Drucksache 18 / 18 489 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Grundschüler im Bezirk Lichtenberg und Antwort vom 19. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18489 vom 04.04.2019 über Grundschüler im Bezirk Lichtenberg ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Entwicklung der Schülerzahlen im Bezirk Lichtenberg in den letzten fünf Jahren (Bitte um jährliche Auflistung)? Zu 1.: Die Entwicklung der Schülerzahlen an den allgemein bildenden öffentlichen Grundschulen im Bezirk Lichtenberg ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Schuljahr Schülerinnen und Schüler 2014/15 10.397 2015/16 10.801 2016/17 11.792 2017/18 12.445 2018/19 12.709 2. Wie viele Schulplätze standen in den letzten fünf Jahren im Grundschulbereich zur Verfügung (Auflistung der letzten fünf Jahren nach Schuleinzugsbereichen)? Zu 2.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden öffentlichen Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen übermittelt, die die Entwicklung der Anzahl der Grundschulplätze auf Ebene der Grundschulplanungsregionen gemäß Zügigkeit 144 Schüler/innen pro Zug vom Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2018/19 darstellt: Grundschulplanungsregion 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Hohenschönhausen Nord (1) 3096 3096 3096 3240 3240 Hohenschönhausen Süd (2) 1728 1728 1944 1944 1944 Lichtenberg Nord (3) 2016 2016 2016 2520 2520 Lichtenberg Mitte (4) 2664 2664 3168 3168 3168 Lichtenberg Süd (5) 1368 1368 1368 1368 1368 Summe 10872 10872 11448 12096 12096 3. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass die Schülerzahlen die Schulplatzkapazitäten im Jahr 2019/2020 übersteigen werden? Zu 3.: Der Bestand und die erwartete Entwicklung der Schülerzahlen und der Schulplatzkapazitäten werden seit 2014 jährlich zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den Bezirken im Rahmen eines Monitorings dargestellt bzw. prognostiziert. Für die Grundschulplanungsregionen, in denen prognostisch ein zusätzlicher Bedarf an Schulplätzen besteht, werden konkrete Maßnahmen und Prüfaufträge zwischen Senatsverwaltung und Bezirk festgelegt. Der Senat geht davon aus, dass der bezirkliche Schulträger auch im kommenden Schuljahr 2019/20 eine ausreichende Anzahl von Schulplätzen zur Verfügung stellen wird. 4. Wie hoch sind die Schulplatzkapazitäten pro Schule im Bezirk Lichtenberg (Bitte um detaillierte Auflistung)? 5. Welche konkreten Maßnahmen sind an welcher Schule geplant, um die Schulplatzkapazitäten zu erhöhen (Bitte um detaillierte Auflistung)? 6. Werden alle geplanten Maßnahmen zum neuen Schuljahr pünktlich umgesetzt? a) Wenn ja, an welchen Standort und zu welchem Datum erfolgen welchen Maßnahmen? b) Wenn nein, an welchem Standort kommt es aus welchen Gründen warum zu Verzögerungen? 9. An welchen Standorten sind bereits mobile Schulerweiterungen entstanden und an welchen Standorten sind noch mobile Schulerweiterungen geplant? Zu 4., 5., 6. und 9.: Die Anzahl der Schulplatzkapazitäten im Bestand sowie deren Entwicklung sind schulscharf im Maßnahmen- und Finanzcontrolling von April 2018 dargestellt und umfassen kapazitätserhöhende Maßnahmen an Bestandsschulen sowie Neubaumaßnahmen. Des Weiteren sind auch der voraussichtliche Baubeginn sowie die voraussichtliche Fertigstellung angezeigt. Das Maßnahmen- und Finanzcontrolling ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.berlin.de/schulbau/massnahmen-und-finanzen/. Die Fortschreibung des Maßnahmen- und Finanzcontrollings auf Grundlage der Investitionsplanung 2018-2022 befindet sich derzeit in Erarbeitung. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen mobilen Unterrichtsräumen (MUR; diese werden nicht mehr errichtet), modularen Ergänzungsbauten (MEB) und temporären Containern. Nicht alle der kapazitätserhöhenden Maßnahmen sind zum Schuljahr 2019/20 geplant. Der Schulneubau am Standort Konrad-Wolf-Str. 11 (11G34) wird zum Schuljahr 2019/20 in Betrieb gehen. Die Übergabe der neu gegründeten Grundschule am Standort Sewanstr. 43 (11G35) wird zum Februar 2020 erfolgen. 7. Welche Möglichkeiten haben die einzelnen Schulen Überkapazitäten abzufedern bzw. was plant der Senat diesbezüglich? Zu 7.: Überkapazitäten können durch Aufnahme weiterer Schüler/innen reduziert werden. Schulplatzdefizite sind durch organisatorische Maßnahmen abzufedern. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) wird der Senat durch Neubau-, Erweiterungsund temporäre kapazitätserhöhende Maßnahmen den Bezirk bei der bedarfsgerechten Bereitstellung von Platzkapazitäten unterstützen. 8. Wie lange ist die durchschnittliche Planungs- und Umsetzungszeit eines mobilen Schulerweiterungsbaus? Zu 8.: Der durchschnittliche Zeitraum für die Realisierung eines MEB beträgt je nach Größe sechs bis zwölf Monate.Voraussetzung dafür ist ein baureifes Grundstück. 10. Wie bewertet der Senat die bauliche Verzögerung der Schulerweiterung für die Matibi- Grundschule in Hohenschönhausen? Und wie versucht er trotz dieser Verzögerung den Bau pünktlich zum neuen Schuljahr 2019/2020 zu ermöglichen? Zu 10.: Es handelt sich um eine Maßnahme in Zuständigkeit des Bezirks. Der Senat hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um Stellungnahme gebeten mit nachfolgend übermittelter Aussage: Rein faktisch handelt es sich nicht um eine Verzögerung. Auch die Errichtung einer mobilen Containeranlage stellt eine reguläre Baumaßnahme dar und unterliegt bindend einem Baugenehmigungsverfahren. Im vorliegenden Fall musste zunächst eine Grundstücksbildung erfolgen, da die relevante Fläche nicht im Fachvermögen des Schulträgers liegt. Die ehemalige Grünanlage wurde hinsichtlich ihrer Eignung geprüft (Baugrundgutachten, Medienabfragen etc.). Nach konkreter Planung der Anlage erfolgte im nächsten Schritt die Anmeldung der Kostenübernahme gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen. Anschließend (nach Absicherung der Finanzierung) erfolgte die reguläre Ausschreibung gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) und Vergaberecht. Parallel wurden die für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen erstellt, u.a. ein amtlicher Vermesserplan, der Bauantrag wurde eingereicht. Gründungsarbeiten, Medienerschließung, Lieferfristen der Containermodule, Innenausbau und Ausstattung stellen den letzten wesentlichen Anteil am derzeitigen Bauzeitenplan dar. 11. Warum kommt es trotz Kenntnis über die Schülerentwicklung Lichtenbergs zu erheblichen Verzögerungen in der Schulplatzerweiterung? 12. Welche Optionen sieht der Senat, trotz der Verzögerung die geplanten Schulplätze zur Verfügung zu stellen? Welche Alternativen sind zusätzlich möglich? Zu 11. und 12.: Aufgrund der Steigerung des Bedarfs im Bezirk sowohl im Grundschulbereich als auch im Bereich der weiterführenden Schulen, wurde seitens des Bezirks sowie unterstützend durch die Hauptverwaltung mit MEB und im Rahmen der BSO eine Vielzahl an kapazitätserweiternden Maßnahmen bereits umgesetzt sowie in die Wege geleitet. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitorings wird zwischen Bezirk und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Umsetzung der geplanten kapazitätserweiternden Maßnahmen evaluiert und priorisiert. Temporär auftretende Spitzenbedarfe an Schulplätzen sind durch schulorganisatorische Maßnahmen wie die zeitweise Abweichung von Orientierungswerten (beispielsweise der Zügigkeit, dem Raum-Zug-Verhältnis, etc.) oder die Einrichtung von Filialen aufzufangen. Auf dieser Grundlage werden in Grundschulklassen des Bezirks mit bis zu 26 statt 24 Schüler/innen bzw. Räume für die Erteilung von Unterricht eingerichtet, die ursprünglich für andere Nutzungen vorgesehen waren. 13. Wie bewertet der Senat, dass durch Bustransfer die Schüler in vier km entfernte Schulen gebracht werden müssten? 15. Hält der Senat diese Distanz für die Schüler im Grundschulalter für angemessen? Zu 13. und 15.: Obwohl der Bustransfer Belastungen für Schüler/innen, Lehrkräfte, Erziehungspersonal und Eltern nach sich ziehen, ist er zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs erforderlich. Aus Sicht des Senats werden alle rechtlichen Grundlagen durch den Schulträger eingehalten. 14. Wie will der Senat sicherstellen, dass die Kinder und Eltern diesen erheblichen zeitlichen Mehraufwand des verlängerten Verkehrsweges akzeptieren werden? Zu 14.: Die Information über die schulorganisatorischen Veränderungen ist Aufgabe des Schulträgers. 16. Wie bewertet der Senat den wachsenden Lehrerbedarf im Bezirk Lichtenberg und wie gedenkt er diesen für das neue Schuljahr 2019/2020 zu decken? Zu 16.: Der wachsende Lehrkräftebedarf in Lichtenberg geht einher mit steigenden Schülerzahlen, der damit verbundenen Neugründung von Schulen bzw. Zuwächsen an Klassen an bestehenden Schulen und Eintritte in den Ruhestand. Um den wachsenden Bedarf an Lehrkräften besser decken zu können, veranstaltet der Senat jährlich zwei Mal den Berlin Tag, Deutschlands größte Berufs- und Informationsmesse im Bildungsbereich. Die Lichtenberger Schulen nehmen regelmäßig in großer Zahl daran teil, um dort für die Arbeit als Lehrkraft an einer Lichtenberger Schule zu werben. Hieraus ergaben sich zahlreiche Kontakte bzw. Einstellungsvorgänge. Am Einstellungsverfahren für Lehrkräfte mit Laufbahnbewerbern/innen haben in diesem Jahr knapp zwei Drittel der Lichtenberger Schulleitungen mit Einstellungsbedarfen teilgenommen. Darüber hinaus konnten auch in diesem Jahr erfahrene Lehrkräfte gewonnen werden, die den Eintritt in den Ruhestand hinausschieben und ihre Expertise weiterhin den Schüler/innen zur Verfügung stellen. 17. Wie viele Bewerber gibt es für wie viele offene Stellen im Schulbereich? Zu 17.: Berlinweit besteht zum Schuljahresbeginn 2019/20 ein Einstellungsbedarf von 2.115 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und im Bezirk Lichtenberg ein Bedarf von 210 VZÄ. Zurzeit liegen ca. 1.000 Bewerbungen von Laufbahnbewerbern und ca. 2.500 noch zu prüfende Quereinstiegsbewerbungen vor. 18. Was würde der Senat tun, bzw. welche Möglichkeiten sieht er, wenn nicht genug Lehrer zum neuen Schuljahr 2019/2020 zur Verfügung stehen werden? Zu 18.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geht gegenwärtig davon aus, dass der Einstellungsbedarf zum Schuljahr 2019/20 gedeckt werden kann. Berlin, den 19. April 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frage 1: Zeitreihe: Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen im Bezirk Lichtenberg Schuljahr Schülerinnen und Schüler 2014/15 10.397 2015/16 10.801 2016/17 11.792 2017/18 12.445 2018/19 12.709