Drucksache 18 / 18 494 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta und Kristian Ronneburg (LINKE) vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. April 2019) zum Thema: Diesel-Autos mit illegaler Abschalteinrichtung durch behördliche Stilllegung aus dem Verkehr ziehen und Antwort vom 19. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (LINKE) und Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18494 vom 5. April 2019 über Diesel-Autos mit illegaler Abschalteinrichtung durch behördliche Stilllegung aus dem Verkehr ziehen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Erkenntnisse in Berlin über verweigerte Teilnahmen an Rückrufaktionen der Fahrzeughersteller, die illegale Software durch ein Update beseitigen lassen wollen, um Gefahr für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt durch die aktive Abschaltvorrichtung und die entstehenden Emissionen abzumildern? Antwort zu 1: Durch die Zulassungsbehörde Berlin wurden bisher (Stand: 11. April 2019) insgesamt 1.269 Mängelvorgänge wegen der Nichtteilnahme an den Rückrufaktionen der Fahrzeughersteller eingeleitet. In 1.107 dieser Fälle wurde danach das Software-Update erledigt oder das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. In 95 dieser Fälle musste eine Betriebsuntersagung verfügt werden, die in 86 Fällen angefochten wurde. Frage 2: Wenn ja, wie wird damit in Berlin behördlicherseits umgegangen? Antwort zu 2: Entspricht ein Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Das erfolgt bei der Zulassungsbehörde Berlin in allen Fällen, bei denen das Software-Update nicht nachgewiesen wird. Der Widerspruch und ggf. die Klage gegen diese Entscheidung haben aufschiebende Wirkung, so dass erst nach Erlangung der Rechtskraft weitere Zwangsmaßnahmen eingeleitet wurden (42 Fälle). 2 Frage 3: Wie viele Dieselfahrzeuge fahren in Berlin mit Berliner Kfz-Zulassung immer noch mit illegaler Abschalteinrichtung ? Antwort zu 3: Es ist nicht bekannt, wie viele in Berlin zugelassene Fahrzeuge noch mit illegaler Abschalteinrichtung fahren. In der Zulassungsbehörde Berlin werden nur die Vorgänge bearbeitet , bei denen eine entsprechende Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliegt. 159 solcher Vorgänge sind wegen offener Rechtsbehelfe oder weil die eingeräumte Frist zur Beseitigung des Mangels noch nicht abgelaufen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Wie viele Stilllegungen von Fahrzeugen ohne Update der Betrugssoftware sind in Berlin bisher durchgeführt worden, so wie beispielsweise durch eine Verfügung des Lahn-Dill-Kreises erfolgt, die durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel inzwischen für rechtens erklärt wurde? Antwort zu 4: Im Land Berlin wurden bisher bei drei Fahrzeugen eingeleitete Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Betriebsuntersagung erfolgreich durchgeführt. Berlin, den 19.04.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz