Drucksache 18 / 18 464 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) und Daniel Buchholz (SPD) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2019) zum Thema: (Sport-)Wettbüros: In welchen Kiezen gibt es zu viele Zockerbuden? und Antwort vom 12. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD) und Herrn Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 464 vom 04. April 2019 über (Sport-) Wettbüros: In welchen Kiezen gibt es zu viele Zockerbuden? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele (Sport-) Wettbüros bzw. Wettannahme-/-vermittlungsstellen gibt es derzeit in Berlin (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken darstellen)? 2) Wie hat sich die Zahl der Wettbüros in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte jahresweise aufschlüsseln nach Bezirken; sollten keine Daten des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vorliegen, bitte Angaben aus den Gewerbedatenbanken der bezirklichen Ordnungsämter zugrunde legen, analog der Kleinen Anfrage KA- 0553/VIII „Wettbüros/Wettannahmestellen in Pankow“ der BVV Pankow)? Zu 1) und 2): Da das gesetzlich für Wettvermittlungsstellen vorgesehene Erlaubnisverfahren bislang nicht angelaufen ist (vgl. auch Antwort zu den Fragen 4) und 5)), verfügt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nur zu den Zeitpunkten gesonderter konzentrierter Bestandserhebungen über ein entsprechendes Zahlenmaterial . In der Tabelle 1 der Anlage sind insofern die erfassten Bestände für Dezember 2013 (insgesamt 291 Wettvermittlungsstellen), Juli 2018 (insgesamt 389 Wettvermittlungsstellen ) und April 2019 (insgesamt 409 Wettvermittlungsstellen) dargestellt. In der Tabelle 2 der Anlage wird ergänzend die Anzahl der Gewerbeanmeldungen in den Bezirken für Sportwettbüros und Wettannahmestellen in den Jahren 2014 bis 2018 (datenbankgestützte Auswertung) aufgeführt. 3) In welchen Bezirken und in welchen Stadtteilen verzeichnen das LABO bzw. die Gewerbedatenbanken der bezirklichen Ordnungsämter in den vergangenen fünf Jahren eine besonders deutliche Zunahme an neuen Wettbüros (bitte jahresweise Angabe nach Kiezen)? Zu 3): Eine Erfassung des Bestandes von Wettvermittlungsstellen oder des gewerberechtlichen Anmeldegeschehens nach „Kiezen“ erfolgt weder beim Landesamt für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten noch bei den Bezirksämtern. Die Entwicklung in den einzelnen Bezirken kann daher nur für den jeweiligen Bezirk insgesamt aus der beigefügten Aufstellung der Tabelle 1 der Anlage abgeleitet werden; in relativer Hinsicht besonders deutliche Zuwächse werden insofern insbesondere in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Pankow zu verorten sein. Ergänzend werden in der Tabelle 3 der Anlage in Auswertung des aktuellen LABO-Datenbestandes Seite 2 von 4 besonders belastete Straßenzüge (mindestens 5 erfasste Wettvermittlungsstellen) aufgeführt. 4) Wie viele Anträge für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle wurden in den letzten fünf Jahren erstmals oder erneut gestellt, wie viele Genehmigungen für Wettbüros vom LABO in diesen Jahren erteilt und wie viele entzogen (bitte jahresweise nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? 5) Wenn Genehmigungen entzogen wurden, aus welchen Gründen geschah dies? Zu 4) und 5): In der Sportwettregulierung besteht seit Herbst 2014 durch entsprechende Gerichtsentscheidungen in den Konzessionsverfahren ein Schwebezustand. Konzessionen als Voraussetzung für Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen für Wettvermittlungsstellen konnten nicht erteilt werden. Dementsprechend konnten im LABO bislang keine diesbezüglichen Erlaubnisanträge gestellt oder Erlaubnisse erteilt, versagt bzw. aufgehoben werden. 6) Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der Wettbüros in den vergangenen Jahren in Berlin grundsätzlich und insbesondere in Bezug auf die Anzahl bzw. die Entwicklung in einzelnen Kiezen? Zu 6): Der Senat bewertet den oben skizzierten Schwebezustand als im höchsten Maße unbefriedigend. Er unterstützt daher seit Jahren Initiativen zur Neuregelung in diesem Glücksspielsektor (vgl. etwa 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2016/2017 - Drs. 18/0647 - sowie aktuell 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Drs. 18/1745 -). 7) Welche Veränderungen erwartet der Senat durch die aktuell vorgesehene Änderung des Glücksspielstaatsvertrages und die Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz? Zu 7): Sofern der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag von allen 16 Bundesländern bis zum 31. Dezember 2019 unterzeichnet und ratifiziert wird, würde zum 01. Januar 2020 im Bereich der Veranstaltungskonzessionen für Sportwetten die zahlenmäßige Beschränkung aufgehoben und damit den bisherigen Gerichtsverfahren der Boden entzogen werden. Das Land Hessen könnte dann zeitnah bundesweit wirksame Veranstaltungserlaubnisse erteilen; die Inhaber derartiger Erlaubnisse wären auch im Land Berlin zur Beantragung von Erlaubnissen zum Betrieb von Wettvermittlungsstellen berechtigt. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten würde das Erlaubnisverfahren für Wettvermittlungsstellen aufnehmen und könnte in diesem Verfahren auch angebotsbeschränkende Regelungen (z.B. Mindestabstände zwischen Wettvermittlungsstellen) umsetzen. In der Folge bestände dann rechtlich die Möglichkeit , gegenüber allen Wettvermittlungsstellen ohne Erlaubnis Untersagungsverfahren einzuleiten. Aus Sicht des Senats wäre ein derartiges Vorgehen geeignet und erforderlich , um im Land Berlin das stationäre Wettvermittlungsgeschehen zu ordnen und auf ein verträgliches Maß zu beschränken. Berlin, den 12. April 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 3 von 4 Anlage Tabelle 1 Bezirk Bestand 12/2013 Bestand 07/2018 Bestand 04/2019 Charlottenburg- Wilmersdorf 25 29 27 Friedrichshain- Kreuzberg 35 72 77 Lichtenberg 7 18 16 Marzahn- Hellersdorf 11 18 18 Mitte 67 70 73 Neukölln 67 77 80 Pankow 6 8 11 Reinickendorf 11 16 18 Spandau 16 15 17 Steglitz-Zehlendorf 14 12 8 Tempelhof- Schöneberg 24 43 51 Treptow-Köpenick 8 11 13 Tabelle 2 Bezirk 2014 2015 2016 2017 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf 11 10 4 8 12 Friedrichshain- Kreuzberg 10 13 4 5 8 Lichtenberg 5 4 2 3 6 Marzahn- Hellersdorf 1 1 0 1 6 Mitte 23 35 16 12 24 Neukölln 24 23 18 25 32 Pankow 1 1 2 0 10 Reinickendorf 3 4 3 3 7 Spandau 2 3 4 3 7 Steglitz-Zehlendorf 1 3 0 0 1 Tempelhof- Schöneberg 7 4 2 5 4 Treptow-Köpenick 0 0 2 0 10 Seite 4 von 4 Tabelle 3 Bezirk Betroffene Straßenzüge Charlottenburg- Wilmersdorf Kantstraße Friedrichshain- Kreuzberg Oranienstraße, Reichenberger Straße, Wrangelstraße Mitte Müllerstraße Neukölln Hermannstraße, Karl-Marx-Straße, Sonnenallee Reinickendorf Residenzstraße Tempelhof- Schöneberg Hauptstraße, Mariendorfer Damm, Potsdamer Straße, Tempelhofer Damm