Drucksache 18 / 18 451 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2019) zum Thema: Graffiti-Schmierereien bei der BVG am 01.04.19 und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18 451 vom 03. April 2019 über Graffiti-Schmierereien bei der BVG am 01.04.19 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann Er ist jedoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut eines Presseberichtes im “Tagesspiegel“ vom 02.04.2019 sollen während des Streiks bei der BVG am 01.04.19 insgesamt 140 U-Bahn-Wagen und Signalanlagen durch Graffiti beschädigt worden sein. https:// amp.tagesspiegel de/berlin/zugausfaelle-im-nahverkehr-graffiti-sprayer-fallen-ueber-berliner-u-bahnher /24171086.html? twitter impression=true Frage 1: Wieviel fahrplanmäßige Züge sind infolge dieses Sachverhaltes insgesamt ausgefallen? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Durch die während des Warnstreiks am 01.04.2019 entstandenen Graffiti konnte bis zum 08.04.2019 rund 3,5 Prozent der geplanten Leistung nicht erbracht werden.“ Frage 2: Wieviel fahrplanmäßige Züge sind infolge dieses Sachverhaltes verkürzt gefahren? 2 Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Um Ausfälle von Zugfahrten in Folge von Graffiti zu verringern, wurden und werden teilweise verkürzte Züge, insbesondere auf den U-Bahnlinien U1 und U3, eingesetzt. Für den Zeitraum vom 02.04.2019 bis 08.04.2019 hat dies rund 4 Prozent des Wageneinsatzes entsprochen.“ Frage 3: Seit wann sind die Schäden vollständig beseitigt und der fahrplanmäßige Regelverkehr wiederhergestellt? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Innerhalb einer 8-Stunden-Schicht können ca. 50 m² Graffiti, abhängig von der Größe und Art des Graffitis, entfernt werden. Eine komplette Abarbeitung konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da innerhalb der avisierten Bearbeitungszeit zusätzlich angefallene Fahrzeuge mit Graffiti bearbeitet werden mussten bzw. müssen. Bis Ende des Monats April wird die Abarbeitung voraussichtlich noch andauern.“ Frage 4: Wie hoch waren die Kosten, die insgesamt für die Beseitigung der Schäden entstanden sind? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die endgültigen Kosten können erst nach Abschluss der Arbeiten ermittelt werden und stehen somit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.“ Frage 5: Weshalb wurde seitens der BVG für die Dauer des Streiks kein privates Wachpersonal beauftragt, um die Sicherheit der Betriebsanlagen und Züge während des Streiks zu gewährleisten? Frage 6: Wie hoch wären die Kosten für private Sicherheitskräfte zur Bewachung der Betriebsanlagen und Züge während des Streiks gewesen? Antwort zu 5 und 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Über den Tag verteilt waren 75 Streifen (150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) der Firma Wisag im Einsatz. Da die Wisag-Streifen zum Betreten der Bahnanlagen eine betriebliche Ausbildung benötigen, war es nicht möglich, noch mehr Personal der Firma Wisag einzusetzen. Bei 50 mit Zügen belegten Kehranlagen konnten nicht alle rund um die Uhr besetzt sein. Unabhängig von den Kosten ist in jedem Fall die betriebliche Ausbildung zum Betreten der Bahnanlage nötig, um zusätzliches privates Wachpersonal einsetzen zu können.“ 3 Frage 7: Wie beurteilt die BVG den Gesamtsachverhalt und welche Schlüsse wird die BVG daraus für zukünftige Streiks ziehen? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Aufgrund des 24-Stunden-Warnstreiks war es erforderlich, alle fahrgastrelevanten Züge an bis zu 60 verschiedenen Orten im U-Bahnnetz abzustellen. Am Streiktag wurden bereits zusätzlich externe Sicherheitskräfte in unseren Anlagen eingesetzt und die BVG erhielt zusätzliche Unterstützung durch die Polizei, die gezielt Streife an unseren Anlagen fuhr.“ Frage: Wie beurteilt der Senat den Gesamtsachverhalt und welche Schlüsse wird der Senat daraus für zukünftige Streiks ziehen? Antwort: Die betriebliche Organisation der streikbedingten Maßnahmen zum Schutz des Betriebsgeländes liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Unternehmens. Berlin, den 18.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz