Drucksache 18 / 18 492 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger und Catherina Pieroth-Manelli (GRÜNE) vom 26. März 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Ausbildung in Gesundheitsberufen – ab jetzt bezahlt! Auswirkungen des neuen Tarifvertrags für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen und Antwort vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger und Frau Abgeordnete Catherina Pieroth-Manelli (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18 492 vom 26. März 2019 über Ausbildung in Gesundheitsberufen – ab jetzt bezahlt! Auswirkungen des neuen Tarifvertrags für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Ausbildungsberufe unterliegen dem neuen TVA-L Gesundheit? Zu 1.: Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit) wurde zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften am 30. Oktober 2018 abgeschlossen. Er erfasst in seinem Geltungsbereich die Schülerinnen und Schüler in den folgenden Ausbildungsberufen: Berufsausbildung Gesetzliche Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung 1. Orthoptistinnen und Orthoptisten Orthoptistengesetz vom 28. November 1989 (BGBl. I S. 2061) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten vom 21. März 1990 (BGBl. I S. 563) 2 2. Logopädinnen und Logopäden Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden vom 1. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1892) 3. a) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch -technische Laboratoriumsassistenten b) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinischtechnische Radiologieassistenten c) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik d) Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Veterinärmedizinisch -technische Assistenten MTA-Gesetz vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin vom 25. April 1994 (BGBl. I S. 922) 4. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Ergotherapeutengesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246) Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 2. August 1999 (BGBl. I S. 1731) 5. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Masseur- und Physiotherapeutengesetz vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten vom 6. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3786) 6. Diätassistentinnen und Diätassistenten Diätassistentengesetz vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 446) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten vom 1. August 1994 (BGBl. I S. 2088). 3 2. Welches Ausbildungsentgelt ist ab welchem Stichtag für welches Ausbildungsjahr vorgesehen? Zu 2.: Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt vom 1. Januar 2019 an – unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 2. März 2019 und vorbehaltlich der Unterzeichnung der noch zu fertigenden Änderungstarifverträge – für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr 1.010,74 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1.070,80 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 1.167,53 Euro. 3. Wie viele Auszubildende an welchen Universitätskliniken und in welchen Ausbildungsberufen werden davon nach derzeitigem Stand in Berlin schätzungsweise profitieren? (Bitte nach Universitätsklinik und Ausbildungsberuf aufschlüsseln) Zu 3.: Die Kliniken der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH fallen nicht unter den TVA-L Gesundheit, sondern es gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege – (TVAöD-Pflege) der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Auf die Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) und deren Auszubildenden findet ebenfalls der TVAöD-Pflege Anwendung. Zum Stichtag 15.04.2019 sind 29 Auszubildende im Bereich Diätassistenz, 35 Auszubildende im Bereich Ergotherapie, 34 Auszubildende im Bereich Logopädie, 49 Hebammenschülerinnen und -schüler, 42 Schülerinnen und Schüler der Kinderkrankenpflege und 298 Schülerinnen und Schüler der Krankenpflege vom TVAöD-Pflege erfasst. Daneben unterfallen 70 Auszubildende nach Berufsbildungsbildungsgesetz dem TVAöD- BBIG. Des Weiteren bestehen 46 Ausbildungsplätze zur Krankenpflegehelferin bzw. zum Krankenpfleger. 4 Hieraus wird deutlich, dass der TVA-L Gesundheit und die sich daraus ergebenden tarifvertraglichen Regelungen wie Ausbildungsentgelte für die Auszubildenden der Charité keine Anwendung finden. 4. Geht der Senat davon aus, dass in der wachsenden Stadt und mit den besseren Ausbildungsbedingungen die Nachfrage nach diesen Ausbildungen steigt? Zu 4.: Der Senat hält eine differenzierte Betrachtung der aktuellen Herausforderungen auf dem Berliner Ausbildungsmarkt für notwendig. Um nachhaltig die Attraktivität der Gesundheitsberufe zu steigern, sind die Sozialpartner im Rahmen ihrer partnerschaftlichen Dialoge gefragt. 5. Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang den Plan eine für die Charité und Vivantes gemeinsame Akademie für Gesundheitsberufe zu etablieren? Zu wann ist die Errichtung einer solchen Akademie geplant? Welche Berufe würden hier ausgebildet werden? Mit wie vielen Auszubildenden je Berufszweig kalkuliert der Senat? (Bitte nach Universitätsklinik und Ausbildungsberuf aufschlüsseln) Zu 5.: Der Senat begrüßt und unterstützt dieses Vorhaben. Angesichts des Personalmangels in den Pflege- und den Gesundheitsberufen hält der Senat eine rasche und deutliche Erhöhung der Ausbildungsplatzzahlen für notwendig und setzt sich für eine möglichst zeitnahe Realisierung eines gemeinsamen Aus- und Weiterbildungszentrums ein. Derzeit werden die benötigten Ausbildungsplatz- und Flächenkapazitäten festgelegt und es wird ein geeigneter Standort gesucht . Nach den Vorstellungen von Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité sollen Ausbildungsgänge für die Berufe, die bereits jetzt am Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH bzw. der Gesundheitsakademie der Charité - Universitätsmedizin Berlin ausgebildet werden, angesiedelt werden: Pflegefachfrau /Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/Gesundheits- und Krankenpflegehelfer , Hebamme, Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent , Logopädin/Logopäde, Physiotherapeutin/Physiotherapeut, Diätassistentin/Diätassistent und medizinische Sektions- und Präparationsassistentin/medizinischer Sektions- und Präparationsassistent . Geprüft wird die Aufnahme weiterer Ausbildungsgänge wie Medizinisch-Technische Assistentinnen/Assistenten und Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten. Ziel des Senats ist es, dass die Charité - Universitätsmedizin Berlin und Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH mindestens ihren Nachwuchs in der Pflege- und Gesundheitsfachberufen (rechnerisch) selbst ausbilden. 6. Die neuen tariflichen Regelungen betreffen ausschließlich Auszubildende, die an Kliniken ausgebildet werden . Welche Schulen und Bildungseinrichtungen gibt es im Land Berlin für die einzelnen oben genannten Berufe , mit welchen Schüler*innen/Auszubildendenzahlen, die nicht von dem Tarifvertrag erfasst werden? Ist aus Sicht des Senats hier ein Rückgang in den Ausbildungszahlen zu befürchten? Wie wird hier ggf. gegengesteuert? 5 Zu 6.: Ausbildungsberuf — Schule (privater Bereich) Anzahl der Schulen genehmigte Plätze Ergotherapeut/in 3 447 Logopäde/Logopädin 2 103 Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in 3 130 Medizinisch-technische/r Assistent/in Funktionsdiagnostik 1 45 Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/in 2 185 Medizinisch-technischer Radiologieassistent 2 153 Physiotherapeut/in 6 760 Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in 2 300 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Stichtag 01.November 2017 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Inwiefern ist ein Rückgang in den Schülerzahlen insbesondere für den Lette-Verein zu befürchten, der als Stiftung des Landes Berlin derzeit noch Schulgeld von den Auszubildenden nimmt? Wird der Senat geeignete Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass die Gesundheitsberufsausbildungsgänge im Lette-Verein nicht wegbrechen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Für das Schuljahr 2019/2020 können bisher keine signifikant zurückgehenden Anmeldungen verzeichnet werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheitsberufsausbildungsgänge im Lette-Verein Berlin sind noch nicht abschließend einschätzbar. Der Senat wird prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen erforderlich sind. Berlin, den 23. April 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen