Drucksache 18 / 18 467 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Berlin: Registerstellen und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18467 vom 4. April 2019 über Berlin: Registerstellen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es seitens des Senats Planungen, die Berliner Registerstellen Personell und/oder finanziell aufzustocken ? 1.1 Falls ja – bitte konkretisieren? Zu 1. und 1.1: Nein. 2. Welchen konkreten Nutzen konnte der Senat bereits aus den Registerstellen ziehen? Zu 2.: Der Berliner Senat fördert im Land Berlin eine Vielzahl von Projekten und Initiativen mit dem Ziel, den Respekt gegenüber den Unterschiedlichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken, die Bedeutung demokratischer Grundprinzipien zu unterstreichen und eine an der Menschenwürde ausgerichtete Alltagspraxis zu sichern. Um vor diesem Hintergrund einschätzen zu können, welche Maßnahmen in welchem Sozialraum angebracht erscheinen ist es von Vorteil, über Kenntnisse zum gesellschaftlichen Klima im entsprechenden Sozialraum zu verfügen. Die Berliner Register unterstützen mit ihren Darstellungen die Projektträger und bezirklichen Akteure bei der Thematisierung lokaler Problemstellungen und bei der Entwicklung ortsbezogener Handlungsstrategien. 3. Welche Maßnahmen konnten aus den Erkenntnissen abgeleitet werden? Zu 3.: Der Berliner Senat unterstützt im Sinne der oben erwähnten Zielstellung eine Vielzahl von demokratiefördernden Maßnahmen, die ein diskriminierungssensibles Miteinander unterstützen. Die konkrete ortsbezogene Ausrichtung der Maßnahmen erfolgt in der Regel durch die zivilgesellschaftlichen Träger der Maßnahmen. Hierbei berücksichtigen die Träger u. a. die Erkenntnisse der Berliner Registerstellen. Berlin, den 18. April 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung