Drucksache 18 / 18 495 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 05. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. April 2019) zum Thema: Kinderarmut in Berlin – 2018 und Antwort vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18495 vom 05. April 2019 über Kinderarmut in Berlin – 2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis unter 18 Jahren lebten Ende des Jahres 2018 in Haushalten/Bedarfsgemeinschaften von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? 2. In welchem Verhältnis steht die Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen der jeweiligen o.g. Altersgruppe (bitte getrennt nach Bezirken und sowohl absolute Zahlen als auch den prozentualen Anteil darstellen)? 3. Wie viele der von ALG II abhängigen Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppen lebten zum Stichtag 31.12.2018 in alleinerziehenden Haushalten (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 1. bis 3.: Zur Beantwortung der o.g. Fragen ist die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten worden, deren Auswertungen zum Stichtag Dezember 2018 (Datenstand April 2019) nachfolgend berücksichtigt sind. Ende des Jahres 2018 lebten berlinweit 167.478 Kinder unter 18 Jahre in Bedarfsgemeinschaften von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II, davon waren 80.983 Kinder unter 8 Jahre alt, 55.547 Kinder im Alter von 8 bis unter 14 Jahre und 30.948 Kinder im Alter von 14 bis unter 18 Jahre. Die bezirkliche Aufschlüsselung der Anzahl minderjähriger unverheirateter Kinder in o.g. Bedarfsgemeinschaften ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Das Verhältnis der Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften gemäß ALG II zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre beträgt berlinweit 28 Prozent. Tabelle 2 weist die absolute Anzahl der Kinder in den Bezirken nach Altersstufen aus. Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in o.g. Bedarfsgemeinschaften an allen Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe ist in Tabelle 3 abgebildet. 2 Berlinweit lebten 74.599 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bei Alleinerziehenden. Die bezirkliche Aufschlüsselung der Kinder bei Alleinerziehenden mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist in Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 1: Minderjährige unverheiratete Kinder (MUK) in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Altersgruppe und Bezirk Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Stichtag Dezember 2018, Datenstand März 2019: Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten, Darstellung: SenBildJugFam/ Gesamtjugendhilfeplanung Region des Jobcenters (JC) Insgesamt davon unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Mitte 25.809 11.795 8.788 5.226 Friedrichshain-Kreuzberg 13.357 5.773 4.655 2.929 Pankow 8.487 4.267 2.808 1.412 Charlottenburg-Wilmersdorf 8.457 4.022 2.771 1.664 Spandau 16.109 8.067 5.231 2.811 Steglitz-Zehlendorf 5.494 2.640 1.888 966 Tempelhof-Schöneberg 14.728 6.817 4.985 2.926 Neukölln 23.305 10.714 8.008 4.583 Treptow-Köpenick 8.324 4.413 2.582 1.329 Marzahn-Hellersdorf 14.282 7.664 4.475 2.143 Lichtenberg 13.514 7.279 4.188 2.047 Reinickendorf 15.612 7.532 5.168 2.912 Berlin gesamt 167.478 80.983 55.547 30.948 Tabelle 2: Kinder unter 18 Jahre nach Bezirk und Altersstufen am Stichtag 31.12.2018 Quelle Bevölkerungszahlen laut Einwohnermelderegister, Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Darstellung: SenBildJugFam/Gesamtjugendhilfeplanung Bezirk Insgesamt davon unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Mitte 59.379 30.282 18.227 10.870 Friedrichshain-Kreuzberg 44.388 23.517 13.278 7.593 Pankow 71.786 36.396 23.134 12.256 Charlottenburg-Wilmersdorf 44.743 21.412 14.136 9.195 Spandau 42.668 19.960 13.828 8.880 Steglitz-Zehlendorf 48.231 21.299 16.152 10.780 Tempelhof-Schöneberg 53.752 25.846 16.991 10.915 Neukölln 53.966 26.653 16.734 10.579 Treptow-Köpenick 41.873 21.351 12.800 7.722 Marzahn-Hellersdorf 46.958 23.034 15.293 8.631 Lichtenberg 47.614 25.038 14.510 8.066 Reinickendorf 44.946 20.831 14.434 9.681 Berlin gesamt 600.304 295.619 189.517 115.168 3 Tabelle 3: Anteil der Kinder in Bedarfsgemeinschaften an der Gesamtzahl der Kinder in der jeweiligen Altersgruppe in Prozent, nach Bezirk Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Berechnung und Darstellung: Sen- BildJugFam/Gesamtjugendhilfeplanung Bezirk Insgesamt davon unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Mitte 43% 39% 48% 48% Friedrichshain-Kreuzberg 30% 25% 35% 39% Pankow 12% 12% 12% 12% Charlottenburg-Wilmersdorf 19% 19% 20% 18% Spandau 38% 40% 38% 32% Steglitz-Zehlendorf 11% 12% 12% 9% Tempelhof-Schöneberg 27% 26% 29% 27% Neukölln 43% 40% 48% 43% Treptow-Köpenick 20% 21% 20% 17% Marzahn-Hellersdorf 30% 33% 29% 25% Lichtenberg 28% 29% 29% 25% Reinickendorf 35% 36% 36% 30% Berlin gesamt 28% 27% 29% 27% Tabelle 4: Minderjährige unverheiratete Kinder (MUK) in Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden nach Altersgruppe und Bezirk Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Stichtag Dezember 2018, Datenstand März 2019: Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten, Darstellung: SenBildJugFam/ Gesamtjugendhilfeplanung Region Insgesamt davon unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Mitte 8.676 3.665 3.025 1.986 Friedrichshain-Kreuzberg 5.083 2.095 1.823 1.165 Pankow 5.247 2.459 1.831 957 Charlottenburg-Wilmersdorf 4.069 1.729 1.396 944 Spandau 7.501 3.548 2.496 1.457 Steglitz-Zehlendorf 2.642 1.133 962 547 Tempelhof-Schöneberg 6.443 2.698 2.289 1.456 Neukölln 8.318 3.550 2.954 1.814 Treptow-Köpenick 4.546 2.216 1.520 810 Marzahn-Hellersdorf 8.307 4.256 2.704 1.347 Lichtenberg 7.072 3.536 2.334 1.202 Reinickendorf 6.695 2.921 2.356 1.418 Berlin gesamt 74.599 33.806 25.690 15.103 4. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten Ende des Jahres 2018 in Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) stellt die Daten über Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII zur Verfügung. Demnach bezogen am 30. November 2018 insgesamt 1.821 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) außerhalb von Einrichtungen in Berlin. 4 Die in Tabelle 5 dargestellten Altersgruppen unter 7 Jahre und 7 bis 18 Jahre werden im Berichtswesen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) veröffentlicht. Daten zum Stichtag 31. Dezember 2018 liegen noch nicht vor. Tabelle 5: Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII außerhalb von Einrichtungen in Berlin am 30.11.2018 nach bezirklicher Gliederung Quelle: SenIAS; Gesundheits- und Sozialinformationssystem: Monatliche Statistik nach dem 3. Kapitel SGB XII, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL), in Berlin. Grundlage für diese Statistik bildet die Bundesstatistik. Wohnort des Hilfeempfängers/ der Hilfeempfängerin Insgesamt davon unter 7 Jahre 7 bis unter 18 Jahre Mitte 197 47 150 Friedrichshain-Kreuzberg 93 38 55 Pankow 115 32 83 Charlottenburg-Wilmersdorf 87 30 57 Spandau 160 47 113 Steglitz-Zehlendorf 74 26 48 Tempelhof-Schöneberg 123 26 97 Neukölln 206 41 165 Treptow-Köpenick 140 45 95 Marzahn-Hellersdorf 267 97 170 Lichtenberg1) 208 78 130 Reinickendorf 151 44 107 Berlin 1.821 551 1.270 5. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten am 31.12. 2018 in Familien, die Sozialleistungen zur „Aufstockung“ des elterlichen Einkommens aus Berufstätigkeit erhielten (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 5.: Laut den Daten der Bundesagentur für Arbeit lebten im Dezember 2018 insgesamt 74.151 unter 18-jährige Berliner Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Die bezirkliche Übersicht und Aufschlüsselung nach Altersgruppen ist der Tabelle 6 zu entnehmen. 5 Tabelle 6: Minderjährige unverheiratete Kinder (MUK) in Bedarfsgemeinschaften (BG) mit mindestens einem erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigtem (ELB) Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Stichtag Dezember 2018, Datenstand März 2019: Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten, Darstellung: SenBildJugFam/ Gesamtjugendhilfeplanung Region Insgesamt davon unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Mitte 12.466 5.249 4.437 2.780 Friedrichshain-Kreuzberg 6.610 2.565 2.439 1.606 Pankow 3.095 1.402 1.113 580 Charlottenburg-Wilmersdorf 3.619 1.538 1.279 802 Spandau 6.581 2.903 2.337 1.341 Steglitz-Zehlendorf 2.227 965 830 432 Tempelhof-Schöneberg 6.405 2.658 2.297 1.450 Neukölln 11.495 4.867 4.224 2.404 Treptow-Köpenick 3.341 1.584 1.124 633 Marzahn-Hellersdorf 5.712 2.720 1.952 1.040 Lichtenberg 5.529 2.668 1.858 1.003 Reinickendorf 7.071 3.167 2.464 1.440 Berlin gesamt 74.151 32.286 26.354 15.511 6. Wie viele Familien erhielten zum Ende des Jahres 2018 in Berlin einen Kinderzuschlag zur Vermeidung von ALG-II-Bezug (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 6.: Die Statistik über den Kinderzuschlag wird durch die Familienkassen geführt und von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben. Derzeit sind die Zahlen von Dezember 2017 veröffentlicht, aktuellere Daten liegen nicht vor. Demnach bezogen im Dezember 2017 berlinweit 9.577 Kinder den Kinderzuschlag. Statistische Auswertungen zur Frage, inwieweit der Kinderzuschlag zur Vermeidung von ALG-II-Bezug führt, werden von der Bundesagentur für Arbeit nicht bereitgestellt. Laut Auskunft der Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit ist die niedrigste Verwaltungsebene, für die aufbereitete Bestandsdaten im Aufgabengebiet Kinderzuschlag zur Verfügung gestellt werden können, die Ebene Bundesland. Eine bezirkliche Aufschlüsselung kann daher nicht vorgenommen werden. 7. Wie viele der Kinder und Jugendlichen in den unter 1. erfragten Altersgruppen, die zum Ende des Jahres 2018 von staatlichen Transferleistungen abhängig waren, lebten nach Kenntnis des Senats in Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit einem ausländischen Haushaltsvorstand (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 7.: In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGBII) ist die Staatsangehörigkeit, nicht jedoch der Migrationshintergrund erfasst. Im Dezember 2018 lebten insgesamt 99.681 Berliner Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit mindestens einem Elternteil ausländischer Staatsangehörigkeit. Die bezirkliche Aufschlüsselung ist der Tabelle 7 zu entnehmen. 6 Tabelle 7: Minderjährige unverheiratete Kinder (MUK) in Bedarfsgemeinschaften (BG) mit mindestens einem Elternteil ausländischer Staatsangehörigkeit Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Stichtag Dezember 2018, Datenstand März 2019: Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten, Darstellung: SenBildJugFam/ Gesamtjugendhilfeplanung Region Insgesamt davon unter 8 Jahre 8 bis unter 14 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Mitte 19.031 8.828 6.494 3.709 Friedrichshain-Kreuzberg 8.871 3.876 3.061 1.934 Pankow 3.572 1.994 1.069 509 Charlottenburg-Wilmersdorf 5.374 2.644 1.757 973 Spandau 9.604 4.939 3.102 1.563 Steglitz-Zehlendorf 3.133 1.558 1.067 508 Tempelhof-Schöneberg 9.156 4.313 3.073 1.770 Neukölln 14.892 6.907 5.134 2.851 Treptow-Köpenick 3.505 2.065 941 499 Marzahn-Hellersdorf 5.346 3.116 1.483 747 Lichtenberg 7.409 4.344 2.041 1.024 Reinickendorf 9.788 4.847 3.205 1.736 Berlin gesamt 99.681 49.431 32.427 17.823 8. Wie viele Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten nach Kenntnis des Senats Ende des Jahres 2018 in Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 8.: Im Berichtswesen von SenIAS wird die monatliche Statistik zu den Empfängern und Empfängerinnen von Regelleistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bereitgestellt. Am 30. November 2018 bezogen berlinweit 8.120 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Leistungen nach AsylbLG. Daten zum Stichtag 31. Dezember 2018 liegen noch nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Zuständigkeit nach dem AsylbLG nicht nach dem Wohnort, sondern nach dem Geburtsdatum richtet. Insofern bilden die nachfolgenden Zahlen nur ab, wo die Berechtigten ihre Leistungen erhalten, nicht aber, in welchem Bezirk sie wohnhaft sind. Die meisten Berechtigten beziehen Leistungen nach dem AsylbLG über die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) und die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA). Die hier berichteten Altersgruppen unter 7 Jahre, 7 bis unter 15 Jahre sowie 15 bis unter 18 Jahre werden im Berichtswesen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) veröffentlicht. Die bezirkliche Aufschlüsselung ist in Tabelle 8 dargestellt. 7 Tabelle 8: Unter 18-jährige Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Stichtag 30.11.2018 in Berlin Quelle: SenIAS; Gesundheits- und Sozialinformationssystem: Monatliche Statistik zu den Empfängern und Empfängerinnen und Bedarfsgemeinschaften von Regelleistungen gemäß dem AsylbLG in Berlin. Grundlage für diese Statistik bildet die Bundesstatistik. Insgesamt davon unter 7 7 bis unter 15 15 bis unter 18 Mitte 172 95 58 19 Friedrichshain-Kreuzberg 129 75 43 11 Pankow 152 85 57 10 Charlottenburg-Wilmersdorf 87 55 25 7 Spandau 120 57 52 11 Steglitz-Zehlendorf 90 43 36 11 Tempelhof-Schöneberg 132 57 60 15 Neukölln 220 116 86 18 Treptow-Köpenick 88 51 32 5 Marzahn-Hellersdorf 112 45 58 9 Lichtenberg 89 55 25 9 Reinickendorf 150 86 49 15 Bezirke insgesamt 1.541 820 581 140 ZLA und ZAA* 6.579 3.280 2.613 686 Berlin insgesamt 8.120 4.100 3.194 826 * ZLA: Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, ZAA: Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber 9. Wie hat sich nach Kenntnis des Senats die Reform des Unterhaltsvorschusses auf die Zahl der in Berlin von Transferleistungen abhängigen Kinder, Jugendlichen und ihre Familien ausgewirkt? Zu 9.: Der Anteil an SGB II-Beziehern bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltsleistungen nach dem UVG wird erst seit dem 1. Januar 2018 erfasst. Im Jahr 2018 wurden für 18.942 Kinder Unterhaltsleistungen nach dem UVG bewilligt. Davon waren 12.269 Kinder (64 %) zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Für die Zeit vor der Ausweitung der Unterhaltsleistungen nach dem UVG auf Kinder in der Altersgruppe 12 bis 17 Jahre am 1. Juli 2017 liegen keine Daten vor, so dass über die Auswirkungen auf die Zahl der Kinder von Transferleistungen aufgrund der Ausweitung keine Aussage getroffen werden kann. 10. Wie positioniert sich der Senat zu den gesetzlichen Neuregelungen im Starke-Familien-Gesetz? Welche der beabsichtigten Maßnahmen sind nach Auffassung des Senats geeignet, einen wirksamen Beitrag gegen Kinder- und Familienarmut zu leisten? An welchen Stellen des Gesetzes bleibt es hinter den Erfordernissen zurück? Zu 10.: Der Senat begrüßt das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) mit seinen familienpolitischen Zielsetzungen. Durch die Erhöhung des Kinderzuschlags in zwei Schritten und die geringere Anrechnung des Kindeseinkommens auf den Kinderzuschlag verbessert sich das Haushaltsnettoeinkommen anspruchsberechtigter Familien. Gerade Alleinerziehende profitieren von der verringerten Anrechnung des Kindeseinkommens. Sie unterliegen einer besonders hohen Armutsgefährdung. Hervorzuheben sind bei der Neugestaltung des Kinderzuschlags die Vereinfachungsvorschläge zur Inanspruchnahme. 8 Die Förderung der Integration der Eltern in Erwerbsarbeit ist ein bedeutsamer Faktor für die Prävention und den Abbau von Kinder- und Familienarmut. Positiv zu bewerten sind Änderungen, die negative Erwerbsanreize verhindern und zu mehr verfügbarem Einkommen der Familen aus Erwerbsarbeit beitragen sollen: Zusätzliches Einkommen der Eltern wird zukünftig im geringerem Maße angerechnet. Die Abbruchkante, an welcher der Kinderzuschlag entfällt, wird abgeschafft. Verbesserungen sind zudem der erleichterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien, die zwar kein Arbeitslosengeld II beziehen, deren Haushaltsnettoeinkommen aber nur knapp über der Hilfebedürftigkeit nach SGB II liegen, um einen häufigen Wechsel der Leistungskreise zu vermeiden. Die vorgesehenen Änderungen zum 1. August 2019 im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind zu begrüßen. Berlin übernimmt bereits jetzt aus eigenen Mitteln den Eigenanteil für die BuT-Schülerbeförderung und wird ein kostenloses Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler einführen. Außerdem sieht Berlin zum 1. August 2019 ein kostenloses Mittagessen für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 6 vor. Das Starke-Familien-Gesetz ist nach Ansicht des Senats ein wichtiger Schritt, um die Armutsrisikoquote von Familien zu senken. Weitere Maßnahmen sind u.a. der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur und die Gebührenfreiheit aller Altersjahrgänge ab dem 1. August 2018 in der Kindertagesbetreuung. 11. Wie positioniert sich der Senat zur Einführung einer Kindergrundsicherung? Welche Anforderungen muss eine solche Kindergrundsicherung nach Auffassung des Senats erfüllen, um auch Berliner Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirksam vor Armut und ihren Folgen zu schützen bzw. sie aus der Armut zu holen? Zu 11.: Die zuständigen Senatsverwaltungen setzen sich langfristig für eine allgemeine und bedarfsdeckende Kindergrundsicherung auf Bundesebene ein. Derzeit erarbeitet eine länderoffene Arbeitsgruppe der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) unter Beteiligung der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ein Konzept zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Land Berlin ist durch die für Familie zuständige Senatsverwaltung aktiv beteiligt. 9 12. Wie ist der Stand der Arbeit der Landeskommission zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut und wann werden Ergebnisse im Sinne eines ersten Berichtes vorgelegt werden, wie in der Drs. 18/14006 angekündigt ? Zu 12.: Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut arbeitet intensiv an der Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut sowie der Beschreibung und Formulierung von Handlungsansätzen: Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen wurden übergreifende strategische Ziele erarbeitet. Ausgehend von den strategischen Zielen werden derzeit operative Ziele entwickelt, die handlungsleitend für die Umsetzung der Strategie durch konkrete Maßnahmen, Angebote und Leistungen sind. Weitere Ergebnisse der Arbeit sind: Die Landeskommission hat die Stellungnahmen „Familien brauchen ein bezahlbares Dach über dem Kopf“ sowie „Alleinerziehende wirksam unterstützen“ veröffentlicht. Zwei Expertisen zu den Themenfeldern „Aufwachsen in Armut“ sowie „Bedarfe von Alleinerziehenden in Berlin“ wurden in Auftrag gegeben. Ende 2018 wurde der Fachtag „Meine Familie ist arm – Wie Kinder und Jugendliche Armut erleben“ veranstaltet. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit fließen in den ersten Bericht der Landeskommission ein, welcher voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt wird. Berlin, den 25. April 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie