Drucksache 18 / 18 503 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2019) zum Thema: Brandstiftungen in Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18503 vom 08. April 2019 über Brandstiftungen in Marzahn-Hellersdorf ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl von Brandstiftungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf seit 2010 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Bezirksregionen)? Zu 1.: Als Datenbasis dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Eine Betrachtung der Bezirksregionen ist erst ab dem Jahr 2012 möglich. Für die Jahre 2010 und 2011 ist der nachfolgenden Übersicht daher lediglich die Fallzahl für den gesamten Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu entnehmen. Bezirk/ Bezirksregion Fallzahlen zu Brandstiftungen / Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Marzahn- Hellersdorf (Bezirk gesamt) 74 100 77 82 58 44 64 44 74 darunter Marzahn-Nord Fallzahlen auf Ebene der Bezirksregionen liegen erst ab 2012 vor 10 11 7 8 7 9 3 Marzahn-Mitte 20 15 12 9 12 9 15 Marzahn-Süd 19 7 7 6 14 6 7 Hellersdorf-Nord 16 26 13 4 9 11 25 Hellersdorf-Ost 5 9 4 3 9 2 6 Hellersdorf-Süd 3 3 8 3 5 1 8 Biesdorf 1 8 2 2 3 4 6 Kaulsdorf 1 3 4 3 2 2 2 Mahlsdorf 2 0 1 4 1 0 1 Bezirk nicht zuzuordnen 0 0 0 2 2 0 1 Quelle: PKS Seite 2 von 6 2. Wie viele Personen sind seitdem durch Brandstiftungen verletzt oder getötet worden? Zu 2.: Der Verletzungsgrad wird in der PKS erst seit dem Jahr 2018 und ausschließlich für sogenannte Opferdelikte erfasst. Aufgrund dessen kann eine Aussage im Sinne der Fragestellung lediglich zum Deliktsbereich „Brandstiftung mit Todesfolge“ erfolgen. Im Jahr 2018 gab es diesbezüglich einen Fall mit insgesamt acht Opfern. Davon wurde zu sechs Geschädigten der Verletzungsgrad schwer verletzt und zu je einem/einer Geschädigten „tödlich verletzt“ bzw. „nicht verletzt“ erfasst. In den Jahren 2010 bis 2017 wurden in der PKS noch zwei weitere Fälle der „Brandstiftung mit Todesfolge“ erfasst: eine im Jahr 2011 und eine im Jahr 2015. Keiner der drei vorgenannten Fälle ereignete sich in Marzahn-Hellersdorf. 3. Wie viele Brandstiftungen konnten durch die Polizei aufgeklärt werden? Wie hat sich die Aufklärungsquote insgesamt entwickelt? Zu 3.: Zur Zahl der aufgeklärten Fälle und somit zur Aufklärungsquote erfolgt keine Betrachtung auf Bezirksebene. Der nachfolgenden Übersicht ist daher die stadtweite Aufklärungsquote zu „Brandstiftungen“ und „Herbeiführen einer Brandgefahr“ gemäß §§ 306-306d, 306f Strafgesetzbuch (StGB) zu entnehmen. Aufklärungsquote in % 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr §§ 306-306d, 306f StGB 29,6 36,5 29,3 30,6 34,9 36,7 36,4 37,3 37,7 Quelle: PKS 4. Welche Brandstiftungen fanden 2017 in Marzahn-Hellersdorf statt (bitte aufschlüsseln nach Bezirksregionen)? Zu 4.: Der nachfolgenden Tabelle sind die im Jahr 2017 erfassten Brandstiftungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nach Einzeldelikten zu entnehmen: Delikt Fälle Fahrlässige Brandstiftung 19 davon in: Biesdorf 1 Hellersdorf Nord 5 Hellersdorf Ost 1 Hellersdorf Süd 1 Kaulsdorf 2 Marzahn Mitte 2 Seite 3 von 6 Marzahn Nord 4 Marzahn Süd 3 Brandstiftung 14 davon in: Biesdorf 2 Hellersdorf Nord 3 Hellersdorf Ost 1 Marzahn Mitte 4 Marzahn Nord 1 Marzahn Süd 3 Schwere Brandstiftung 11 davon in: Biesdorf 1 Hellersdorf Nord 3 Marzahn Mitte 3 Marzahn Nord 4 Gesamt 44 5. Welche Brandstiftungen fanden 2018 in Marzahn-Hellersdorf statt (bitte aufschlüsseln nach Bezirksregionen)? Zu 5.: Der nachfolgenden Tabelle sind die im Jahr 2018 erfassten Brandstiftungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nach Einzeldelikten zu entnehmen: Delikt Fälle Fahrlässige Brandstiftung 13 davon in: Biesdorf 2 Hellersdorf Nord 3 Hellersdorf Süd 2 Kaulsdorf 1 Marzahn Mitte 2 Marzahn Nord 1 Marzahn Süd 2 Herbeiführen einer Brandgefahr (fahrlässig) 1 davon in: Hellersdorf Nord 1 Brandstiftung 42 davon in: Biesdorf 4 Seite 4 von 6 Hellersdorf Nord 16 Hellersdorf Ost 5 Hellersdorf Süd 3 Kaulsdorf 1 Mahlsdorf 1 Marzahn Mitte 5 Marzahn Nord 1 Marzahn Süd 5 Bezirk (Marzahn-Hellersdorf), nicht zuzuordnen 1 Schwere Brandstiftung 18 davon in: Hellersdorf Nord 5 Hellersdorf Ost 1 Hellersdorf Süd 3 Marzahn Mitte 8 Marzahn Nord 1 Gesamt 74 Quelle: PKS 6. Wie wird die Zahl der Brandstiftungen im Hinblick auf die Entwicklungen in anderen Berliner Bezirken bewertet? Worauf wird die hohe Zahl an Brandstiftungen zurückgeführt? Zu 6.: Zur Beantwortung der Frage wird nicht auf die Fallzahlen der einzelnen Bezirke, sondern auf die Häufigkeitszahl abgestellt. Bei der Häufigkeitszahl handelt es sich um die Zahl der bekanntgewordenen Fälle errechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Sie drückt die durch die Kriminalität verursachte Gefährdung aus. Bezirk Häufigkeitszahlen (HZ) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Mitte 47 59 42 35 36 31 30 30 20 Friedrichshain- Kreuzberg 61 65 39 33 40 34 41 24 21 Pankow 32 33 23 30 18 21 25 19 18 Charlottenburg- Wilmersdorf 20 36 14 20 18 20 25 19 27 Spandau 32 49 28 20 31 28 28 28 30 Steglitz- Zehlendorf 20 23 13 13 17 11 22 23 19 Tempelhof- Schöneberg 19 26 21 20 22 17 26 24 21 Neukölln 37 45 30 32 28 33 35 33 33 Treptow- 42 36 25 31 29 28 31 18 28 Seite 5 von 6 Köpenick Marzahn- Hellersdorf 30 40 31 32 23 17 24 17 28 Lichtenberg 29 35 26 35 20 21 27 23 26 Reinickendorf 35 32 26 33 31 20 25 26 19 Aufgrund der eher niedrigen Fallzahlen zu Brandstiftungen unterliegen die Häufigkeitszahlen in allen Bezirken mehr oder weniger deutlichen Schwankungen. Eine erhöhte Häufigkeitszahl im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist im Vergleich zu den anderen Bezirken nicht festzustellen. 7. Wie wird vor allem das Phänomen kontinuierlicher Brandstiftungen in Hellersdorf eingeschätzt? Welche Maßnahmen werden speziell in diesem Stadtteil ergriffen? Zu 7.: Im Jahr 2018 konnten verschiedenartige Brandstiftungsdelikte im Bereich Hellersdorf festgestellt werden (siehe auch Antworten zu Frage 5). In der Folge wurden in den betroffenen Tatortbereichen schwerpunktmäßig offene und verdeckte Streifentätigkeiten durch Kräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnittes durchgeführt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind im Bereich Hellersdorf keine kontinuierlichen Brandstiftungen in Form von Tatserien oder mehreren Taten, welche in einem zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang stehen könnten, bekannt. Da keine signifikanten Unterschiede in der Entwicklung der Häufigkeitszahlen der Brandstiftungen zu anderen Berliner Bezirken festzustellen sind (siehe Antwort zu Frage 6), werden derzeit keine speziellen Maßnahmen im Sinne der Fragestellung ergriffen. 8. Welche präventiven und repressiven Maßnahmen werden im Bezirk Marzahn-Hellersdorf durchgeführt, um zielgerichtet gegen die Täter bzw. Tätergruppen vorzugehen und ihnen potentielle Taten zu erschweren? Zu 8.: Analog zur Tatortarbeit in den anderen Direktionen werden Brandorte im Rahmen der Sofortbearbeitung durch Kräfte des Kriminaldauerdienstes aufgesucht. Durch diese werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung des jeweils vorliegenden Sachverhaltes, wie zum Beispiel Brandortdokumentation, Spurensuche, Zeugenbefragung und Umfeld-Ermittlungen, durchgeführt. Dabei und bei den weiteren Ermittlungen durch die Fachdienststelle beim Landeskriminalamt werden alle zur Verfügung stehenden und im jeweiligen Einzelfall geeigneten und rechtlich zulässigen Maßnahmen der Strafprozessordnung (StPO) ergriffen, um repressiv vorzugehen und ggf. tatverdächtige Personen zu ermitteln. Im Bereich der Brandstiftung liegt in jedem repressiven Ansatz gleichzeitig auch eine präventive Maßnahme, die eine erneute Straftatenbegehung verhindern kann. Bekannte Serientäter werden eng begleitet und wiederholt persönlich aufgesucht und befragt. Zudem werden anlassbezogene Präventionsmaßnahmen durchgeführt. Hierfür werden den Anwohnenden unter anderem Beratungsangebote zu technischen Sicherungsmöglichkeiten (wie der Einbau von Schließanlagen) unterbreitet. Zur weiterführenden Sensibilisierung wird Informationsmaterial (z. B. das Faltblatt Seite 6 von 6 „Schützen Sie sich vor Wohnungseinbruch, Kellereinbruch, Trickdiebstahl in Wohnung und Brandstiftung“) bereitgestellt und ausgehändigt. 9. Welche Form der Kooperation gibt es mit ansässigen Wohnungsbaugesellschaften, um gegen Brandstiftungen vorzugehen? Zu 9.: Feste Kooperationsvereinbarungen mit ansässigen Wohnungsbaugesellschaften gibt es derzeit nicht. Dessen ungeachtet gewährleisten die zuständigen Kontaktbereichsund Präventionsbeamten und -beamtinnen durch Sensibilisierungsgespräche einen regelmäßigen Informationsaustausch mit den Wohnungsbaugesellschaften und sind im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention beratend tätig. Einzelfallbezogen werden Präventivgespräche geführt, um Möglichkeiten der Minderung von Tatgelegenheiten aufzuzeigen. 10. Gibt es Beispiele in Berliner Bezirken, bei denen wirkungsvolle Strategien und das koordinierte Handeln vieler Akteure zu einem messbaren Erfolg im Kampf gegen Brandstiftungen geführt haben? Wenn ja, welche sind dies und welche konkreten Schritte wurden hier verfolgt? Zu 10.: Derartige Beispiele sind dem Senat nicht bekannt. 11. Welche weitere Unterstützung brauchen die zuständigen Behörden, um wirkungsvoller gegen Brandstiftungen vorgehen, die Taten aufklären und die Täter verurteilen zu können? Zu 11.: Die polizeilichen Maßnahmen orientieren sich bei Brandstiftungsdelikten fortwährend am Täterverhalten, den Tatörtlichkeiten und den Ermittlungsanhalten. Hierbei gewinnt die Weitergabe und Bewertung von bereits vorhandenen Erkenntnissen zwischen den Behörden an Bedeutung, insbesondere die zwischenbehördliche Kommunikation mit dem sozialpsychiatrischen Dienst, dem Jugendamt oder dem Jobcenter. Berlin, den 24. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport