Drucksache 18 / 18 501 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) zum Thema: Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) bei der Polizei Berlin und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18501 vom 08. April 2019 über Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) bei der Polizei Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft kam es seit dem Beginn der Testphase für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) am 6. Februar 2017 zum Einsatz der als Schusswaffen definierten Geräte? Bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, Delikt und Vorgang. Zu 1.: Im Rahmen des Probelaufes wurde bei folgenden Einsätzen jeweils das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) ausgelöst: • 26. Dezember 2017 anlässlich eines versuchten Suizids, • 5. Januar 2018 anlässlich eines versuchten Suizids, • 11. März 2019 anlässlich einer häuslichen Gewalt zur Abwehr eines Messerangriffes gegen Polizeidienstkräfte. 2. Wie oft kam es seit dem Beginn der Testphase für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) am 6. Februar 2017 zur Androhung des Einsatzes der als Schusswaffen definierten Geräte ? Bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, Delikt und Vorgang. Zu 2.: Androhungen des Einsatzes eines DEIG im Sinne des § 10 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugbeamtinnen bzw. Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Berlin) gab es nicht. Daneben hat in einigen Fällen schon die Einnahme einer Schieß- oder einer Sicherungshaltung als Warnung gewirkt und eine Verhaltensänderung bewirkt. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über welche Ergebnisse der obligatorischen Ermittlungen gegen Polizeidienstkräfte nach den unter Frage 1 genannten Einsätzen von Tasern? Bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, Delikt, Vorgang, Ergebnis der Ermittlungen und daraus folgenden Konsequenzen . Seite 2 von 2 Zu 3.: Seit Beginn der Testphase für den Einsatz von DEIG wurden seitens der Polizei Berlin folgende Vorgänge registriert: Lfd.- Nr. Datum Delikt Vorgangsnummer Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin Ergebnis 1 26.12.2017 Körperver-letzung im Amt 171229- 1118- 036505 271 Js 947/18 Einstellung vom 23.02.2018 gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2 05.01.2018 Körperver-letzung im Amt 180109- 1405- 036505 282 Js 271/18 Einstellung vom 26.01.2018 gemäß § 170 Abs. 2 StPO 3 11.03.2019 Körperver-letzung im Amt 190311- 1700- 032856 233 Js 1778/19 Einstellung vom 11.04.2019 gemäß § 170 Abs. 2 StPO 4. Kam es während des Probelaufs und durch die daraus bislang gesammelten Erfahrungen zu einer Anpassung des Anwender*innengrundlehrgangs oder zu einer Weiter- bzw. Nachbildung der geschulten Dienstkräfte? Wenn ja, warum, in welchem Umfang, und welche Inhalte des Lehrgangs wurden ggf. wie konkret angepasst? Zu 4.: Nein. 5. Welche Kenntnisse hat der Senat über gesundheitliche Auswirkungen auf die Betroffenen von Taser-Einsätzen, und sind dem Senat darüber hinaus gesundheitliche Langzeitfolgen bei den Betroffenen bekannt? Wenn ja, welche Konsequenzen will der Senat aus der Anwendung von Tasern ziehen? Zu 5.: Alle bisherigen Einsätze hinterließen lediglich kleine Wundmale durch die Elektroden. Die Betroffenen wurden nach dem Einsatz ärztlich versorgt. Der Polizei Berlin liegen keine darüber hinaus gehenden Erkenntnisse zu gesundheitlichen Auswirkungen für die Betroffenen vor. Berlin, den 24. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport