Drucksache 18 / 18 493 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Nutzung und Kosten der Abschiebehaftanstalt in Lichtenrade und Antwort vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18493 vom 04. April 2019 über Nutzung und Kosten der Abschiebehaftanstalt in Lichtenrade ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind die Plätze in der Abschiebehaftanstalt Lichtenrade, die derzeit nur für Gefährder genutzt wird, auch für die Unterbringung von Straftätern und sonstiger Ausländer, welche jeweils abzuschieben sind, geeignet? Falls nein, welche rechtlichen, baulichen oder sonstigen Gründe stehen dem entgegen und mit welchem Aufwand ließen sich diese Hindernisse innerhalb welchen Zeitraums beheben? Zu 1.: Das Instrument der Abschiebehaft wird sowohl für die Unterbringung für Gefährder als auch für gefährliche Straftäter genutzt, soweit dies verhältnismäßig erscheint. Der Gefährderabschiebegewahrsam Kirchhainer Damm ist dafür geeignet. 2. Von wann an soll die Haftanstalt auch für gefährliche Straftäter genutzt werden, wie es von Innensenator Geisel beim Leserforum der Berliner Morgenpost vom 01.04.2019 angekündigt wurde? Zu 2.: Der Gefährderabschiebegewahrsam Kirchhainer Damm wird bereits auch für gefährliche Straftäter genutzt. 3. Ist es zutreffend, dass im Falle des abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbers Nodari T. aus Georgien im Februar 2019 eine Unterbringung am Kirchhainer Damm geprüft und verworfen wurde und er sodann mangels verfügbarer Abschiebehaftplätze im gesamten Bundesgebiet trotz bestehender Gründe für die Abschiebehaft aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde? Weshalb konnte Nodari T. nicht am Kirchhainer Damm in Haft genommen werden, obwohl dort Plätze vakant waren? Zu 3.: Die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit für den Betroffenen liegt beim Land Bayern. Der Betroffene fiel nicht unter die Aufnahmekriterien als aufenthaltsrechtlicher Gefährder und sollte nicht nur kurzfristig für bis zu 24 Stunden untergebracht werden. Seite 2 von 4 4. Wie viele Gefährder waren seit dessen Eröffnung im Abschiebehaftanstalt Lichtenrade untergebracht und für wie lange jeweils? Wie lange standen wie viele der Haftplätze in Lichtenrade seit der Eröffnung jeweils leer, obwohl sie nutzbar gewesen wären? Zu 4.: Seit dem 22. September 2018 waren 8 Personen im Gefährderabschiebegewahrsam untergebracht, die als aufenthaltsrechtliche Gefährder die Aufnahmekriterien für eine Unterbringung in diesem Gewahrsam erfüllen. Insgesamt waren seit dem 22. September 2018 12 Personen dort untergebracht. Die abweichende Gesamtzahl beruht darauf, dass der Kreis der unterzubringenden Personen ab Februar 2019 dahingehend erweitert wurde, dass eine kurzfristige Unterbringung bis maximal 24 Stunden auch für Personen möglich ist, die die festgelegten Aufnahmekriterien nicht erfüllen. In einem dieser Fälle ist es aufgrund des Wegfalls eines in Aussicht genommenen Haftplatzes ausnahmsweise zu einer 2tägigen Unterbringung am Kirchhainer Damm gekommen. Die Haftdauer und die Anzahl der Haftplätze sind den folgenden Tabellen zu entnehmen : Haftdauer Person Hafttage 1 159 2 43 3 59 4 30 5 6 6 13 7 2 8 1 9 1 10 1 11 zz. 27 12 zz. 1 Quelle: Programm Abschiebung, Stand: 9. April 2019 Freie Haftplätze Kalenderwoche 2018 38 8 39 7 40 7 41 7 42 7 43 7 44 8 45 8 46 8 47 8 48 8 Seite 3 von 4 49 8 50 8 51 8 52 8 53 8 Kalenderwoche 2019 1 8 2 8 3 7 4 8 5 7 6 9 7 9 8 9 9 9 10 10 11 9 12 9 13 9 14 9 15 8 Quelle: Programm Abschiebung, Stand: 9. April 2019 5. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Einrichtung der Haftplätze in Lichtenrade? Zu 5.: Die Kosten für die Baumaßnahmen zur Einrichtung des Gefährderabschiebegewahrsams betrugen rd. 119.000 Euro. Weiterhin entstanden rd. 106.000 Euro Sachmittelkosten . Die Gesamtkosten beliefen sich somit auf ca. 225.000 Euro. 6. Wie hoch sind die monatlichen Fixkosten für Unterhalt, Bewachung und Erhalt des Gebäudes und der Haftplätze, die unabhängig davon anfallen, ob diese belegt sind oder nicht? Zu 6.: Aus Sicherheitsgründen können weder Angaben zum Bewachungspersonal noch zu den Bewachungskosten erteilt werden. Die monatlichen Fixkosten werden aus dem Kapitel 0671 der Jugendarrestanstalt Berlin Brandenburg finanziert. 7. Wie viele Personen sind in der Abschiebehaftanstalt und bei deren Bewachung tätig, wenn diese a) belegt ist bzw. b) nicht belegt ist? Zu 7.: Das Personalkonzept für den Betrieb der Einrichtung ist dynamisch aufgebaut. Das erforderliche Personal wird abhängig von der Anzahl der Untergebrachten und deren individueller Gefährdungsbeurteilung zusammengesetzt. Aus Sicherheitsgründen kann hier keine Angabe zu konkreten Zahlen erfolgen. Seite 4 von 4 8. Wie oft hat der Senat seit der Eröffnung der Abschiebehaftanstalt Lichtenrade andere Bundesländer um Amtshilfe ersucht, um Ausländer in Abschiebehaft oder Abschiebegewahrsam nehmen zu lassen? Welche Kosten insbesondere, aber nicht ausschließlich für Aufwendungsersatz gegenüber den Amtshilfe leistenden Ländern, sind dem Land Berlin für diese Amtshilfe entstanden? Zu 8.: Amtshilfeersuchen zur Unterbringung von Ausreisepflichtigen in Abschiebehaftanstalten oder Ausreisegewahrsamen anderer Bundesländer wurden statistisch nicht erfasst . 9. Wie viele Anträge auf eine richterliche Anordnung gemäß § 62 Abs. 2 / 3 AufenthG wurden seitens des Landes Berlin im 1. Quartal 2019 gestellt? Zu 9.: Eine Aussage zur Anzahl der Anträge ist nicht möglich, da eine statistische Erfassung der Anträge nicht erfolgt. 10. Gibt es eine Weisungslage, nach welcher die Ausländerbehörde von Anträgen auf Abschiebehaft /-gewahrsam mit Blick auf ausreisepflichtige Asylbewerber abzusehen hat? Welche internen Verwaltungsvorschriften/-richtlinien gibt es hinsichtlich der Beantragung von Abschiebehaft/- gewahrsam? Zu 10.: Die Personengruppe, für die Abschiebehaft im Gewahrsam am Kirchhainer Damm beantragt werden kann, wurde durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport festgelegt. Dies wurde gegenüber dem Abgeordnetenhaus und der Öffentlichkeit in der 32. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 12. November 2018 detailliert dargelegt und kann im Inhaltsprotokoll (Seiten 5 bis 10) nachgelesen werden. Über die Weisungslage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hinaus sind hinsichtlich der Beantragung von Abschiebehaft/-gewahrsam in den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB) zu § 62 AufenthG Ausführungen vorhanden. 11. Ist es bautechnisch und rechtlich möglich, die Zahl der Haftplätze in der Abschiebehaftanstalt Lichtenrade auf 20 bzw. 30 Plätze zu erweitern und was würde dies in etwa kosten? Zu 11.: Eine bautechnische und rechtlich zulässige Erweiterung der Haftplätze ist grundsätzlich möglich. Eine Kostenschätzung hierzu liegt dem Senat nicht vor. Berlin, den 23. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport