Drucksache 18 / 18 472 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Zur Übernahme des Französischen Gymnasiums in die Zuständigkeit der Senats- Bildungsverwaltung und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18472 vom 04. April 2019 über Zur Übernahme des Französischen Gymnasiums in die Zuständigkeit der Senatsbildungsverwaltung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Im Dezember des letzten Jahres beschloss das Abgeordnetenhaus mit der Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes die Eingliederung des Französischen Gymnasiums in die Zuständigkeit der Senats-Bildungsverwaltung. Wie weit ist diese Eingliederung bislang fortgeschritten? Zu 1.: Das Französische Gymnasium ist seit dem 01.01.2019 zentral verwaltete Schule des Landes Berlin. Das Vermögen der Schule liegt noch im Bezirk und wird im Laufe des Jahres in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) übertragen. 2.) Welche konkreten Änderungen haben sich daraus bislang für die Schule ergeben? 3.) Welche konkreten Änderungen für die Schule werden sich in Zukunft ergeben? Zu 2. und 3.: Schulaufsicht und Schulträgerschaft haben sich verändert. Erste kleine bauliche Maßnahmen konnten umgesetzt werden. Die BIM übernimmt schrittweise die Gebäudeverwaltung und –instandsetzung. Es ist ein Gebäude-Scan geplant, um weitere Maßnahmen zu identifizieren. 4.) Auf welchem Weg wird sichergestellt, dass am Französischen Gymnasium auch künftig neben dem Abitur das französische Baccalauréat abgelegt werden kann? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Famile kooperiert mit der französischen Auslandsschulverwaltung. Diese ist für die Organisation und Durchführung des Baccalauréat verantwortlich. Aus Sicht der Senatsverwaltung besteht diesbezüglich kein Änderungsbedarf. 5.) Auf welchem Weg wird sichergestellt, dass der Unterricht am Französischen Gymnasium auch künftig in französischer Sprache stattfinden kann? Zu 5.: Das Französische Gymnasium ist eine Schule besonderer pädagogischer Prägung und wurde insbesondere aus diesem Grund in die Zentralverwaltung überführt. Eine Änderung des angesprochenen Sachverhalts ist nicht intendiert. 6.) Trifft es zu, dass zwischen dem Senat und der französischen Auslandsschulverwaltung ein Abkommen zur Klärung der für das Französische Gymnasium geltenden Rahmenbedingungen geplant ist oder bereits abgeschlossen wurde? 7.) Falls geplant: Wann und in welcher Form wird das Abgeordnetenhaus in die Gestaltung des Abkommens einbezogen? 8.) Falls bereits abgeschlossen: a) Wo kann dieses Abkommen eingesehen werden? b) Welche Abweichungen von den Regelungen des SchulG Berlin sind in diesem Abkommen enthalten? Zu 6. bis 8.: Ein solches Abkommen ist geplant. Das Abkommen wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geschlossen. 9.) Welche Rechtsverordnungen gem. § 93 SchulG Berlin wurden vom Land Berlin im Zusammenhang mit der Eingliederung des Französischen Gymnasiums in die Zuständigkeit der Senats- Bildungsverwaltung erlassen? Zu 9.: Es wurden noch keine Rechtsverordnungen gem. § 93 SchulG erlassen. Sie sind jedoch in Planung. 10.) Inwiefern werden durch das Abkommen und eventuell erlassene Rechtsverordnungen die im SchulG Berlin festgeschriebene Selbständigkeit und Selbstverwaltung des Französischen Gymnasiums beschränkt? Zu 10.: Die Selbständigkeit und Selbstverwaltung des Französischen Gymnasiums werden durch das Berliner Schulgesetz bestimmt. Änderungen sind nicht geplant. 11.) Traditionell weicht der Ferienkalender des Französischen Gymnasiums von dem der anderen Berliner Schulen ab, weil er sich auch an den französischen Ferienregelungen orientiert. Wird diese Sonderregelung beibehalten werden und wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Die angesprochene Sonderregelung wird beibehalten. 12.) Die besondere Prägung des Französischen Gymnasiums geht weit über die Gegebenheiten an anderen zweisprachigen Schulen Berlins hinaus. Aus dem Reihen der Elternschaft wurden zuletzt starke Bedenken laut, diese besondere Prägung könne durch die Eingliederung in die Zuständigkeit der Senats-Bildungsverwaltung und die damit einhergehende Anpassung an die Vorschriften des SchulG Berlin verloren gehen. Wie stellt der Senat sicher, dass die besondere Prägung des Französischen Gymnasiums auch in Zukunft erhalten bleibt? Zu 12.: Das Französische Gymnasium befindet sich mit seinem Standort in Berlin im Herzen Europas und symbolisiert den europäischen Gedanken. Es fördert in besonderem Maße die Mehrsprachigkeit im Land Berlin und stellt ein frankophones Bildungsangebot sicher. Es dient hochmobilen Familien zur Gewährleistung der Bildungsbiographien ihrer Kinder. Das Französische Gymnasium existiert seit mehr als 300 Jahren. In diesem Zeitraum unterlag es immer wieder Veränderungen, die dem Wandel der Gesellschaft und bildungspolitischer Rahmenbedingungen in Berlin und in Frankreich Rechnung trug. Die Entwicklung des Französischen Gymnasiums wird partizipativ unter Beteiligung der Schulgemeinschaft gestaltet. Dies sind insbesondere die Grundlagen noch zu gestaltender Rechtsverordnungen und Kooperationsvereinbarungen mit der zentralen Agentur für das französische Auslandsschulwesen AEFE (L’Agence pour l’enseignement français à l’étranger). Berlin, den 17. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie