Drucksache 18 / 18 510 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Ausweispflicht und Antwort vom 17. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18510 vom 08.04.2019 über Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Ausweispflicht ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden in den Jahren 2016 bis 2018 sowie im laufenden Jahr gemäß § 32 Absatz 1 Nr. 1 Personalausweisgesetz eingeleitet (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? 2. Wie viele der unter Frage 1) genannten Verfahren endeten a) mit einer Einstellung oder b) mit der Verhängung einer Geldbuße (erbitte nach Jahr und Art der Beendigung gesonderte Darstellung)? Zu 1. und 2.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da diese Sachverhalte in den Bezirksämtern nicht detailliert statistisch erhoben werden müssen. 3. Wie hoch war dabei jeweils die niedrigste, die höchste und die durchschnittliche Geldbuße (erbitte nach Jahren gesonderte Darstellung)? Zu 3.: Auch hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Die Höhe der zu verhängenden Bußgelder ist in § 32 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt und kann, abhängig vom Einzelfall, bis zu dreitausend Euro betragen. 4. Wie viele der unter Frage 1) genannten Verfahren betrafen sog. Reichsbürger, die Ihren Personalausweis abgegeben haben und wie endeten diese Verfahren jeweils? 5. Bei welchen Behörden/Stellen erfolgte jeweils seit dem Jahr 2016 die Abgabe des Personalausweises? Zu 4. und 5.: Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sog. Reichsbürger werden ebenfalls nicht statistisch erfasst. Seite 2 von 2 Grundsätzlich sind abgegebene oder gefundene Personalausweise der Personalausweisbehörde in den Berliner Bürgerämtern zuzuleiten, damit diese zuständigkeitshalber über das weitere Verfahren entscheiden können. Berlin, den 17. April 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport