Drucksache 18 / 18 454 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert und Stefanie Fuchs (LINKE) vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2019) zum Thema: Nicht übernommene Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte des SGB II und Antwort vom 11. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katina Schubert und Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18454 vom 03.04.2019 über Nicht übernommene Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte des SGB II ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden in den Jahren 2017 und 2018 Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Land Berlin insgesamt, die einzelnen Berliner Jobcenter angeben und jeweils nach 2017 und 2018 aufschlüsseln)? 2. Wie hoch ist der Anteil dieser nicht übernommenen Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten (bitte Werte für das Land Berlin insgesamt, die einzelnen Berliner Jobcenter angeben und jeweils nach 2017 und 2018 aufschlüsseln)? 3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften für das Land Berlin, die einzelnen Berliner Jobcenter angeben und jeweils nach 2017 und 2018 aufschlüsseln)? 4. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Land Berlin insgesamt und die einzelnen Berliner Jobcenter angeben und jeweils nach 2017 und 2018 aufschlüsseln)? 5. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen (bitte Werte für das Land Berlin insgesamt, die einzelnen Berliner Jobcenter angeben und jeweils nach 2017 und 2018 aufschlüsseln)? Zu 1. - 5.: Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Nach § 22 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden die Bedarfe 2 für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Auf Basis der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit stehen Ergebnisse über die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung sowie über die anerkannten laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung zur Verfügung. Beide Größen werden im Rahmen der Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erfasst. Die Gründe, warum die tatsächlichen von anerkannten Unterkunftskosten im Einzelfall abweichen, können vielfältig sein und mit den Mitteln der Statistik nicht identifiziert werden. Neben einer Bewertung der tatsächlichen Kosten als unangemessen durch den kommunalen Träger werden beispielsweise auch Mietminderungen des Leistungsberechtigten oder Rückerstattungen bzw. Gutschriften aus Nebenkostenabrechnungen häufig nur von den anerkannten Kosten abgezogen. Gleiches gilt bei Einnahmen aus Untervermietung. Die Differenz bezieht sich somit nicht allein auf nicht anerkannter Kosten für Unterkunft und Heizung, welche aus Regelleistung oder nicht anrechenbaren Einkommensbestandteilen durch die Bedarfsgemeinschaft aufgebracht werden muss, sondern auch auf tatsächlich nicht geschuldete Kostenanteile. Im Jahresdurchschnitt 2018 lagen bei rund 31.000 Bedarfsgemeinschaften die anerkannten unter den tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten; dies sind rund 13 Prozent der rund 245.500 Bedarfsgemeinschaften mit laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung. Für diese Bedarfsgemeinschaften ergab sich im Jahr 2018 eine Differenz von rund 50,6 Mio. Euro zwischen tatsächlichen und angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten; dies entspricht einem Anteil von 3,4 Prozent an dem gesamten Volumen tatsächlicher Unterkunfts- und Heizkosten. Bezogen auf die genannten 31.000 Bedarfsgemeinschaften ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Differenz von 135 Euro beziehungsweise von 17 Euro bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften. Weitere Ergebnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bedarfsgemeinschaften (BG) nach tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten der Unterkunft (KdU) - Unterkunftsart Miete Land Berlin Jahresdurchschnitt bzw. Jahressumme 2017/ 2018, Datenstand: Februar 2019 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Gebiet Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten lfd. KdU Anteil an tatsächl. lfd. KdU in % Differenz pro betroffener BG Differenz pro BG dar. (Sp. 3) mit tatsächlichen lfd. KdU insgesamt dar. (Sp. 4) mit tatsächlichen lfd. KdU > anerkannten lfd. KdU absolut Anteil an Sp. 4 in % 2018 50.585.441 3,4 135 17 245.455 31.235 12,7 3 JC Neukölln 6.761.898 3,6 139 18 30.687 4.053 13,2 JC Treptow-Köpenick 2.372.507 3,0 127 15 13.510 1.560 11,5 JC Steglitz-Zehlendorf 2.983.935 5,1 135 26 9.573 1.836 19,2 JC Tempelhof-Schöneberg 4.266.998 3,1 133 16 21.688 2.671 12,3 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 5.004.083 5,0 154 26 16.192 2.701 16,7 JC Pankow 4.164.367 4,0 131 19 18.150 2.646 14,6 JC Reinickendorf 3.106.765 2,6 132 14 18.932 1.968 10,4 JC Spandau 5.286.302 4,0 115 22 20.405 3.842 18,8 JC Friedrichshain-Kreuzberg 6.731.417 4,9 141 25 22.740 3.986 17,5 JC Mitte 6.307.301 3,0 147 15 33.952 3.565 10,5 JC Marzahn-Hellersdorf 1.554.788 1,4 112 7 19.450 1.152 5,9 JC Lichtenberg 2.045.081 1,8 136 8 20.175 1.254 6,2 2017 57.952.000 3,8 132 17 288.693 36.664 12,7 JC Neukölln 7.384.000 3,8 136 17 35.583 4.519 12,7 JC Treptow-Köpenick 2.511.000 3,2 113 13 15.795 1.848 11,7 JC Steglitz-Zehlendorf 3.563.000 5,7 134 25 11.746 2.220 18,9 JC Tempelhof-Schöneberg 5.091.000 3,6 131 17 25.635 3.230 12,6 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 5.734.000 5,5 151 24 19.615 3.158 16,1 JC Pankow 4.816.000 4,5 126 18 22.194 3.196 14,4 JC Reinickendorf 3.631.000 3,0 129 14 21.468 2.340 10,9 JC Spandau 5.970.000 4,5 119 21 23.404 4.166 17,8 JC Friedrichshain-Kreuzberg 7.850.000 5,5 136 24 27.295 4.804 17,6 JC Mitte 7.077.000 3,2 141 15 40.670 4.189 10,3 JC Marzahn-Hellersdorf 2.069.000 1,8 112 7 23.364 1.542 6,6 JC Lichtenberg 2.257.000 2,0 129 8 23.063 1.453 6,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berlin, den 11. April 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales