Drucksache 18 / 18 508 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Sanierungsmaßnahmen am Berliner Dom und Antwort vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18508 vom 08.04.2019 über Sanierungsmaßnahmen am Berliner Dom Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Waren dem Senat die Schäden an der Westfassade über dem Gesims, drei der vier Türme sowie der Kuppel des Berliner Doms bekannt? Wenn ja, seit wann? 2. Wenn nein, hat der Senat nach Bekanntwerden der Schäden über die Presse den Austausch mit der Domgemeinde zu den Schäden und den zu erwartenden Sanierungsarbeiten gesucht? Zu 1. und 2.: Erste Schäden sind dem Landesdenkmalamt seit 2011 bekannt, das konkrete Ausmaß der Schäden konnte erst bei den jüngsten Untersuchungen 2018 festgestellt werden, als die Instandsetzung des Glockenturms aufgrund der vorher erfolgten Schadenskartierung begonnen wurde. 3. Liegt dem Senat eine Anfrage durch die Domgemeinde oder der evangelischen Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz bezüglich einer Unterstützung zur Beseitigung der oben genannten Schäden am Dom vor? 4. Plant der Senat, die Domgemeinde bei der Sanierung der oben genannten Schäden zu unterstützen und wenn ja, in welcher Form? Zu 3. und 4.: Eine offizielle Anfrage zur finanziellen Unterstützung für 2019 liegt dem Senat bisher nicht vor. Ein Antrag der Domgemeinde auf finanzielle Förderung der Sanierung an das Landesdenkmalamt ist geplant. Wenn ein entsprechender Antrag auf finanzielle Förderung vorliegt, wird im Landesdenkmalamt geprüft, in welcher Höhe eine finanzielle Förderung möglich ist. Seite 2 von 3 Der Senat unterstützt die Domgemeinde durch fachliche Beratung des Landedenkmalamtes Berlin und stellt dessen Expertise zu Restaurierungstechniken zur Verfügung . 5. Vertritt der Senat die Auffassung, dass der Berliner Dom während der Renovierung in den Jahren von 1976 bis 1985 denkmalgerecht, zeitgemäß oder fachgerecht saniert wurde? Zu 5.: Aus heutiger Sicht sind manche Sanierungstechniken, die in den 1970er und 1980er Jahren angewendet wurden kritisch zu hinterfragen. Zur damaligen Zeit galten sie als technisch angemessen und entsprachen den üblichen Baustandards. Die denkmalpflegerische Herangehensweise war geprägt durch die Vereinfachung der wiederaufzubauenden Gebäudeteile (insbesondere Hauptkuppel und Ecktürme) und die hierbei kontrovers geführten Diskurse. Die Instandsetzung erfolgte mit den für die ausführenden Firmen zur Verfügung stehenden Materialien. Erst langjährige Untersuchungen haben gezeigt, welche Schäden mit Hydrophobierungen verbunden sein können. Viele der Schäden am Dom sind allerdings auch auf Umweltverschmutzungen und übliche Verwitterungserscheinungen zurückzuführen, die nicht mit Hydrophobierungen in Zusammenhang gebracht werden müssen. 6. Sind dem Senat landeseigene oder weitere historisch bedeutsame Gebäude wie der Berliner Dom bekannt, deren Sandsteinfassade durch die Sanierung mit einem Silikonschutz, einer sogenannten Hydrophobierung, Schaden genommen haben? Wenn ja, welche sind dies und welche Maßnahmen hat der Senat nach der Feststellung der Schäden ergriffen? Zu 6.: Hydrophobierung ist in den 1980er Jahren als eine europaweit verbreitete Maßnahme zum Schutz von Natursteinfassaden eingesetzt worden. Durch die Hydrophobierung von Naturstein ist es zu Schäden am Baudekor des Deutschen Historischen Museums (ehemaliges Zeughaus) gekommen. Ebenfalls ist die Ruine der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche als auch das Charlottenburger Tor (beide aus Tuffstein) betroffen. An allen genannten Baudenkmälern sind Rissbildungen und zum Teil großflächige schalenförmige Abplatzungen der Steinoberfläche zu beobachten. Das Landesdenkmalamt (LDA) hat nach umfangreicher Schadensanalytik , die Instandsetzung und Restaurierung veranlasst. Seitdem die negativen Auswirkungen einer chemischen Wasserabweisung durch Siloxane oder Silikonharze bekannt sind, wird von Seiten des LDA fachlich darauf hingewirkt, dass Hydrophobierungen von Naturstein oder Ziegelfassaden nur noch im Einzelfall beziehungsweise im Ausnahmefall mit der Auflage vorausgehender baustofflicher Untersuchungen genehmigt wird. 7. Wie verfährt der Senat, insbesondere der Denkmalschutz, bei der Feststellung von fehlerhaften Sanierungen in der Vergangenheit? Zu 7.: Sofern von diesen Sanierungen eine Beeinträchtigung/Gefährdung des Denkmals und seiner Umgebung ausgeht, wird zunächst eine Untersuchung der Schäden durch Fachleute, wie Restauratorinnen und Restauratoren und, Ingenieurinnen und Ingenieuren , Baufachexpertinnen und Bauchfachexperten und Fachlabore veranlasst. Die Ergebnisse und die Schadensgenese wird interdisziplinär ausgewertet und ein detailliertes Konzept zur nachhaltigen Instandsetzung/Restaurierung erstellt. Dieses wird Seite 3 von 3 von den Denkmalbehörden geprüft und freigegeben. 8. Was unternimmt der Senat konkret, um die Sandsteinfassaden von landeseigenen oder weiteren historisch bedeutsamen Gebäuden wie dem Berliner Dom vor der Schädigung durch Umwelteinflüsse wie Ruß, Gummiabrieb oder Staub zukünftig zu schützen? Zu 8.: Objekte aus Sandstein besitzen ein offenporiges Gefüge. An den Oberflächen können sich, insbesondere in exponierter Lage, Auflagerungen absetzten. Eine umfassende Dokumentation des Bestandes und Zustandes kann Aufschluss über die Art und Weise und die Zusammensetzung der „Verschmutzung“ geben. Die konservatorische Reduzierung der Oberflächenverunreinigungen muss abgewogen werden. Eine vollständige Entfernung ist meist nicht anzustreben, aufgrund des Verlustes der prägenden Oberflächeneigenschaften und -strukturen. Das hohe Verkehrsaufkommen und auch die große Bautätigkeit in der Innenstadt sind für die erwähnten Belastungen mitverantwortlich. Eine Reduzierung des Individualverkehrs aber vor allem der Einsatz neuer umweltfreundlicher Techniken haben positiven Einfluss auf die Schäden. So konnte beispielsweise seit 1989 die Schwefeldioxid Belastung der Berliner Luft - die bis in die 1990er Jahre ein Hauptschadensfaktor für die historischen Sandsteine darstellte - um 90% gesenkt werden. Der Einfluss der Stickoxide und des Feinstaubs auf Baudenkmäler unterliegt aktuellen Untersuchungen . Grundsätzlich ist der Senat darum bemüht und wirkt darauf hin, dass die Baudenkmale und Denkmäler – vor allem nach umfangreichen Restaurierungen – regelmäßig gewartet werden, um alle Arten von Veränderungen/Schäden rechtzeitig festzustellen und beheben zu können. Berlin, den 23.04.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa