Drucksache 18 / 18 496 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) zum Thema: „Freibeuter“ als Steuerzahlerfiasko? und Antwort vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18496 vom 08. April 2019 über „Freibeuter“ als Steuerzahlfiasko? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden bei der Räumung des Kahns "Freibeuter" in der Rummelsburger Bucht im Februar dieses Jahres die Personalien der dort aufhältigen Personen festgestellt? Zu 1.: Von 13 erwachsenen Personen, die sich auf dem Schiff befanden, wurde die Identität festgestellt. 2a. Falls ja: Waren zum Zeitpunkt der Räumung gegen dort angetroffene Personen Verfahren anhängig oder lagen Haftbefehle o. ä. vor? Zu 2a.: Der Polizei Berlin lag eine Strafanzeige mit dazu gehörigem Strafantrag wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs vor. Zu einer an Bord des Schiffes angetroffenen Person bestanden in anderer Angelegenheit zwei vollstreckbare Haftbefehle. 2b. Falls nein: Warum nicht? Zu 2b:. Entfällt. 3. Wie hoch waren die Kosten, die durch die an die Räumung anschließende Bewachung des Kahns entstanden sind? Wie lange musste die Bewachung sichergestellt werden? Bitte schlüsseln Sie diese Kosten nach den entstandenen Positionen (Verwaltungskosten, Personalkosten, etc.) auf. Zu 3.: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte mit, dass sich die Kosten der Bewachungsdienstleistung für den Zeitraum vom 15.02.2019 bis zum Abtransport des Schiffes am 27.02.2019 auf 59.651 € belaufen. Als Verwaltungs- bzw. Personalkosten wurden durch das Bezirksamt pauschal 5 % der vorgenannten Dienstleistungskosten, somit 2.982,55 €, angesetzt . 4. Warum wurde der Kahn, um eine erneute Besetzung zu verhindern, nicht unmittelbar nach der Räumung an einen anderen Ort geschleppt und stattdessen eine teure Bewachung gewählt? Seite 2 von 2 Zu 4.: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte mit, dass es über keine eigenen Ressourcen für einen Abtransport des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes „Freibeuter“ verfügt und daher auf kurzfristig verfügbare Kapazitäten eines Käufers angewiesen war. Zudem waren für den Abtransport des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes ein neuer, genehmigter Liegeplatz sowie eine Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamtes für die Überführung an den neuen Liegeplatz erforderlich. Die Erlangung dieser erforderlichen Genehmigungen sowie die notwendigen Ressourcen für den Abtransport (Schubschiffe, da das ehemalige Jugendfreizeitschiff über keinen eigenen Antrieb verfügt) wurden von dem Käufer innerhalb von zehn Werktagen zugesichert. Ein Abtransport unmittelbar nach der Beräumung war somit nicht möglich und eine Bewachung bis zum Abtransport dringend geboten. 5. Welchen Restwert hatte das Schiff zum Zeitpunkt der Verschrottung? Wieso kam eine Versteigerung oder weitere Verwendung nicht in Frage? Zu 5.: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte mit, dass das ehemalige Jugendfreizeitschiff „Freibeuter“ per 09.09.2013 einen gutachterlich festgestellten Verkehrswert von 266.730 € hatte. Infolge der zwischenzeitlichen anderweitigen, vertragswidrigen Nutzung und der zuletzt erfolgten Besetzung sind umfangreiche Änderungen oder Umbauten und zuletzt auch massive Vandalismusschäden zu verzeichnen gewesen, die eine erhebliche Minderung des Restwertes zur Folge hatten. Eine erneute Wertermittlung wurde nicht mehr vorgenommen, vielmehr war es vordringliches Ziel des Bezirksamtes, die Bewachungskosten durch einen kurzfristigen Verkauf und Abtransport des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes „Freibeuter“ zu minimieren. Eine erneute Verwendung des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes „Freibeuter“ wäre nur mit umfangreichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen möglich gewesen, deren Kosten in keinem Verhältnis zu einem wirtschaftlichen Betrieb standen. Eine Versteigerung des ehemaligen Jugendfreizeitschiffes „Freibeuter“ war zudem nicht angebracht, da aufgrund der hohen Bewachungskosten ein schnellstmöglicher Abtransport geboten war und nur ein einziges Unternehmen technisch hierzu kurzfristig in der Lage war sowie über einen genehmigten Liegeplatz verfügte. 6. Wer trägt die Kosten für Bewachung und Verschrottung? Zu 6.: Die Kosten der Bewachung sind beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg entstanden. Verschrottungskosten sind aufgrund der Veräußerung nicht entstanden. Berlin, den 23. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport