Drucksache 18 / 18 517 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Hundekot in Berlin und Antwort vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18517 vom 08.04.2019 über Hundekot in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter zu den Fragen 1 bis 4 um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Anzeigen wegen Nichtbeseitigung von Hundekot gab es seit 2010 in Berlin, bitte aufgegliedert nach Jahren und Bezirken? Antwort zu 1: Die Bezirksämter haben hierzu folgende Angaben übermittelt: Bezirksamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf 4 3 1 2 1 1 0 4 3 Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg ab 2010 12 Anzeigen keine Anzeigen keine Anzeigen Lichtenberg 38 19 23 11 17 16 20 13 7 Marzahn- Hellersdorf 14 8 2 5 5 7 0 1 1 Mitte * Neukölln 49 22 7 11 5 3 4 3 0 Pankow ** 2 Reinickendorf 12 16 21 14 6 2 5 4 3 Spandau 12 8 8 7 9 5 6 2 2 Steglitz- Zehlendorf 8 4 5 2 2 3 3 1 0 Tempelhof- Schöneberg *** Treptow- Köpenick ab 2010 nur 1 Anzeige *Bezirksamt Mitte: Angaben hierzu sind nicht möglich, weil entsprechende Statistiken bezogen auf diesen Tatbestand nicht geführt werden. Eine manuelle Auszählung ist nicht leistbar. **Bezirksamt Pankow: Eine Unterscheidung zwischen anderen Verschmutzungen/Verunreinigungen und der unterlassenen Beseitigung des Hundekots erfolgt nicht, so das keine speziellen Statistikdaten vorliegen. ***Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Frage 2: In wie vielen Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen seit 2010, bitte aufgegliedert nach Jahren? Antwort zu 2: Die Bezirksämter haben hierzu folgende Angaben übermittelt: Bezirksamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf keine Statistik keine Statistik keine Statistik keine Statistik keine Statistik 1 0 2 1 Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg 1 2 1 1 2 0 2 0 1 Lichtenberg 10 10 8 5 2 2 7 2 3 Marzahn- Hellersdorf 11 6 1 4 3 5 0 0 1 Mitte * Neukölln 0 6 3 3 2 1 2 1 0 Pankow ** Reinickendorf 12 16 21 14 6 2 5 4 3 Spandau 5 3 3 4 4 3 3 1 0 3 Steglitz- Zehlendorf 2 3 1 0 0 0 0 0 0 Tempelhof- Schöneberg *** Treptow- Köpenick 0 0 0 0 0 0 0 0 1 *Bezirksamt Mitte: Angaben hierzu sind nicht möglich, weil entsprechende Statistiken bezogen auf diesen Tatbestand nicht geführt werden. Eine manuelle Auszählung ist nicht leistbar. **Bezirksamt Pankow: Eine Unterscheidung zwischen anderen Verschmutzungen/Verunreinigungen und der unterlassenen Beseitigung des Hundekots erfolgt nicht, so das keine speziellen Statistikdaten vorliegen. ***Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Frage 3: Welche Einnahmen wurden durch diese Bußgeldverfahren seit 2010 generiert, bitte aufgelistet nach Jahren? Antwort zu 3: Die Bezirksämter haben hierzu folgende Angaben übermittelt: Bezirksamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf * Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg 300€ 300€ 50€ 300€ 400€ 0€ 300€ 0€ 300€ Lichtenberg 1640€ 1005€ 865€ 515€ 550€ 550€ 895€ 465€ 305€ Marzahn- Hellersdorf 495€ 315€ 35€ 195€ 160€ 230€ 0€ 0€ 50€ Mitte ** Neukölln 0€ 320€ 105€ 70€ 190€ 35€ 165€ 150€ 0€ Pankow *** Reinickendorf 625€ 620€ 885€ 845€ 185€ 13€ 210€ 115€ 35 Spandau 345€ 190€ 295€ 270€ 265€ 130€ 260€ 85€ 35€ Steglitz- Zehlendorf 124€ 771€ 174€ 0€ 0€ 0E 0€ 0€ 0€ Tempelhof- Schöneberg **** Treptow- Köpenick 35€ 4 *Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Es gibt zu den Einnahmen aus Bußgeldverfahren keine statistischen Erhebungen. **Bezirksamt Mitte: Angaben hierzu sind nicht möglich, weil entsprechende Statistiken bezogen auf diesen Tatbestand nicht geführt werden. Eine manuelle Auszählung ist nicht leistbar. ***Bezirksamt Pankow: Eine Unterscheidung zwischen anderen Verschmutzungen/Verunreinigungen und der unterlassenen Beseitigung des Hundekots erfolgt nicht, so das keine speziellen Statistikdaten vorliegen. ****Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Es erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Frage 4: Wie viele Kontrollen gab es seit Januar 2019 hinsichtlich der Mitführungspflicht von Hundekotbeuteln, bitte aufgegliedert nach Bezirken? Antwort zu 4: Die Bezirksämter haben hierzu folgende Angaben übermittelt: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der Regelbestreifung. Eine gesonderte Statistik wird hierzu nicht geführt. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Über die Zahl der Kontrollen wird keine Statistik geführt, weil die Kontrollen im Rahmen des Regelstreifendienstes erfolgen. Bezirksamt Lichtenberg: Im Bezirk Lichtenberg gab es im 2019 keine diesbezüglichen Kontrollen. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Über die Anzahl der Kontrollen erfolgt keine statistische Erfassung, weil die Einhaltung aller gesetzlichen Grundlagen regelmäßig und routinemäßig durch den Ordnungsamtsaußendienst kontrolliert werden. 5 Bezirksamt Mitte: Eine gesonderte Statistik zu Kontrollen über die Mitführungspflicht von Hundekotbeuteln wird nicht geführt. Bezirksamt Neukölln: Es sind keine Kontrollen durchgeführt worden. Bezirksamt Pankow: Im Bezirk Pankow gab es diesbezüglich keine Kontrollen. Bezirksamt Reinickendorf: Kontrollen werden im täglichen Streifendienst durchgeführt, jedoch werden diese nicht statistisch erfasst. Bezirksamt Spandau: Es wurden keine Kontrollen durchgeführt. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Keine Angaben über die Anzahl von Kontrollen. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Hundekontrollen wurden vorgenommen, in deren Rahmen auch die Erfüllung der Mitführpflicht überprüft wurde. Es erfolgt hierzu keine gesonderte Erfassung. Bezirksamt Treptow-Köpenick: Es wurden keine Kontrollen durchgeführt. Frage 5: Wie bewertet der Senat den flächendeckenden Abbau der Dog-Service-Stations der Wall AG? Frage 6: Sieht der Senat hier Handlungsbedarf, Hundekotbeutel sowie entsprechende Entsorgungsangebote den Berliner Hundehaltern zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welchen? Antwort zu 5 und 6: In einigen Bezirken hat das Werbeunternehmen Wall GmbH die sogenannten Dog- Service-Stations auf der Grundlage sogenannter „Kopplungsverträge“ gegen die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland errichtet. In der vergangenen Legislaturperiode wurde entschieden, die bereits vom Rechnungshof kritisierte Koppelung von Werbung an den Betrieb von Stadtmöbeln aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen zu beenden, nicht zuletzt auch aufgrund des extremen Ungleich- 6 gewichts zwischen den geringen Investitions- und Betriebskosten für die Dog-Service- Stations und dem hohen Wert des im Gegenzug eingeräumten Rechts zur Werbung und die hierdurch erzielten Werbeeinnahmen. Die Bezirke haben vor diesem Hintergrund ihre Vereinbarungen mit der Wall GmbH gekündigt. Die entsprechenden im Eigentum der Wall GmbH stehenden Anlagen sind daher grundsätzlich von der Wall GmbH abzubauen. Da die Dog-Service-Stations in der Vergangenheit leider anfällig für Fehlnutzungen waren, mussten einzelne Dog-Service-Stationen bereits vorzeitig abgebaut werden. Der Senat befürwortet private Initiativen, die sich hinsichtlich des Betriebes von Spendern für Hundekotbeseitigungssets engagieren. So gehen beispielsweise im Bezirk Marzahn- Hellersdorf die Dog-Service-Stations in den Bestand des Bezirksamtes über und werden durch Ehrenamtliche bestückt. Sollte sich das bestehende Angebot an Dog-Service- Stations nach Auffassung der einzelnen Bezirke bewährt haben, können die Bezirke die bestehenden Anlagen übernehmen oder eigene Anlagen errichten. Die Entscheidung hierüber und die erforderlichen Abstimmungen mit der Wall GmbH sowie der BSR obliegen den einzelnen Bezirken. Berlin, den 25.04.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz