Drucksache 18 / 18 499 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) zum Thema: Weil wir gute Arbeit lieben? – Blackbox Berlkönig und Antwort vom 19. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Abgeordnete Katina Schubert (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 499 vom 08. April 2019 über Weil wir gute Arbeit lieben? – Blackbox Berlkönig ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. 1. Laut der Website des „Berlkönigs“ ist der Kooperationspartner das Start-up ViaVan, ein JointVenture aus Via und Mercedes-Benz Vans. Nachdem auf mehrere Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus zu den Arbeitsbedingungen der Fahrer*innen des Berlkönigs nur unzureichend geantwortet wurde, frage ich erneut: Gibt es beim genannten Kooperationspartner ViaVan tarifliche Regelungen für die Fahrer*innen des Berlkönigs und wenn ja, wie sehen diese konkret aus? 2. Wenn es beim Kooperationspartner keinen tariflichen Regelungen gibt: Welche tariflichen Regelungen kommen dann gegebenenfalls zur Anwendung? Zu 1. und 2.: Die BVG teilt hierzu mit: ViaVan ist als Kooperationspartner der BVG im Forschungs- und Entwicklungsprojekt BerlKönig für die Technologie, Fahrer und Fahrerinnen und Flotte des BerlKönigs zuständig. Daher sind die Fahrer und Fahrerinnen im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojektes über ViaVan angestellt und fallen nicht unter den Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N). ViaVan hat sich im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojektes vertraglich selbstverständlich gleichwohl verpflichtet, den Fahrer und Fahrerinnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die von den anwendbaren gesetzlichen Regelungen vorgegeben sind. Sofern die Fahrer und Fahrerinnen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind, kommen ggf. zusätzliche tarifliche Regelungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Anwendung. 3. Soweit gar keine tariflichen Regelungen zur Anwendung kommen: Welche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen trifft der Senat bzw. konkret die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, um zu verhindern, dass durch Kooperationen mit sowie Beauftragungen von Dritten durch landeseigene - 2 - Unternehmen bzw. Unternehmen und Betriebe, an denen das Land Berlin Beteiligungen hält, tariffreie Zonen entstehen? Zu 3.: Bei Beauftragungen von Dritten durch landeseigene Unternehmen bzw. Unternehmen und Betriebe, an denen das Land Berlin Beteiligungen hält, sind durch den Auftraggeber, soweit dieser dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) unterliegt, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Das BerlAVG sieht vor, dass Aufträge ab einem Wert von 500 Euro netto nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte verpflichten. Sofern sich nicht aus einem nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) einzuhaltenden Tarifvertrag, dem Mindestlohngesetz (9,19 Euro) oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung ein höheres Stundenentgelt ergibt, muss das den Auftrag ausführende Unternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung das in § 1 Absatz 4 BerlAVG i.V.m. der Verordnung zur Anpassung der Höhe des nach § 1 Absatz 4 BerlAVG zu zahlenden Entgelts (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 348 vom 11.07.2017) festgelegte Stundenentgelt von 9,00 Euro brutto zahlen. Im Fall von Kooperationen mit Dritten durch landeseigene Unternehmen bzw. Unternehmen und Betriebe, an denen das Land Berlin Beteiligungen hält kommt das BerlAVG nicht zur Anwendung. In dem Fall gelten die jeweiligen tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen des Kooperationspartners. Der Senat beachtet hier die nach Artikel 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien . 4. In welchem rechtlichen Verhältnis steht der Senat von Berlin bzw. die BVG zu dem auf der Homepage des „Berlkönigs“ genannten Kooperationspartner ViaVan? Zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: Die BVG und ViaVan sind Kooperationspartner im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation. Die BVG als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) hat vom zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsaufgaben eine Genehmigung der Erprobung eines Verkehrs gemäß § 2 Abs. 7 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erhalten . Die BVG stellt für den beantragten Verkehr mit dem BerlKönig den Betriebsleiter . Diese Person muss betriebsintern sowie gegenüber der Kooperationspartnerin VIA und deren Subunternehmern über alle Befugnisse zur Durchsetzung aller rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung einschließlich der Bedingungen und Auflagen der Genehmigung verfügen. Die BVG hat zur Durchführung dieser Verkehre einen Vertrag mit ViaVan geschlossen, insofern steht der Senat von Berlin in keinem rechtlichen Vertragsverhältnis mit der Firma ViaVan. 5. Wie sehen konkret die Anstellungsbedingungen der Fahrer*innen des Berlkönigs beim auf der Homepage des „Berlkönigs“ genannten Kooperationspartner ViaVan aus? (Entlohnung in Euro pro Stunde, Arbeitszeiten in Stunden pro Woche, Urlaub in Tagen pro Jahr, Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge etc.) Zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: Die Fahrer und Fahrerinnen sind in unterschiedlichen Vertragsmodellen eingestellt (Vollzeit, Teilzeit, Minijob). Die Fahrer und Fahrerinnen erhalten einen festen Stundenlohn . Zusätzlich werden ein Nachtzuschlag von 25% und ein Feiertagszuschlag gezahlt. Der Stundenlohn ist unabhängig von der Anzahl der Fahrten oder dem ak- - 3 - quirierten Umsatz und erlaubt den Fahrer und Fahrerinnen Stabilität und Planbarkeit. Der Urlaubsanspruch entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindesturlaub nach Vorgabe des Bundesurlaubsgesetzes. 6. In welcher Form erfolgt die Beschäftigung der Fahrer*innen beim auf der Homepage des „Berlkönigs “ genannten Kooperationspartner? Als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, aufgrund von Leiharbeit, in selbständiger Tätigkeit oder in geringfügiger Beschäftigung? Zu 6.: Die BVG teilt hierzu mit: Für das zunächst temporär begrenzte Forschungs- und Entwicklungsprojekt sind die Fahrer und Fahrerinnen aktuell im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt . 7. Soweit Leiharbeitnehmer*innen zum Einsatz kommen: Mit welchem Personaldienstleister kooperiert der auf der Homepage des „Berlkönigs“ genannte Kooperationspartner und wie wird sichergestellt, dass mindestens die für die Leiharbeit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifregelungen zur Anwendung kommen? Zu 7.: Die BVG teilt hierzu mit: Der Kooperationspartner kooperiert mit drei professionellen Personaldienstleistern. Diese verfügen jeweils über eine durch die Agentur für Arbeit ausgestellte Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird die erforderliche Zuverlässigkeit des Personaldienstleisters (inkl. Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifregelungen) durch die Agentur für Arbeit eingehend geprüft. Die BVG bzw. der Kooperationspartner ViaVan behalten sich vor, die Anwendung der allgemeinverbindlichen Tarifregelungen ebenfalls regelmäßig zu validieren. 8. Wie bewertet der Senat von Berlin die bisherige Intransparenz seitens der BVG bzw. des StartUps ViaVan hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Fahrer*innen des Berlkönigs? Zu 8.: Der Senat hat, wie eingangs festgestellt, keine eigenen Erkenntnisse über die Arbeitsbedingungen. Er gibt diesbezüglich die ihm vorliegenden Angaben der BVG wieder. Berlin, den 19. April 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe