Drucksache 18 / 18 463 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Entrée für die City West II und Antwort vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 463 vom 5. April 2019 über Entrée für die City West II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es diesem Wettbewerb vorausgehend, der im Juni 1990 die Grundlage des Bebauungsplans für das Grundstück Kronprinzendamm 15 schuf, ein städtebauliches Konzept oder zumindest eine städtebauliche Studie, die die Gestaltung weiterer Grundstücke an der Halenseestraße - zwischen dem Rathenauplatz und dem ICC- Messegelände - als „Entrée für die City West“ vorsah? Welche Rolle spielte dabei die Nutzung von Flächen als Grünflächen oder Kleingartenanlagen? Antwort zu 1: Ein über das angesprochene Grundstück hinausgehendes städtebauliches Konzept für den Bereich zwischen Rathenauplatz und dem ICC- Messegelände liegt nicht vor. In der Begründung des Bebauungsplans IX-11-1 wird deutlich gemacht, dass die vorrangige Intention der Planung in der städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung eines Grundstückes lag, das in Anbetracht der insbesondere durch die Bundesautobahn verursachten Lärm- und Abgasemissionen für eine weitere Wohnnutzung nicht geeignet war. Die Gestaltung und Stellung des Baukörpers sollte auch zur Abschirmung der vorhandenen Wohnbebauung gegen den Verkehrslärm beitragen. Frage 2: Wie lautete der Ausschreibungstext (bitte Wortlaut) nebst entsprechend formulierten Planungszielen für den erwähnten beschränkten Wettbewerb? Davon ausgehend, dass wie vom Senat beschrieben vor dem Verfahren eine Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer und der Bau- und Wohnungsaufsicht des BA Charlottenburg- Wilmersdorf stattgefunden hat, dürfte sich dieser aus der Korrespondenz ergeben? 2 Frage 3: Welche Relevanz hatte das Konzept nach Fertigstellung des Gebäudes Kronprinzendamm 15 für andere Liegenschaften dieses Gebietes? Welche rechtliche oder stadtentwicklungspolitische Bedeutung kommt diesem Konzept heute noch zu? Antwort zu 2 und 3: Anlass und Ziel wird in der Wettbewerbsdokumentation wie folgt beschrieben: „Der mit einer Reihe von drei, in ihrem architektonischen Ausdruck gleichen Wohnbauten aus den Jahren 1961/62 entlang der Bornimer Straße bebaute, dreieckige Block soll durch ein repräsentatives Bürohaus entlang der Stadtautobahn -Halenseestraße ergänzt werden. Stadträumlich soll das Bürohaus die topografisch hervorgehobene Position für eine auf Fernwirkung angelegte Architektur nutzen. Es soll die Ausblicke auf den Halenseepark und das gestaffelte Panorama der Eisenbahnbrücken mit den dahinterliegenden Messebauten bieten, und es soll für die eigenen Nutzflächen Schallschutz bieten und die Wohnbauten gegen den Lärm der Stadtautobahn abschirmen. In der Höhenentwicklung des Bürogebäudes sind die Abstände zu den Wohnhäusern zu bedenken. Der zur Ausführung bestimmte Wettbewerbsbeitrag soll dabei die Grundlage für die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes bilden…“ (zitiert nach: Dokumentation: Beschränkter Bauwettbewerb Kronprinzendamm / Halenseestrasse, Berlin-Wilmersdorf –Neubau eines Verwaltungsgebäudes- Mübau Berlin Grundstücksgesellschaft mBH & CO.KG, Berlin, Oktober 1990) Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage 18/18151 verwiesen. Berlin, den 23. April 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen