Drucksache 18 / 18 460 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Ausbildung bei Polizei und Feuerwehr Berlin - Wohnsituation und Antwort vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 460 vom 05.04.2019 über Ausbildung bei Polizei und Feuerwehr Berlin - Wohnsituation Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft überwiegend Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigenen Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden von den Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie werden wie folgt wiedergegeben: Frage 1: Wie viele Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind aktuell zu einem Mietzins (brutto-warm) von a) bis 380 €, b) bis 400 €, c) bis 434 € und d) bis 500 vermietet? Antwort zu 1: Mietzins (brutto-warm) Anzahl der Wohnungen <= 380 EURO 39.721 <= 400 EURO 13.175 <= 434 EURO 18.941 <= 500 EURO 53.558 2 Frage 2: Wie viele der Wohnungen zu 1) sind jeweils in welchenBerliner Bezirken gelegen? Antwort zu 2: Für 5 der 6 landeseigenen Wohnungsunternehmen kann eine bezirkliche Aufgliederung erfolgen: Stadtbezirk Anzahl der landeseigenen Wohnungen bezüglich des Bruttomietzinses Bis 380 EURO Bis 400 EURO Bis 434 EURO Bis 500 EURO Charlottenburg- Wilmersdorf 1.252 466 839 1.967 Friedrichshain- Kreuzberg 2.747 767 1.528 3.824 Lichtenberg 206 143 391 512 Marzahn- Hellersdorf 5.664 1.055 2.392 6.830 Mitte 3.739 922 1.651 3.942 Neukölln 2.553 833 1.326 2.601 Pankow 5.024 1.196 2.273 6.059 Reinickendorf 1.981 854 1.642 2.003 Spandau 1.621 636 996 2.392 Steglitz- Zehlendorf 706 140 260 722 Tempelhof- Schöneberg 2.243 765 1.232 3.340 Treptow- Köpenick 2.482 819 2.079 5.839 3 Eine Wohnungsbaugesellschaft hat angegeben, dass sie insgesamt 29.900 Wohnungen im Bestand hat, die mit einer Bruttowarmmiete von bis zu 500 € je WE vermietet sind. Davon entfallen 25.116 Wohnungen auf den Bezirk Lichtenberg. Frage 3: Wie viele Wohnungen werden aktuell von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu den zu 1) genannten Bruttowarmmieten zur Vermietung angeboten? Antwort zu 3: Das Angebot der zur Vermietung stehenden Wohnungen zu den nachgefragten Preissegmenten ändert sich aufgrund der Fluktuation laufend. Frage 4: Soweit die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nach eigenem Bekunden „Menschen in besonders belastenden Lebenssituationen bevorzugt“: in wie weit werden Auszubildene/Anwärter bei Polizei und Feuerwehr Berlin im Zuge dieser Regelungen berücksichtigt? Antwort zu 4: Gemäß Wohnraumversorgungsgesetz und der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ zwischen dem Land Berlin und den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vom 05.04.2017 ist sichergestellt, dass 60% der zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen an WBSberechtigte Haushalte vermietet werden. Davon wird ein Anteil von 25% an besondere Bedarfsgruppen vermietet. Zu diesen Bedarfsgruppen gehören auch Schüler, Studierende oder Auszubildende. Frage 5: Wie viele Anwärter im mittleren und gehobenen Polizei- oder feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin haben in den Jahren 2014 bis 2018 Wohngeld erhalten? Antwort zu 5: Zu der Anzahl der Anwärter im mittleren und gehobenen Polizei- oder feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin, welche Wohngeld erhalten, werden keine Angaben erfasst, da die nachgefragten Merkmale nicht Bestandteil der Wohngeldstatistik sind. Das Wohngeldgesetz sieht gemäß § 35 WoGG die Erhebung der nachgefragten Merkmale nicht vor. Berlin, den 23. April 2019 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen