Drucksache 18 / 18 518 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Bewertungs- und Beratungsmandat in steuerlicher Hinsicht im Zusammenhang mit der Einbindung der HOWOGE in die Berliner Schulbauoffensive (BSO) und Antwort vom 23. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18518 vom 8. April 2019 über Bewertungs- und Beratungsmandat in steuerlicher Hinsicht im Zusammenhang mit der Einbindung der HOWOGE in die Berliner Schulbauoffensive (BSO) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In der Beantwortung der Anfrage Drs. 18/ 17166 hat die Senatsverwaltung für Finanzen angegeben, dass im Rahmen der Einbindung der HOWOGE in die Berliner Schulbauoffensive (BSO) die Kanzlei DENTONS Europe LLP mit einem Bewertungs- und Bratungsmandat in steuerlicher Hinsicht beauftragt wurde. 1. Auf welchem Wege (Ausschreibung, Direktvergabe oder anderweitig) erfolgte die Auftragsvergabe des Bewertungs- und Beratungsmandats in steuerlicher Hinsicht an die Kanzlei DENTONS Europe LLP (bitte begründen) und welche Kriterien waren für die Entscheidung ausschlaggebend? Zu 1.: Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Das Angebot von DENTONS Europe LLP überzeugte inhaltlich und hinsichtlich der einschlägigen Erfahrungen. 2. Zu welchem Zeitpunkt wurde das Bewertungs- und Beratungsmandat erteilt und wer war an der Entscheidung beteiligt? Zu 2.: Der Zuschlag für das Mandat erfolgte im August 2018 durch die Senatsverwaltung für Finanzen. 3. Handelt es sich bei der Summe von 10.000 EURO, die für das Bewertungs- und Beratungsmandat gezahlt wurde, um die Gesamtkosten? Wenn ja, wie setzt sich die Summe zusammen? Zu 3.: Bei der Summe von 10.000 EURO handelt es sich um Gesamtkosten einerseits für Bewertungs- und andererseits für Beratungsleistungen. Als bilaterale Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegt der geschlossene Vertrag der Vertraulichkeit. Insofern können im Rahmen der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage leider keine näheren Angaben zur konkreten Vertragsausgestaltung bezüglich der Leistungen und Gesamtkosten gemacht werden. 2/2 4. Wer wurde von den Ergebnissen des Auftrags zu welchem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt und wird ein entsprechendes Gutachten dem Abgeordnetenhaus zur Einsicht und/ oder Beratung vorgelegt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Ende September 2018 erhielt die Senatsverwaltung für Finanzen das Gutachten, das dem Abgeordnetenhaus in geeigneter Form zur Einsicht vorgelegt werden kann. 5. Wie genau lautet der an die Kanzlei DENTONS Europe LLP vergebene Auftrag, welche Punkte waren Gegenstand der Bewertung und welche Ergebnisse hat sie hervorgebracht? Zu 5.: Auftragsgegenstand ist die steuerrechtliche Bewertung über die Einbeziehung der landeseigenen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) in den Neubau und die Sanierung von Schulgebäuden im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive gemäß dem als Entwurf vorliegenden Rahmenvertrag zwischen dem Land Berlin und der HOWOGE. Dabei ist insbesondere die Zurechnung des (wirtschaftlichen) Eigentums an den Erbbaurechten und den Gebäuden im Sinne des § 39 Abgabenordnung (AO) zu beurteilen. Daneben ist Gegenstand der Bewertung die Geltung der Steuerbefreiungen des § 3 Abs. 1 Satz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) und des § 4 Nr. 5 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). 6. Wurden im Rahmen des Auftrags offene Fragen der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer und/ oder der Umsatzsteuer behandelt (bitte begründen)? Wenn ja, mit welchem Ergebnissen? Zu 6.: Aus der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei der HOWOGE folgt die Belastung der Erbbaurechtsbestellung mit Grunderwerbsteuer sowie die dauerhafte Belastung der Erbbaurechte mit der Grundsteuer. 7. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Bewertung und welche Auswirkungen ergeben sich dadurch auf den Zeitplan der bzw. die Vorgehensweise im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive ? Zu 7.: Das Gutachten bestätigt die Bewertung und Vorgehensweise des Senats im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive. Berlin, den 23. April 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen