www.kaeltehilfe-berlin.de/angebot/wegweiser) oder der Berliner „Kältehilfe-App“ entnommen werden. Der Wegweiser wird von der GEBEWO pro gGmbH erstellt und von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung finanziert. 3 3. Erachtet der Senat die Hygieneversorgung von Obdachlosen als primär private Aufgabe, in welchem Umfang werden öffentliches Personal, Finanzmittel und Räume zur Verfügung gestellt? Zu. 3.: Der Berliner Senat ist dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG verpflichtet. Danach ist die Verantwortlichkeit zur Erreichung der Ziele eindeutig dem Staat zugeordnet. Ungeachtet dessen greift in der Umsetzung und Erfüllung der staatlichen Aufgaben das Subsidiaritätsprinzip, das ein Vorrangigkeits-/Nachrangigkeitsverhältnis zwischen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege zum Inhalt hat. Diesem folgend ist es unstrittig bzw. gute Praxis der letzten Jahrzehnte, dass die Aufgabendurchführung bei privatrechtlichen Organisationen wie z. B. bei Vereinen und anderen gemeinnützigen Gesellschaftsformen liegt. 4. Oft geht die hygienische mit der Notwendigkeit der medizinischen Versorgung einher - wie wird hier eine adäquate Kombination sichergestellt bzw. fortlaufend verbessert? 5. Welche konkrete Unterstützung erhalten die zumeist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die mit der Hygieneversorgung von Obdachlosen befasst sind? 8. Mit der Drs. 18/15678 teilte der Senat im August 2018 mit, dass „kein Antrag eines Projektträgers für einen ausdrücklichen Hygienebus vorliege". Welche Überlegungen und Planungen zur Einführung eines solchen vonseiten des Senats gingen dem voraus? 9. Welche Haushaltsmittel waren dafür bereits veranschlagt und was ist seitdem mit diesen Haushaltsmitteln passiert? 10. Mit Annahme der Drs. 18/0503 („Hygieneversorgung für obdachlose Menschen in Berlin verbessern“) am 24. Januar 2019 wurde die Einführung eines Hygienebusses parlamentarisch beschlossen. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und welche Haushaltsmittel wurden dafür veranschlagt? 11. Rechnet der Senat damit, nun einen Träger für die Realisierung des Projekts zu finden und inwiefern werden die etatisierten Mittel für die Hygieneversorgung von Obdachlosen verwendet, sollte sich kein Träger finden lassen? 12. In Drs. 18/15678 berichtet der Senat ebenfalls von einem ähnlichen Projektantrag eines Trägers Karuna Sozialgenossenschaft eG, deren Projektbeginn zum 01.10.2018 geplant war. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung, welches Konzept verfolgt dieses Projekt im Detail und inwiefern hat dieses Projekt Auswirkungen auf die im Januar 2019 beschlossene Einführung des o.g. Hygienebusses? Zu 4. und 5. sowie 8. bis 12.: Die niedrigschwelligen Projekte der Wohnungslosenhilfe richten sich an den Personenkreis von wohnungslosen Menschen, die die Regelversorgung noch nicht erreicht haben und sich häufig auf der Straße aufhalten. Der Berliner Senat fördert eine Vielzahl von Einrichtungen und Diensten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, um auf der Straße lebenden Menschen auf dem Weg aus der Wohnungslosigkeit zu unterstützen. Dabei wird das Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe immer weiter ausdifferenziert und optimiert, um zielgruppenspezifischen Bedarfen immer wieder Rechnung zu tragen. Die wohnungslosen Menschen, die die Angebote des ISP in Anspruch nehmen, haben häufig aus objektiven oder subjektiven Gründen Vorbehalte gegen Behörden und befinden sich nur zu einem geringen Anteil im Bezug von Regelleistungen. Die Leistungen beinhalten unterschiedliche Beratungs- und Versorgungsleistungen. Der Beratungsansatz konzentriert sich auf Inhalte zur Existenzsicherung, mit dem Ziel Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts zu beantragen. Die verfügbaren Versorgungsleistungen beinhalten je nach konzeptioneller Ausrichtung und 4 Schwerpunktsetzung Essensangebote sowie vielfältige Möglichkeiten der Körper- und Wäschehygiene. Der Beratungsansatz mit Wohnungsnotfällen im ISP hat auch einen dezidierten Präventionsaspekt. Alle Wohnungsnotfälle, denen Wohnungsverlust droht, erhalten konkrete Unterstützung zum Erhalt des Wohnraums, bei der Beantragung von Leistungen, u. a. zur Mietschuldenübernahme, sofern der Wohnraum erhalten werden kann. Darüber hinaus erfolgt in unterschiedlichen Angebotsbereichen – so in der aufsuchenden Sozialarbeit/Straßensozialarbeit und in spezialisierten Beratungsstellen eine mehrsprachige Beratung, so u. a. in Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch. Dabei werden nach den gültigen Personalstandards für Beratungsaufgaben ausschließlich Fachkräfte - staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter FH oder BA - eingesetzt. Alle Beschäftigten für ergänzende Tätigkeiten in Versorgungsbereichen oder Sprachmittlung sind ebenfalls in der Regel hauptamtlich tätig und somit tariflich vergütet. Ehrenamtliche Kräfte werden nur ergänzend zu den vereinbarten Konzeptionsinhalten eingesetzt. Die Projekte sind in der Regel anonym zu nutzen. Für die Inanspruchnahme der Dienste ist kein Identitätsnachweis erforderlich; Bedarfsprüfungen werden bei der Aufnahme nicht durchgeführt. Voraussetzung für den Erhalt der Leistung ist lediglich die Plausibilität der aktuellen Notlage. Der Grundsatz der Anonymität stößt an seine Grenzen, sobald Leistungen der Regelversorgung - außerhalb des ISP - beantragt werden, da hier konkrete Anspruchsvoraussetzungen mit gesetzlicher Grundlage vorliegen müssen. Zielstellung aller Projekte ist neben der Bereitstellung einer Grundversorgung und Soforthilfe auch eine Beratung zur Existenzsicherung und Vermittlung in die Regelversorgung. Neben dem Hygieneprojekt des Vereins Berliner Stadtmission und den Notübernachtungen wurde auch die aufsuchende Sozialarbeit / Straßensozialarbeit massiv gestärkt. Der konzeptionelle Beratungsauftrag der aufsuchenden Sozialarbeit umfasst in erster Linie die Optimierung der Grundversorgung - also auch der Hygieneversorgung - der auf der Straße lebenden Menschen. Im zweiten Schritt ist die Zielstellung die Vermittlung in die Regelversorgung. Hierzu sind drei neue Projekte im Rahmen der aufsuchenden Straßensozialarbeit initiiert worden. Insgesamt werden damit vier Projekte in der aufsuchenden Straßensozialarbeit gefördert. Eines dieser Projekte legt einen konzeptionellen Schwerpunkt auf die Beratung zur Inanspruchnahme von Hygieneangeboten und fährt die Standorte der Wohnungslosenhilfe an, die Hygieneangebote vorhalten. Träger des Projekts ist der Träger Karuna Sozialgenossenschaft eG, der die Arbeit im Dezember 2018 aufgenommen hat. Die Plansumme beträgt 200.000,- pro Jahr. Es ist mit Karuna Sozialgenossenschaft eG weiterhin geplant, einen zweiten Bus zur aufsuchenden Straßensozialarbeit zu initiieren, um den Wirkungskreis zu erhöhen. Darüber hinaus fördert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales den Träger Gangway e. V. mit einem Projekt aufsuchende Straßensozialarbeit, das mit zwei konzeptionellen Schwerpunkten arbeitet. Zum einem werden die klassischen 5 Brennpunkte und Aufenthaltsorte der Stadt angefahren, um Beratungsangebote zu unterbreiten. Zum anderen sucht Gangway e. V. gezielt Sozialräume auf, in denen sich wohnungslose Menschen unversorgt in prekären Lebenslagen aufhalten. In der konkreten Ausgestaltung der Aufwüchse sind insbesondere die Angebotsbereiche „Notübernachtung“ und „Straßensozialarbeit“ ausgeweitet worden. Straßensozialarbeit stellt ein Arbeitsfeld in der Sozialen Arbeit dar, um auf der Straße lebende Zielgruppen zu unterstützen, deren besondere Lebenslagen in der Regel mit sozialen Schwierigkeiten verknüpft sind. Zur Zielgruppe gehören vor allem Personengruppen wie Obdachlose, Drogenkonsumenten und/oder Prostituierte. Besonderheit der Zielgruppe ist, dass Beratungsstellen mit einer „Komm-Struktur“ diese nicht mehr oder nur gelegentlich erreicht. Die Zielgruppe ist auf eine aufsuchende Arbeit angewiesen, um notwendige Unterstützungsangebote zu erhalten. Ziel ist auch in diesem Segment die Vermittlung in die Regelversorgungen, um die vorhandenen Leistungsangebote in Anspruch nehmen zu können. Methodisch erfolgt dies über Kontaktaufnahme und Vertrauensaufbau, um die erforderlichen Ressourcen zu erschließen und mit eigener Motivation das o. g. Ziel zu verfolgen. Der Beratungsansatz ist der am stärksten niedrigschwellig arbeitende in der Sozialen Arbeit. Als Zugangsvoraussetzungen für die Beratung besteht lediglich die Bereitschaft, gewaltfrei miteinander zu kommunizieren. Das „Hygieneprojekt“ des Vereins Berliner Stadtmission wird bereits seit 2016 im ISP im Umfang von rd. 268.000,- EUR (Plansumme 2019) finanziert. Hier steht tatsächlich die Körperhygiene selbst im Vordergrund. Besteht ein weiterer Bedarf an „ambulanter medizinischer Versorgung“ stehen drei Angebote – zwei Ambulanzen sowie ein Arztmobil zur Verfügung. Insbesondere die beiden Ambulanzen verbinden hygienische und medizinische Versorgungsleistungen. Die drei Projekte werden im Umfang von rd. 402.268,- EUR (Plansumme 2019) gefördert. 7. Inwiefern unterscheiden sich die Angebote saisonal, welche Ressourcen müssen ganzjährig, welche außerhalb der Kälteperiode zur Verfügung stehen? Zu 7.: Bei der „Kältehilfe“ handelt sich um ein Sonderprogramm zur Bereitstellung von Notschlafplätzen in den Wintermonaten von Oktober bis April für Menschen, die Angebote der Regelversorgung nicht oder noch nicht in Anspruch nehmen. Auf Wunsch können sich wohnungslose Menschen ordnungsbehördlich von den Bezirken unterbringen lassen. Die Bezirke haben die Aufgabe, die Angebote konzeptionell und finanziell sicherzustellen. Dabei engagieren sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und organisieren jährlich mit freien Trägern und Kirchengemeinden das Angebot an Notschlafplätzen. Der Berliner Senat unterstützt die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Gemäß der politischen Festlegung des Berliner Senats wurde in diesem Winter der Ausbau der Kapazitäten der Kältehilfe auf über 1.000 Notschlafplätze umgesetzt. Außerdem wurde die Kältehilfesaison um die Monate April und Oktober erweitert. In diesen Randmonaten sollen jeweils bis zu 500 Notschlafplätze vorgehalten werden. 6 Die konzeptionelle Ausgestaltung der „Kältehilfe“-Angebote obliegt den Bezirken. Nach hiesigen Erkenntnissen konzentriert sich das Leistungsspektrum der „Kältehilfe“ auf die Bereitstellung von Notübernachtungsplätzen. Weitere Versorgungsleistungen, wie auch Hygiene werden nach den Möglichkeiten der Immobilie angeboten. Ebenfalls sind in Notübernachtungen der „Kältehilfe“ nicht zwingend Fachkräfte vorhanden. 6. Wo erhalten Berlinerinnen und Berliner, aber auch ehren- und hauptamtliche Unterstützer, bedarfsgerecht 24 Stunden täglich Informationen darüber, wo sie Obdachlose zur Hygieneversorgung hinbringen oder ihnen entsprechende Standorte empfehlen können? Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales informiert auf der Webseite des Landes Berlin über die Struktur der Wohnungslosenhilfe, wie die niedrigschwelligen Hilfen im Integrierten Sozialprogramm/ISP sowie über die im Berliner Rahmenvertrag (BRV) gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales (BRV) vereinbarten Leistungsangebote. Hier sind auch Hinweise und Kontaktdaten der Anbieter hinterlegt. https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/ Zudem sind die aktuellen Daten auch stets im „Kältehilfewegweiser“ zu finden. Berlin, den 17. April 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales