Drucksache 18 / 18 516 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Strategie gegen den Buchsbaumzünsler? und Antwort vom 21. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18516 vom 08.04.2019 über Strategie gegen den Buchsbaumzünsler? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den Zustand der Buchsbäume in Berlin? Antwort zu 1: Der Zustand der Buchsbäume kann nur standortabhängig bewertet werden. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, weil diese von sehr unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, u.a. von der Buchsbaumart, dem standort- und einrichtungsabhängigen Pflegeziel und der Pflegeintensität. In Berlin stellt das Pflanzenschutzamt Berlin seit 2006 verstärkte Absterbeerscheinungen durch das Buchbaumtriebsterben fest. Vereinzelte Schäden durch den Buchsbaumzünsler wurden ab 2014 aufflällig. Seit 2016 ist der Schmetterling im gesamten Stadtgebiet aufgetreten, zunehmend mit auffallenden Schäden bis zum Absterben von Buchsbaumhecken. Diese Situation hat erheblichen Einfluss auf die Vitalität der Pflanzungen. Sie erfordert von den Eigentümern zusätzlichen Pflegeaufwand und stellt künftig diese Gehölzart bei der Verwendung in Gärten und Anlagen in Frage. Frage 2: In welchen Bezirken Berlins wurden vermehrte Vorkommen der Buchsbaumzünsler festgestellt? Antwort zu 2: Schäden durch den Buchsbaumzünsler werden in allen Bezirken festgestellt. Es gibt keinen Schwerpunkt. 2 Frage 3: Wie hoch schätzt der Senat die Schäden ein, die jährlich durch den Buchsbaumzünsler entstehen? Antwort zu 3: Es existiert keine Erfassung der Flächen mit Buchsbaumpflanzungen. Somit können die Schäden einerseits und andererseits die Aufwendungen für die Bekämpfung und die Pflege geschädigter Buchsbaumbestände bzw. Rodungen nicht beziffert werden. Frage 4: Hat der Senat bisher Maßnahmen ergriffen, um das Vorkommen der Buchsbaumzünsler einzudämmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Das Pflanzenschutzamt Berlin berät und warnt im Rahmen des Schaderregermonitorings seit Auftreten der ersten Schadensfälle private und öffentliche Einrichtungen. Eine Vielzahl von Anfragenden wird direkt und aktuell über Newsletter, wie das „Grüne Blatt“, den „Berliner Gartenbrief“ und das Internetangebot beraten und informiert. https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/stadtgruen/de/ueberwachung/buchsbaumzue nsler.shtml Für öffentliche Einrichtungen werden durch die persönliche Beratung standortspezifische Risikoanalysen und angepasste Bekämpfungsstrategien erarbeitet. Weiterhin hat das Pflanzenschutzamt Berlin die Anwendung von umweltfreundlichen Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung des Buchsbaumzünslers beim Bundesamt für Verbraucherschutz beantragt, um diese auf Flächen, die für jedermann zugänglich sind, anwenden zu können. Berlin, den 21.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz