Drucksache 18 / 18 473 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Umbenennung der Karl-Marx-Allee? und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18473 vom 04.04.2019 über Umbenennung der Karl-Marx-Allee? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher den Berliner Bezirk Mitte um eine Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt wurde und in die Beantwortung eingeflossen ist. Vorbemerkung des Abgeordneten: Bekanntlich enthält der schriftliche Nachlass des deutschen Philosophen Karl Marx (1818-1883) eine Fülle antisemitischer und rassistischer Invektiven. So nannte Marx den Mann seiner Tochter Laura, Paul Lafargue, der aus einer kreolischen haitianisch-kubanischen Familie mit afrikanischen, europäischen und karibischen Vorfahren stammte, "Afrikaner", "Negrillo", "Nigger" oder "Gorilla". Nachdem Ferdinand Lassalle Marx in London besucht hatte, berichtete dieser Engels über seinen Gast in folgenden Worten: "Es ist mit jetzt völlig klar, dass er, wie auch seine Kopfbildung und sein Haarwuchs beweist, – von den Negern abstammt, die sich dem Zug des Moses aus Ägypten anschlossen (wenn nicht seine Mutter oder Großmutter von väterlicher Seite sich mit einem Nigger kreuzten). Nun, diese Verbindung von Judentum und Germanentum mit der negerhaften Grundsubstanz müssen ein sonderbares Produkt hervorbringen. Die Zudringlichkeit des Burschen ist auch niggerhaft." [Karl Marx, Brief an Friedrich Engels vom 30. Juli 1862, in: MEW 30, S. 257–259. Zitiert nach Hund, Wulf D.: Der ‚jüdische Nigger‘ Lassalle. Marginalie zu einem Brief von Karl Marx. In: Sozial. Geschichte Online / Heft 24 / 2018] Frage: An den heutigen moralischen Maßstäben gemessen wäre es geboten, die Berliner Karl-Marx-Allee umzubenennen. Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senates dafür, dieses nicht zu tun? 2 Antwort: Die Karl-Marx-Allee, die sich über die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte erstreckt, erhielt 1961 Ihren Namen und löste damit den damaligen Straßennamen „Stalinallee“ ab. Für die Umbenennung der Karl-Marx-Allee liegt aktuell kein Antrag vor. Daher wurden Notwendigkeit und Möglichkeit einer Umbenennung noch nicht geprüft. Die Gründe, wann eine Straße umbenannt werden kann, sind im Berliner Straßengesetz und seiner Ausführungsvorschrift klar definiert. Die Zuständigkeit für Benennungen bzw. Umbenennungen im Land Berlin liegt bei den jeweiligen Bezirksämtern in Eigenverantwortung, es sei denn, es handelt sich um Brücken und Ingenieurbauwerke oder Bundesstraßen. In diesen Fällen ist gemäß Nr. 1 Abs. 2 a) der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung) die für Bauwesen zuständige Senatsverwaltung und gemäß b) die mit dem Verkehrswesen betraute Senatsverwaltung zuständig. Die Ausführungsvorschrift zu § 5 (AV-Benennung) gibt dazu an (Auszug): Umbenennungen (2) Umbenennungen sind nur zulässig …. c) zur Beseitigung von Straßennamen - aus der Zeit von 1933 bis 1945, sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistig-politischen Wegbereitern und Verfechtern der nationalsozialistischen Ideologie und Gewaltherrschaft oder aus politischen Gründen nach Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen oder ähnlichem benannt wurden. - aus der Zeit von 1945 bis 1989, sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistig-politischen Wegbereitern und Verfechtern der stalinistischen Gewaltherrschaft, des DDR-Regimes und anderer kommunistischer Unrechtsregime oder aus politischen Gründen nach Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen oder ähnlichem benannt wurden. - aus der Zeit vor 1933, wenn diese nach heutigem Demokratieverständnis negativ belastet sind und die Beibehaltung nachhaltig dem Ansehen Berlins schaden würde. Berlin, den 18.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz