Drucksache 18 / 18 461 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Vandalismus bei der BVG und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18461 vom 05. April 2019 über Vandalismus bei der BVG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann Er ist jedoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Nach Medienberichten wurden um den 01.04.19 insgesamt 140 U-Bahn-Wagen der BVG durch Sprühfarben beschädigt. Frage 1: Welcher Gesamtsachschaden – Kosten der Schadensbeseitigung wie auch entgangene, ggf. zu schätzende Einkünfte aus dem Ausfall der Wagen - ist der BVG durch diese Sachbeschädigungen entstanden? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Die endgültigen Kosten können erst nach Abschluss der Arbeiten ermittelt werden und stehen somit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.“ Frage 2: Hat die BVG in dieser Sache Strafanzeige erstattet? Falls ja, wann? Falls nein, weshalb nicht? 2 Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Alle uns gemeldeten Graffitischäden werden von uns unmittelbar zur Anzeige gebracht.“ Frage 3: Ist die BVG gegen derartige Vandalismusschäden versichert? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG hat keine Vandalismus-Versicherungen abgeschlossen, da diese nicht wirtschaftlich sind.“ Frage 4: An wie vielen unterschiedlichen Tatorten und zu wie vielen und welchen unterschiedlichen Tageszeiten ereigneten sich diese Taten? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Feststellung der Graffitischäden erfolgte den ganzen Tag und gleichermaßen an den Folgetagen. Genaue Tatzeiten sind uns nicht bekannt. Die Tatorte verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet.“ Frage 5: Wie viele der 16.339 Kameras der BVG haben diese Sachbeschädigungen aufgezeichnet? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Ermittlungen liegen bei den Strafverfolgungsbehörden.“ Frage 6: Ist das entsprechende Videomaterial gesichert und der Polizei übergeben worden? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Videodaten sind gesichert und an die Strafverfolgungsbehörden übergeben worden.“ Frage 7: Nach Medienberichten waren diese Straftaten zuvor öffentlich im Internet angekündigt worden. Weshalb hat die BVG nicht (erfolgreich) durch geeignete Sicherungsmaßnahmen – etwa den Einsatz zusätzlichen Sicherheitspersonals – diese Taten unterbunden? 3 Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Auch Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben am Streik teilgenommen. Da die Wisag-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter zum Betreten der Bahnanlagen eine betriebliche Ausbildung benötigen, war es nicht möglich, noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Wisag einzusetzen. Über den Tag verteilt befanden sich 75 Streifen (150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) im Einsatz.“ Frage 8: Handelt es sich bei den Sachbeschädigungen um unkenntliche Verunreinigungen oder ggf. einem Urheber zuzuordnende erkennbare Werke mit künstlerischem Charakter, ggf. welcher Urheber oder Gruppen? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Ermittlung bzw. Zuordnung der verschiedenen Tags (Schriftzüge) erfolgt durch die Ermittlungsbehörden.“ Frage 9: Gibt es – falls ja, welche – konkrete Maßnahmen der BVG zum Dialog mit Graffitikünstlern, insbesondere zur gezielten, künstlerischen Gestaltung von Eigentum der BVG? Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG unterhält keine konkreten Maßnahmen zum Dialog mit Graffitikünstlerinnen und -künstlern, da für unsere Fahrzeuge aus betrieblichen Gründen kein Graffiti vorgesehen ist.“ Berlin, den 18.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz