Drucksache 18 / 18 483 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/ 16535 Umsetzung des Digitalpakts in Berlin und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hildegard Bentele (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18483 vom 03. April 2019 über Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/16535 Umsetzung des Digtialpakts in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. (Zu 2.): Der Digitalpakt ist ein neu geschaffenes Instrument, zu dem sich das Land Berlin mit dem Beschluss der KMK vom 30. Januar 2017 verpflichtet hat. Mit dem Beschluss hat das Land Berlin zugesagt, die in der Zuständigkeit der Länder stehenden Maßnahmen sicher zu stellen. a) Wie sorgt der „eEducation Berlin Masterplan“ für die Erreichung der sechs „Kompetenzen in der digitalen Welt“, aufgeführt in der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der Digitalen Welt“ (12/2016, S.15 f.) b) Inwiefern ist der etwa 13 Jahre alte „eEducation Berlin Masterplan“ noch aktuell genug, um den neuen Anforderungen der Digitalen Welt gerecht zu werden? c) Plant das Land Berlin den Masterplan in ein neueres, zeitgemäßes Konzept zu überführen? d) Wie ist der Stand der Umsetzung des 2016/17 begonnenen Pilotprojekts der IT-Wartung durch IT- Experten an Berliner Schulen? Wie bewertet der Senat die Zwischenergebnisse? e) Welches Konzept verfolgt der Senat zur Umsetzung der bei der zum Digitalpakt Schule gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern unter III geführten und von allen Ländern zugesagten Verpflichtungen ? Welche Maßnahmen wurden hierzu bereits getroffen oder sind konkret geplant? Zu 1.: Der „eEducation Berlin Masterplan“ ist ein Konzept zur Steigerung der Qualität des Lernens durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken im Bildungsbereich und kein Ersatz für den Rahmenlehrplan. Das Erreichen der sechs „Kompetenzen in der digitalen Welt“ wird durch das Basiscurriculum Medienbildung als Bestandteil des Rahmenlehrplans sichergestellt. Der „eEducation Berlin Masterplan“ wird laufend aktualisiert. So z. B. kürzlich durch die Aufnahme der IT-Wartung durch Externe in das Gesamtkonzept. Die vier Säulen des „eEducation Berlin Masterplan“ sind die Fortbildung des pädagogischen Personals über die Berliner Volkshochschulen in den jeweiligen Schulen an dortigen Endgeräten der Lehrerinnen und Lehrer, die Ausstattung der Schulen mit technischer Infrastruktur, die Förderung von Projekten für den IT-gestützten Unterricht sowie neu die vierte Säule der IT-Wartung, die weiterhin aktuell sind. Den Stand der Umsetzung des 2016/17 begonnenen Pilotprojekts der IT-Wartung kann der Drucksache 18/17820 entnommen werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur für die Schulträger und Schulen im Haus aufzubauen, die auch das Berichtswesen gegenüber dem Bund erfüllt und damit der Dokumentationspflicht nachkommt. 2. (Zu 3. bis 7. und 9. und 10): a) Wie weit fortgeschritten sind die in der Antwort aufgeführten Pläne für eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur für die Schulträger und Schulen im Haus in Bezug auf Personalstellen? (Erbitte die Angabe der Anzahl der geplanten Stellen und den Zeitpunkt der Einstellung) b) Wird die Beratungs- und Unterstützungsstruktur für die Schulträger und Schulen unmittelbar nach Starten des Digitalpaktes ihren Dienst aufnehmen können? c) Wie stellt der Senat sicher, dass die von Ihnen genannten Planungen rechtzeitig abgeschlossen sind und die von der Senatsverwaltung zu erarbeitenden Maßnahmen pünktlich umgesetzt werden können? d) Welche und wie viele Stellen zur Bearbeitung der Förderanträge (Antragsannahme, fachliche Bewertung und Entscheidung) sind vom Senat bereits geschaffen oder geplant? e) Welche Stelle benennt der Senat, an der Förderanträge gestellt werden können? f) Wird es Personal geben, das als für die Umsetzung des Digitalpaktes zuständige Ansprechpartner für einzelne Schulen beratend zur Verfügung steht? Wenn ja: In welchen Bereichen werden die Ansprechpartner beraten können (Infrastruktur, Qualifizierung, Antragsstellung, Lehrpläne etc.)? Wie werden Schulen mit ihrem Ansprechpartner in Kontakt treten können? g) Welches Budget ist für die Besetzung der genannten Personalstellen und die Einrichtung der in d) und f) genannten Beratungszentren eingestellt? (Erbitte die Aufteilung in Jahresscheiben) Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erhält in 2019 mindestens vier zusätzliche Beschäftigungspositionen zur Einrichtung der „Beratungs- und Unterstützungsstelle “ für die Umsetzung des DigitalPaktes Schule. Über einen damit zusammenhängenden Personalmehrbedarf wird im weiteren Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 zu entscheiden sein. Die Beratungs- und Unterstützungsstelle hat bereits die Arbeit mit bestehendem Personal aufgenommen und bereitet aktuell die Umsetzung des DigitalPakt Schule vor. Der Senat stellt durch zeitnahe Besetzung der zur Verfügung gestellten Stellen sicher , dass die genannten Planungen rechtzeitig abgeschlossen sind und die von der Senatsverwaltung zu erarbeitenden Maßnahmen pünktlich umgesetzt werden. Die benannte Stelle wird in der Abteilung I von SenBildJugFam eingerichtet. Die IT-Regionalbetreuerinnen und IT-Regionalbetreuer unterstützen parallel zur „Beratungs - und Unterstützungsstelle“ die Schulträger in den Bezirken dabei die IT- Entwicklungskonzepte zu erstellen sowie die Schulen bei der Aktualisierung bzw. Neuerstellung der Medienkonzepte. Die Schulen werden außerdem durch die Schulberaterinnen und Schulberater der regionalen Fortbildung unterstützt. Die IT- Regionalbetreuerinnen und IT-Regionalbetreuer beraten umfassend zu den Themen Infrastruktur, Qualifizierung, Antragsstellung sowie Umsetzung des Rahmenlehrplans . Die Kontaktaufnahme der Schulen mit ihrem Ansprechpartner erfolgt über eine standardisierte Mailadresse. 3. (Zu 11. und 12.): In welchen Haushaltstiteln wurden bzw. werden zukünftig die Folgekosten für IT- Wartung veranschlagt? Zu 3.: Die IT-Wartung für die allgemein bildenden Schulen ist im Kapitel 1000 Titel 51185 veranschlagt. Für die beruflichen Schulen derzeit Kapitel 1021 Titel 52509 sowie zukünftig Teilbeträge in Kapitel 1011 Titel 51920 und Titel 54010. 4. (Zu 13. und 14.): a) Wie wird die Senatsverwaltung sicherstellen, dass die „Regionale Fortbildung Berlin“ ab 1.1.2019 passende Formate in hoher Qualität entsprechend der Nachfrage erarbeiten kann? b) Wird die „Regionale Fortbildung Berlin“ zusätzliche Mittel erhalten, um den zu erwartenden erhöhten Bedarf an Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Digitalpakt bedienen zu können? c) Hat die Ankündigung des Digitalpaktes für 2019 zu einer inhaltlichen Anpassung des Angebots geführt, damit sich Lehrkräfte rechtzeitig zum Mittelabfluss in Bezug auf die mit dem Digitalpakt angestrebte Verbesserung der IT-Infrastruktur vollumfänglich vorbereiten können? d) Hat die Ankündigung des Digitalpaktes für 2019 zu einer quantitativen Anpassung des Angebots geführt, damit Lehrkräfte rechtzeitig zum Mittelabfluss in Bezug auf die mit dem Digitalpakt angestrebte Verbesserung der IT-Infrastruktur vollumfänglich vorbereiten können (zu erwartende steigende Nachfrage an Fortbildungsprogrammen)? Zu 4.: Die Regionale Fortbildung gestaltet ihr Angebot bedarfs- und nachfrageorientiert und ist in der Lage, auch kurzfristig auf neue entstehende Anforderungen und individuelle Bedürfnisse der Schulen zu reagieren. In jedem Verbund und für die beruflichen Schulen der Regionalen Fortbildung sowie im Team Lernraum Berlin stehen Schulberaterinnen und Schulberater für den Bereich Medienbildung zur Verfügung. Die Schulberaterinnen und Schulberater werden im Landesinstitut für Schule und Medien im Bereich Medienbildung qualifiziert. Darüber hinaus bieten die bezirklichen Medi- enkompetenzzentren im Rahmen des Projektes Gute Schule Medienbildung Fortbildungen und Beratungen für Lehrkräfte und das weitere pädagogisches Personal an. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, Veranstaltungen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern zu besuchen. In den laufenden Haushaltsanmeldungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 sind für die Regionale Fortbildung Berlin auch für den Bereich Medienbildung Mittel angemeldet . Ebenso ist für die Zusammenarbeit der Regionalen Fortbildung Berlin und der bezirklichen Medienkompetenzzentren die Fortschreibung der Mittel für das Projekt Gute Schule Medienbildung zur Förderung der außerschulischen und schulischen Medienbildung angemeldet. Die inhaltliche Anpassung von Fortbildungsangeboten in Bezug auf die IT- Infrastruktur seitens der Schulen erfolgt durch die Erstellung von Medienkonzepten und deren Einbettung in die schulinternen Curricula, welche momentan an den Schulen erarbeitet werden. Dieser Prozess wird durch die IT-Regionalbetreuerinnen und IT-Regionalbetreuer sowie die Regionale Fortbildung Berlin unterstützt. Das Angebot wird fortlaufend weiterentwickelt und dem wachsenden Bedarf im Zusammenhang mit dem DigitalPakt angepasst. Das Angebot der Regionalen Fortbildung deckt bereits ein breites Spektrum an Themen im Bereich Medienbildung bzw. Digitalisierung quantitativ ab. Ein Teil der Veranstaltungen fördert die Kompetenzen der Lehrkräfte in Bezug auf den Medieneinsatz zur eigenen Unterrichtsgestaltung (Nutzung digitaler Werkzeuge, Erstellen eigener Unterrichtsmaterialien, Klassenorganisation). Ein weiterer Teil vermittelt Inhalte zum Lernen mit Medien (z. B. Internetrecherche, Mediennutzung und -produktion, Präsentation, Coding) und über Medien (kritische Reflexion von Informationen und des eigenen Handelns, Datenschutz, Urheberrecht usw.). Die Nutzung der Lernplattform „Lernraum Berlin“ zur Bereitstellung von Materialien, zur Durchführung von Unterricht und zur Klassenorganisation wird thematisiert. In Kooperation mit den bezirklichen Medienkompetenzzentren und externen Kooperationspartnern werden Fachtage zum Thema und Beratungen durchgeführt. Grundsätzlich sind die Angebote der Regionalen Fortbildung angebots- und nachfrageorientiert am Basiscurriculum Medienbildung des Rahmenlehrplanes sowie am aktuellen gesamtstädtischen Fortbildungsschwerpunkt – Inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung im Ganztag auf der Basis des Rahmenlehrplans 1-10 – ausgerichtet. Ein Schwerpunktthema hierbei ist die Bildung in der digitalen Welt. 5. (Zu 18.): a) Inwieweit werden die Ziele des Digitalpaktes, denen im KMK-Beschluss auch das Land Berlin zugestimmt hat, bei der Erarbeitung der Rahmenlehrpläne insbesondere des Basiscurriculums Medienbildung berücksichtigt? b) Wie erfüllt das Curriculum die Ziele der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (insbesondere bezüglich der zu erwerbenden Kompetenzen, S.15 f.)? Zu 5.: Der DigitalPakt Schule knüpft an die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft “ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. Oktober 2016 sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vom 8. Dezember 2016 in der Fassung vom 7. Dezember 2017 an. In der Verwaltungsvereinbarung ist in §16 festgelegt, dass die Länder dafür Sorge tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult wurden oder in die Sekundarstufe I eingetreten sind, bis zum Ende ihrer Schulzeit die in der Strategie der Kultusministerkonferenz benannten Kompetenzen erwerben können; dass sie ihre Bildungs- und Lehrpläne aller Bildungsgänge, Schulstufen und Fächer im Sinne der in der Strategie der Kultusministerkonferenz genannten Kompetenzbereiche für die Kompetenzen in der digitalen Welt überprüfen und weiterentwickeln. Der Rahmenlehrplan enthält im Teil B (Fachübergreifende Kompetenzentwicklung) das Basiscurriculum Medienbildung, das die Kompetenzbereiche der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, ergänzt um die Inhalte des Fachs Informatik sowie die Curriculare Vorgaben für den Ergänzungskurs „Digitale Welten“, abdeckt. 6. (Zu 20.): a) Nachdem der Vermittlungsausschuss Mitte Februar (2019) die Grundlage für den Digitalpakt gelegt hat, wann genau und in welchen Etappen rechnet der Senat mit dem Abschluss des Digitalpaktes und seiner Umsetzung? b) Wann wird der Senat eine Entscheidung für eine Schulcloud-Lösung fällen? c) Wie wird diese Schulcloud-Lösung organisiert sein? d) Wird die Software Lernstände übertragen können, z.B. nach einem Schulwechsel? Zu 6.: Wenn mit Abschluss des DigtialPakts die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung gemeint ist, so erfolgt diese im schriftlichen Prozess durch die Länder und den Bund. Die Länder können die Verwaltungsvereinbarung jeweils unterzeichnen, sobald die landesrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Berlin kann die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Verwaltungsvereinbarung nach der Beschlussfassung des Senates vom 02.04.2019 unterzeichnen. Bis Ostern 2019 sollen die Unterzeichnungen aller Bundesländer und des Bundes abgeschlossen sein. In einer Bildungs-Cloud oder Schulcloud werden Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften verschiedene Clouddienste für die Bildung zur Verfügung gestellt. Sie verfügt über Dateiablagen, hat Kalenderfunktionen und bietet auch Lernprogramme als Service an. Die Bezeichnung „Cloud“ wird oft synonym für "Lernplattform" oder "Informationsplattform" benutzt, da auch hier einfache Clouddienste wie z. B. eine Dateiablage verfügbar sind. Mit dem Lernraum Berlin hat Berlin bereits eine solche Lösung erfolgreich im Einsatz. Der Lernraum Berlin ist ein browserorientiertes Lernmanagementsystem und kann auf jedem Endgerät mit Internetzugang uneingeschränkt genutzt werden. Zur Nutzung des Lernraums Berlin bedarf es keiner gesonderten organisatorischen Maßnahmen . Grundsätzlich ist die Nutzung des Lernraums Berlin an einen personenbezogenen, mit Benutzernamen und Kennwort geschützten Zugang gebunden. Die Lernenden sind strukturmäßig ihrer jeweiligen Schule zugeordnet. Insofern ist es theoretisch möglich, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin bei einem Schulwechsel die eigenen Lernstände beibehalten kann, sofern auch administrativ eine Neuzuordnung zur neuen Schule erfolgt. Zur Umsetzung dieser „Lernstandsmitnahme“ muss der wechselnde Schüler oder die wechselnde Schülerin jedoch aktiv werden, da nach den Datenschutzrichtlinien des Lernraum Berlin Zugänge und Inhalte von Nutzern und Nutzerinnen spätestens mit Verlassen der Schule gelöscht werden. Berlin, den 18. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie