Drucksache 18 / 18 509 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) - nachgefragt und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 509 vom 8. April 2019 über Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) - nachgefragt --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie steht der Senat aktuell zur Einrichtung der EUStA und wie lauten die aktuellen Pläne in Bezug auf eine etwaige Mitwirkung und Zusammenarbeit mit der Berliner Justiz? Zu 1.: Der Senat begrüßt weiterhin – wie schon in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 15. Februar 2018 mit der Drucksachen-Nr. 18/13 535 ausgeführt – die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Für konkrete Planungen in Bezug auf eine Zusammenarbeit mit der Berliner Justiz ist es nach wie vor zu früh. Entgegen der ursprünglichen Zeitplanung der Europäischen Kommission ist bis heute das Amt der Europäischen Generalstaatsanwältin/des Europäischen Generalstaatsanwalts als Leiterin/Leiter der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht besetzt . Dies gilt ebenfalls für das Amt der Verwaltungsdirektorin/des Verwaltungsdirektors, deren/dessen Aufgaben derzeit von einem Interims-Verwaltungsdirektor wahrgenommen werden. Die Europäische Generalstaatsanwaltschaft ist mithin noch im Aufbau, und erst wenn die Europäische Generalstaatsanwältin bzw. der Europäische Generalstaatsanwalt ihr bzw. sein Amt angetreten hat, können die finalen Entscheidungen über die Organisationsstruktur getroffen werden. 2. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu möglichen Standorten im Hinblick auf die EUStA? Zu 2.: Die Bundesländer Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben sich bei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Standorte für die Europäische Staatsanwaltschaft angeboten. Die Entscheidung, ob die Europäische Staatsanwaltschaft tatsächlich mit so genannten Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen /Staatsanwälten in diesen fünf Bundesländern vertreten sein wird, trifft die Europäische Staatsanwaltschaft selbst, sobald sie vollständig handlungsfähig ist. Derzeit ist auch weiterhin unklar, wie viele Delegierte Europäische Staatsanwältinnen/Staatsanwälte in Deutschland tätig sein werden. Die konkrete Anzahl wird voraussichtlich Ende 2019 von der/dem bis dahin ernannten Europäischen Generalstaatsanwältin/Generalstaatsanwalt festgelegt werden und auch davon abhängen, ob diese/dieser über die bisherigen Planungen hinaus zusätzliche Haushaltsmittel für weitere Delegierte Europäische Staatsanwältinnen/Staatsanwälte erhält. 2 3. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf eine Bewerbung Berlins für einen Standort im Hinblick auf die EUStA und welche Vorkehrungen werden aktuell und in der Zukunft dafür getroffen? Zu 3.: Berlin hat sich bereits 2018 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Standort der Europäischen Staatsanwaltschaft angeboten. Nach anfänglichem Planungsstand soll die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit im Dezember 2020 aufnehmen. Allerdings liegt sie bereits jetzt fast ein halbes Jahr hinter ihrem ursprünglich aufgestellten Zeitplan. Hinzu kommt, dass sich das elektronische Fallbearbeitungssystem der Europäischen Staatsanwaltschaft noch in den ersten Entwicklungsstadien befindet. Da sich nach aktuellem Planungs- und Sachstand die Anzahl der unterzubringenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Europäische Staatsanwaltschaft in Berlin im niedrigen einstelligen Bereich bewegen würde und diese frühestens Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen werden, erfordert dies keine besonderen Vorkehrungen. Berlin, den 24. April 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung