Drucksache 18 / 18 491 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Dokumentenprüfgeräte in den Berliner Bürgerämtern – Stand der Einführung (II) und Antwort vom 15. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18491 vom 04. April 2019 über Dokumentenprüfgeräte in den Berliner Bürgerämtern – Stand der Einführung (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Dokumentenprüfgeräte sind aktuell in Berliner Bürgerämtern im Einsatz? Zu 1.: Zurzeit sind sechs Geräte im Einsatz. 2. Wo sind die Dokumentenprüfgeräte aktuell im Einsatz (bitte aufgegliedert nach Bezirk und genauem Standort der Bürgerämter)? Zu 2.: Alle sechs Geräte sind im Bezirk Neukölln im Einsatz, an folgenden Standorten: 1. Bürgeramt Rathaus Neukölln: 1 2. Bürgeramt Donaustraße: 2 3. Bürgeramt Blaschkoallee: 1 4. Standesamt Blaschkoallee: 1 5. Bürgeramt Zwickauer Damm: 1 3. Sind die Geräte im Rahmen des Probeechtbetriebs oder als Modellversuch im Bezirk Neukölln im Einsatz? Zu 3.: Die Geräte sind im Rahmen des Probeechtbetriebs eingesetzt. 4. Wie viele Geräte wurden im Rahmen des Probeechtbetriebs bestellt? Zu 4.: Insgesamt wurden bisher 94 Geräte von den Bezirken bestellt. Seite 2 von 4 5. Welche Bezirke haben wie viele Geräte bestellt? Zu 5.: Charlottenburg-Wilmersdorf: 15 Marzahn-Hellersdorf: 7 Mitte: 16 Neukölln: 6 Reinickendorf: 31 Spandau: 12 Steglitz-Zehlendorf: 7 6. Welche Bezirke haben keine Geräte bestellt und welche Begründungen habe sie hierfür angegeben ? Zu 6.: Die übrigen Bezirke sind auch in den Bestellprozess eingebunden, haben aber noch keine Abrufscheine übersandt. Bei einigen Bezirken gibt es Einwände/Fragen örtlicher Gremien (Personalräte, Datenschützer), die derzeit geklärt werden. 7. An welchen Standorten sollen die bestellten Geräte im Rahmen des Probeechtbetriebs zum Einsatz kommen? Zu 7.: Die Dokumentenprüfgeräte sollen an allen Standorten der Ämter für Bürgerdienste eingesetzt werden. 8. Ist mit weiteren Bestellungen im Rahmen des Probeechtbetriebs zu rechnen und wenn ja, für welche Bezirke sollen diese Bestellungen ausgelöst werden? Zu 8.: Folgende Bezirke sind in den Bestellprozess aufgenommen worden und werden ihre Abrufscheine übersenden: Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Pankow Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Damit sind alle Bezirke in den Bestellvorgang aufgenommen. 9. Wann soll der Probeechtbetrieb in den normalen Betrieb übergehen? Zu 9.: Der Probeechtbetrieb wird nach Evaluation der Erfahrungen in den Echtbetrieb übergehen . Dabei werden – wenn nötig – Verbesserungen im Betriebsablauf durchgeführt und Einwände der Gremien berücksichtigt. Des Weiteren wird das Datenschutzkonzept /Datensicherheitskonzept hinsichtlich eines Produktivitätseinsatzes ergänzt werden . In einem ersten Schritt wurde der Probeechtbetrieb bis zum 30. September 2019 terminiert. Er kann verlängert werden. 10. Wie viele Dokumentenprüfgeräte sollen im Rahmen des angestrebten Normalbetriebes insgesamt zum Einsatz kommen? Seite 3 von 4 Zu 10.: Es liegen Bedarfsmeldungen der Bezirke in Höhe von rd. 300 Geräten vor. Die Praxis wird erweisen, ob diese Geräteanzahl notwendig ist. 11. Ab wann ist mit einer flächendeckenden Ausstattung aller Bürgerämter im Land Berlin mit Dokumentenprüfgeräten auszugehen (bitte mit genauem Datum)? Zu 11.: Die Planung der beteiligten Akteure von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Bezirke, der Polizei, des ITDZ Berlin und der Bundesdruckerei geht von einer flächendeckenden Ausstattung der Ämter für Bürgerdienste bis Ende des Jahres 2019 aus. Dabei sollen mindestens zwei Dokumentenprüfgeräte pro Standort bereitgestellt werden. 12. Welche Maßnahmen sind notwendig, damit das unter 11. genannte Datum der flächendeckenden Ausstattung aller Bürgerämter im Land Berlin mit Dokumentenprüfgeräten eingehalten werden kann? Zu 12.: Die flächendeckende Ausstattung der Ämter für Bürgerdienste kann erfolgen, wenn die notwendige Hardware (Dokumentenprüfgerät, Rechner, Zubehör) rechtzeitig geliefert werden kann und die örtlichen Gremien der Einführung zustimmen. Die finanziellen Mittel für das Vorhaben sind gesichert und im Kapitel 25 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport festgelegt. 13. Mit welchen Verzögerungen ist bei den unter 12. genannten Maßnahmen zu rechnen? Zu 13.: Verzögerungen können durch Engpässe bei der Lieferung der notwendigen Hardware und bei Einwänden durch die örtlichen Gremien eintreten. 14. Wann und in welcher Form wird der in der Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage (Drs. 18/16774) in Aussicht gestellte Berichtspflicht zur Einführung der Dokumentenprüfgeräte Rechnung getragen? Zu 14.: Dem Abgeordnetenhaus wird jährlich zum Stand des Vorhabens berichtet. Der nächste Bericht wird zum 30.06.2019 erstellt. 15. In welcher Form wird eine Evaluation des Probeechtbetriebs zur Einführung der Dokumentenprüfgeräte erfolgen? Zu 15.: Die Evaluation des Probeechtbetriebs wird mit Hilfe aller Beteiligten erfolgen. Dabei werden die erstellten Konzepte mit den Erfahrungen vor Ort abgeglichen und ggf. korrigiert . Seite 4 von 4 16. In welcher Form wird eine Evaluation des Normalbetriebs mit Dokumentenprüfgeräten erfolgen? Zu 16.: Zur Evaluation des Echtbetriebs (Normalbetriebs) gibt es noch keine Planung. Sie wird aber kontinuierlich durchgeführt werden. Berlin, den 15. April 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport