Drucksache 18 / 18 462 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Straßen-, Rad- und Gehwegschäden in Berlin und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18462 vom 05.04.2019 über Straßen-, Rad und Gehwegschäden in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) der Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Trifft es zu, dass in der Neuköllner Weserstraße in Abschnitten sowohl Straßen- als auch Rad- und Gehwegschäden gleichzeitig bestehen oder bestanden und entsprechend beschildert sind? Falls ja, seit wann bestehen/bestanden diese Schäden jeweils, seit wann sind diese beschildert, worin liegt die Ursache der Schäden und wann werden/wurden diese beseitigt? Frage 2: Sofern die Beseitigung nicht unverzüglich erfolgte, weshalb nicht? Antwort zu 1 und 2: Darüber, ob und seit wann in Abschnitten der Weserstraße sowohl Straßen- als auch Rad und Gehwegschäden gleichzeitig bestehen oder bestanden und ob diese Schäden beschildert bzw. beseitigt wurden/werden, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Kenntnis. Auch ist die Ursache dieser Schäden der Senatsverwaltung nicht bekannt. 2 Frage 3: Für wie viele Strecken (in Metern) öffentlichen Straßenlands in den einzelnen Berliner Bezirken bestehen gegenwärtig a) Gehwegschäden, b) Radwegschäden und c) Straßenschäden? Frage 4: Wie haben sich die Zahlen zu 3) in den Jahren 2012 bis 2018 entwickelt? Antwort zu 3 und 4: Wegen des Sachzusammenhangs werden beide Fragen gemeinsam beantwortet. In Zusammenfassung der Stellungnahmen ist festzustellen, dass seitens der Bezirke eine Angabe in Metern zu Gehweg-, Radweg- und Straßenschäden nicht möglich ist, da hierüber keine Statistik geführt wird. Daher sind auch keine Aussagen zur Entwicklung der Jahre 2012 bis 2018 möglich. Eine Beschilderung erfolgt immer dann, wenn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ein Hinweis auf mangelnde Verkehrssicherheit erforderlich ist. Frage 5: Welche Kosten veranschlagen die Bezirke (bei Straßen übergeordneter Bedeutung der Senat) zur Beseitigung der aktuell bestehenden Schäden? Straßenschäden auf „Berliner Straßen“, auch auf übergeordneten Straßen, sind im Rahmen der Straßenbaulast durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter zu beseitigen . Weil von den Bezirken keine Statistik (siehe Antwort zu 3 und 4) geführt wird, kann keine Aussage zu den Kosten der aktuell bestehenden Schäden gemacht werden. Frage 6: Welche Mittel in welcher Höhe sind in den jeweiligen Bezirken im aktuellen Haushaltsjahr für die Beseitigung von Schäden im o.g. Sinne angesetzt? Antwort zu 6: Für die Beseitigung von Straßenschäden (Fahrbahn-, Radweg- und Gehwegschäden) stehen den Bezirken im Kapitel 38 00 Titel 521 01 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung. Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden den Bezirken im Rahmen des Sonderprogramms Straßensanierung weitere Mittel bereitgestellt. Diese sind zweckgebunden für die Fahrbahn- und Radwegsanierung (Unterkonten 370 bis 381) und Gehwegsanierung (Unterkonten 350 bis 361) zu verwenden. Diese Mittel sind im Kapitel 27 07 Titel 52130 im Haushaltplan eingestellt. Die im aktuellen Haushaltsjahr angesetzte Höhe der Mittel für die jeweiligen Bezirke ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 3 Bezirk Kapitel 38 00 Titel 521 01 Kapitel 27 07 Titel 521 30 Unterkonten 370 bis 381 Kapitel 27 07 Titel 521 30 Unterkonten 350 bis 361 Mitte 2.781.000 € 2.326.700 € 526.800 € Friedrichshain - Kreuzberg 1.369.000 € 1.192.500 € 270.000 € Pankow 3.530.000 € 3.050.150 € 690.600 € Charlottenburg - Wilmersdorf 3.059.000 € 2.525.450 € 571.800 € Spandau 2.310.000 € 1.711.900 € 387.600 € Steglitz - Zehlendorf 3.399.000 € 2.854.050 € 646.200 € Tempelhof - Schöneberg 2.577.000 € 2.180.950 € 493.800 € Neukölln 2.120.000 € 1.849.700 € 418.800 € Treptow - Köpenick 4.001.000 € 2.639.400 € 597.600 € Marzahn - Hellersdorf 3.218.000 € 2.162.400 € 489.600 € Lichtenberg 2.298.000 € 1.613.850 € 365.400 € Reinickendorf 2.526.000 € 2.392.950 € 541.800 € Summen: 33.188.000 € 26.500.000 € 6.000.000 € Insgesamt stehen im Jahr 2019 für die Straßensanierung und -unterhaltung 65.688.000,00 EURO zur Verfügung. Berlin, den 17.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz