Drucksache 18 / 18 477 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Grundwasserregulierungsanlage am Habermannsee und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18477 vom 03. April 2019 über Grundwasserregulierungsanlage am Habermannsee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Rahmen der Schriftlichen Anfrage 18/15917 führt der Senat aus, dass die Wasserbehördliche Erlaubnis der Anlage eine Gültigkeit bis zum 31.12.2019 besitzt. Darüber hinaus wird dargestellt, dass die Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz rechtzeitig die Verlängerung der Wasserbehördlichen Erlaubnis beantragt und die Wasserbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darüber entscheidet. Frage 1: Welche Vorbereitungen für die Beantragung der Verlängerung wurden bereits getroffen? Frage 2: Wann soll der Antrag auf Verlängerung erfolgen? Antwort zu 1 und 2: Am 18.02.2019 hat die zuständige Abteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Verlängerung der wasserbehördlichen Erlaubnis zur Beibehaltung der Grundwasserregulierungsanlage Habermannsee im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, um weitere zehn Jahre bei der Wasserbehörde beantragt. Frage 3: Welche Vorabstimmungen zwischen dem Bereich Gewässerunterhaltung und der Wasserbehörde gab es zur Verlängerung bisher? Antwort zu 3: Es waren aufgrund der eindeutigen Sachlage keinerlei Vorabstimmungen erforderlich. 2 Frage 4: Wie beurteilt der Senat die Erfolgsaussicht auf Verlängerung der Wasserbehördlichen Erlaubnis? Antwort zu 4: Der Antrag auf Verlängerung der wasserbehördlichen Erlaubnis wird zurzeit geprüft. Gegen eine Verlängerung bestehen grundsätzlich keine Versagungsgründe. Berlin, den 15.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz