Drucksache 18 / 18 519 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 08. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Strukturreform der Berliner Polizei – Zeitplan, Mitarbeiterbeteiligung, Ziele, Kosten und Auswirkungen und Antwort vom 26. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 11 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18519 vom 08. April 2019 über Strukturreform der Berliner Polizei – Zeitplan, Mitarbeiterbeteiligung, Ziele, Kosten und Auswirkungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Sitzung des Innenausschusses am 04.03.2019 stellte die Polizeipräsidentin in ihrer Präsentation dar, dass die "Handlungsfähigkeit schnellstmöglich verbessert und wiederhergestellt" werden müsse - an welchen Stellen ist die Berliner Polizei gegenwärtig nicht handlungsfähig und wodurch ist sie vermeintlich handlungsunfähig geworden? Zu 1.: Die Ausführungen der Polizeipräsidentin in der Sitzung des Innenausschusses am 04. März 2019 zur Handlungsfähigkeit bezogen sich auf den Aufwand komplexer Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse von gesamtbehördlicher Bedeutung, die aufgrund der aktuellen Organisationsstruktur einen erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand bedeuten. Im Zuge der vergangenen Organisationsveränderungen wurden organisatorische Zwischenebenen abgeschafft. Der damit verbundene Wegfall von koordinierenden und bündelnden Ebenen konnte seither nicht hinreichend kompensiert werden. Aus diesem Grund dauert die Abstimmung komplexer Vorgänge gegenwärtig zu lange und beschränkt damit Handlungsoptionen. 2. Auf wessen Veranlassung wurde wann und mit welchen konkreten Arbeitsaufträgen die "AG Struktur" eingerichtet? Zu 2.: Die Polizeipräsidentin hat die AG Struktur mit Wirkung vom 11. Oktober 2018 unter der Leitung des Polizeivizepräsidenten eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hatte folgenden Auftrag: - Ist-Darstellung und Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation hinsichtlich der Führungsstrukturen aller derzeit unmittelbar der Behördenleitung zugeordneten Gliederungseinheiten Seite 2 von 11 - Zusammenfassende Darstellung der Analyseergebnisse - Erarbeitung und Vorstellung eines Soll-Konzeptes für eine Aufbau- und Ablauforganisation mit Darstellung der entsprechenden Handlungsempfehlungen. 3. Wie setzte sich die "AG Struktur" zusammen, mit welcher Struktur arbeitete sie und wann kamen diese Arbeitsgruppe und etwaige Unterarbeitsgruppen zusammen? Bitte unter Angabe der Dienststellen, Stellenzeichen bzw. handelnden Personen und bisherigen Termine. Zu 3.: Die AG Struktur besteht aus den folgenden Dienstkräften: - Vizepräsident (Leitung) - ein Mitarbeiter aus dem Stab des Polizeipräsidiums (PPr St I 1) - ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle (BGSt) - ein Mitarbeiter aus der Serviceeinheit Finanzen (SE Fin 01). Die Arbeitsgruppe tagte anlassbezogen und unterrichtete die Behördenleitung in regelmäßigen Abständen. Ein Sitzungskalender lag der Arbeitsgruppenarbeit nicht zugrunde. 4. In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten wurden die mittlere Führungsebene, Basisdienstkräfte, Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften und externer Sachverstand in den Prozess einbezogen? Zu 4.: Die Einbindung zusätzlicher Fach- und Führungskräfte sowie von Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften oder Berufsvertretungen erfolgte im Anschluss an die Vorstellung des Grobkonzeptes der AG Struktur. Der Entwurf zur Strukturierung des Umsetzungsprojektes sieht eine größtmögliche Beteiligung der o.g. Personen- und Interessengruppen vor. Die konkrete Ausgestaltung wird im Rahmen des Umsetzungsprojektes zu planen sein. 5. Welcher Zeitplan liegt dem Prozess - von der Einrichtung der "AG Struktur" bis zur Umsetzung der Strukturreform - zugrunde? Bitte unter Angabe von sämtlichen behördlichen Sitzungsterminen. Zu 5.: Die AG Struktur wurde mit Wirkung vom 11. Oktober 2018 eingerichtet und erarbeitete in der Folge ein Grobkonzept. Dieses Grobkonzept wurde am 20. Februar 2019 den Mitarbeitenden erstmals vorgestellt. Beginnend mit einer Auftaktveranstaltung am 12. April 2019 wird darauf aufbauend ein Umsetzungsprojekt eingerichtet und im weiteren Verlauf mit einer konkreten Zeitund Maßnahmenplanung unterlegt. Eine entsprechende Projektverfügung wird derzeit erarbeitet. 6. Laut Rückmeldungen aus verschiedenen Dienststellen und Führungsbesprechungen soll es zwischen 11 und 18 Entwürfe für eine Neustrukturierung sowie 2 bis 3 der Behördenleitung vorgelegte Versionen gegeben haben - wie viele gab es tatsächlich, jeweils welchen wesentlichen Inhalts und welche Variante(n) werden mit welchen wesentlichen Argumenten bevorzugt? Seite 3 von 11 Zu 6.: Im Rahmen von Workshops wurden mit Dienstkräften der Stabs- und Direktionsleitungen und des Landeskriminalamts verschiedene Varianten hinsichtlich eines Neuzuschnitts der örtlichen Polizeidirektionen unter polizeifachlichen Gesichtspunkten erörtert. Für insgesamt 20 mögliche Aufteilungen wurden ausgewählte Strukturdaten aufbereitet. Dazu gehörten Strukturdaten zur Fläche, zur Bevölkerung, zur Mitarbeiterschaft der Direktionen und zur Entwicklung der Straftaten sowie der eingegangenen Notrufe. In der Folge wurde als Ergebnis eines umfangreichen Diskussionsprozesses mit den genannten Beteiligten der Behördenleitung ein Vorschlag unterbreitet, der eine Konzentration wesentlicher polizeilicher Brennpunkte als zielführend erachtet. Zugleich folgt der Vorschlag der Prämisse, an bestehenden Abschnittsgrenzen festzuhalten und die Auswirkungen für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Im Zuge der Abwägung wurden Parameter wie regionale und lageorientierte Besonderheiten, Kriminalitätsphänomene, Führungsspannen, Arbeitsbeziehungen zu anderen Behörden oder Institutionen usw. erörtert. Aufgrund der Vielzahl denkbarer Varianten wurden einige mögliche Neuzuschnitte aufbereitet, mitunter nur in Teilen erörtert oder sogar im laufenden Prozess modifiziert, so dass eine genaue Zahl möglicher Vorentwürfe keine verwertbare Aussage zum Inhalt haben würde. 7. Wie stellte sich der Entscheidungsprozess dar, wurde die favorisierte Variante von der "AG Struktur" einhellig oder mit welchem Votum weitergereicht? Welchen Einfluss hatten hierbei bisher Bitten und Hinweise des Innensenators Geisel, seines Staatssekretärs Akmann, anderer Vertreter der Senatsinnenverwaltung und der betroffenen Bezirksbürgermeister sowie Bezirksämter? Bitte um konkrete inhaltliche und zeitliche Angaben zu jedem der genannten Amtsträger. Zu 7.: Die Entscheidung für den zukünftigen Neuzuschnitt erfolgte auf der Grundlage und in Anlehnung an das Ergebnis der unter Frage 6 genannten Workshops im März 2019. In deren Folge wurde der Behördenleitung ein abgestimmter Vorschlag vorgelegt. Die AG Struktur hat diesen Entscheidungsprozess lediglich organisatorisch betreut und die notwendige Datengrundlage bereitgestellt. Sowohl das Grobkonzept der AG Struktur als auch der nunmehr avisierte Neuzuschnitt der örtlichen Direktionen wurden mit der fachaufsichtsführenden Behörde abgestimmt. 8. Welche Dienststellen sind von der Strukturreform betroffen, wann und auf welchem Wege wurden durch wen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prozess einbezogen und zu welchem Zeitpunkt über welche Ergebnisse informiert? Bitte unter detaillierter Angabe der Direktionen und Dienststellen mit jeweils konkretem Datum, auch zur Darstellung, wann welche Direktionsmitabeiterschaft von ihrer jeweiligen Leitung und Beschäftigtenvertretungen informiert wurde. Zu 8.: Im Hinblick auf die Zielstruktur haben die organisatorischen Anpassungen grundsätzlich Auswirkungen auf nahezu alle Dienstbereiche der Polizei, da Fachverantwortung und Zuständigkeiten maßgeblich neu organisiert werden. Mit Blick auf den avisierten Direktionszuschnitt stellt sich die neue Aufteilung wie folgt dar: Die Abschnitte 31, 32, 51, 52, 53, 54 und 55 werden zu einer Direktion fusionieren. Die Abschnitte 35 und 36 werden an die Direktion 1, die Abschnitte 33 und 34 an die Direktion 2 und der Abschnitt 56 an die Direktion 4 angebunden. Seite 4 von 11 Ferner werden Teile der Stäbe der Direktion Einsatz, des Polizeipräsidiums sowie einer örtlichen Direktion zu einem Stab für die aufzubauende Landespolizeidirektion fusionieren. Eine organisatorische Anpassung der Referate Kriminalitätsbekämpfung der örtlichen Direktionen wird im Zuge eines eigenen Teilprojektes noch zu prüfen sein. Darüber hinaus werden die bisherigen Serviceeinheiten Finanzen, Personal, Technik und Logistik sowie Informations- und Kommunikationstechnik in einer Direktion Zentraler Service zusammengeführt. Für die organisatorische Anbindung der Bußgeldstelle, des Justiziariats, der Konfliktkommission sowie der Bereiche Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement werden im Zuge des Umsetzungsprojektes Entscheidungsvorschläge erarbeitet. Über das Grobkonzept der AG Struktur wurden die Beschäftigten der Polizei Berlin erstmals im Rahmen einer Mitarbeiterinformation am 20. Februar 2019 informiert. Am 21. Februar 2019 wurden die Führungskräfte der Direktionen 3 und 5 zusätzlich durch die Behördenleitung und im sogenannten Stabsgremium (Vertreter des Präsidialstabes, der Serviceeinheiten, des Justiziariats und der Bußgeldstelle) durch den Leiter des Präsidialstabes informiert. Ergänzend unterrichtete die Behördenleitung die Führungskräfte der Direktion Einsatz am 22. Februar 2019. Alle Informationsveranstaltungen wurden zudem durch Vertreter der AG Struktur begleitet. Die Führungskräfte der Direktionen 1, 2, 4 und 6 sowie des Landeskriminalamtes wurden zeitgerecht durch die jeweiligen Direktions- bzw. Amtsleitungen informiert. Am 26. März 2019 setzte die Behördenleitung die Mitglieder des Leitungsgremiums (Leitungskräfte der Direktionen, des Landeskriminalamtes, des Präsidialstabes, der Serviceeinheiten und der Polizeiakademie) über den avisierten Direktionszuschnitt auf Basis des Ergebnisses der o.g. Workshops in Kenntnis. Das Stabsgremium erhielt dazu am 28. März 2019 die notwendigen Informationen durch den Leiter des Präsidialstabes. Auch bei diesen beiden Terminen waren Vertreter der AG Struktur zugegen. Bereits am 27. März 2019 wurde eine dementsprechende zweite Mitarbeiterinformation der Polizeipräsidentin zu dem geplanten Neuzuschnitt der örtlichen Direktionen intern veröffentlicht. Die Führungskräfte der Direktionen und des Landeskriminalamtes wurden zeitnah durch ihre Leitungskräfte informiert. Über die einzelnen Aktivitäten der jeweiligen Beschäftigtenvertretungen in diesem Zusammenhang liegen keine Erkenntnisse vor. 9. Wie wird mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der von der Strukturreform und insbesondere den Direktionsneuzuweisungen betroffenen Dienststellen verfahren, welche sich zum Zeitpunkt der Umsetzung noch im Programm für potentielle Führungskräfte (PFK) und - auch im Hinblick auf spätere feste Verwendungsdienststellen - der damit verbundenen regelmäßigen Rotation befinden? 10. Welche Auswirkungen hat die geplante Strukturreform für das Programm für potentielle Führungskräfte (PFK) in den örtlichen Direktionen, das Potentialanalyseverfahren zur Personalentwicklung für den höheren Dienst (PAV) und anderen Personalentwicklungsmaßnahmen, auch hinsichtlich bisheriger Planungen und Planungssicherheit? Zu 9. und 10.: Der Personalentwicklung von Dienstkräften wird im Rahmen des Umsetzungsprojektes besondere Aufmerksamkeit zukommen. Ziel ist es, Seite 5 von 11 Konzeptionen zur Harmonisierung der Personalentwicklungsmaßnahmen der Direktionen infolge des Neuzuschnitts zu erarbeiten, um eine bestmögliche Integration der bestehenden Personalentwicklungsplanungen und –programme, aber auch individueller Planungen und Vorstellungen in die zukünftigen Strukturen zu erreichen. Den Dienstkräften sollen durch die organisatorischen Veränderungen keine Nachteile im Hinblick auf die jeweilige Entwicklungsplanung entstehen. Insofern werden auch die bereits angeschobenen Stellenausschreibungen und -besetzungsverfahren ebenso unverändert fortgeführt wie bereits bestehende individuelle Planungen. Die konkreten Maßnahmen werden im Umsetzungsprojekt ausgearbeitet. Dies betrifft zudem gleichermaßen auch alle anderen Dienststellen, die von den organisatorischen Veränderungen berührt sind. 11. Welche konkreten Planungen oder Überlegungen gibt es zur Aufteilung der Stellen der bisherigen Direktion 3? Zu 11.: Die konkreten stellenwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Direktionen werden im Zuge des Umsetzungsprojektes insbesondere im Ergebnis der Verifizierung des Aufgabenzuschnittes der zukünftigen Landespolizeidirektion ausgearbeitet. 12. Ist es zutreffend, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beschäftigtenvertretungen der örtlichen Direktionen nicht beteiligt und eingebunden wurden, lediglich zu einem späten Zeitpunkt informiert wurden und wie bewertet der Senat die Mitarbeitermotivation unter diesem Gesichtspunkt? Zu 12.: Die Entwicklung eines Soll-Konzeptes auf der Basis der Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation oblag der AG Struktur. Seit der Vorstellung des Grobkonzeptes der AG Struktur im Februar 2019 waren Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften aufgefordert, Ideen einzubringen. Im Zuge der Umsetzung und der dazu nötigen Detailplanung ist eine breite Beteiligung auf verschiedenen Ebenen und unter Einbindung der Beschäftigtenvertretungen vorgesehen. 13. Welche konkreten negativen Aspekte sollen zu einer Aufteilung der gut funktionierenden Direktion 3 führen und - insoweit zutreffend - welche Gesichtspunkte lassen es verantwortbar erscheinen, die Polizeiabschnitte 32 und 34 künftig in unterschiedlichen Direktionen zu verankern, obgleich es regelmäßig abschnittsübergreifende Veranstaltungen gibt? Zu 13.: Im Zuge der geplanten organisatorischen Anpassungen erfolgen ein Neuzuschnitt der örtlichen Direktionen und eine Reduzierung von bisher sechs auf fünf Direktionen. Von dieser Veränderung sind - bis auf die heutige Direktion 6 - alle örtlichen Direktionen betroffen. Der zukünftige Direktionszuschnitt folgt dem Grundgedanken, wesentliche polizeiliche Brennpunkte innerhalb einer Direktion zu konzentrieren und diese mit einer darauf ausgerichteten personellen Ausstattung in den polizeilichen Fokus zu nehmen. Zugleich verdeutlicht die Analyse der AG Struktur, dass gesamtbehördliche Entscheidungsprozesse in der derzeitigen Aufbauorganisation nur aufwendig und zeitintensiv abzustimmen sind. Es fehlt insbesondere an organisatorischen Strukturen, die es ermöglichen, die vielschichtigen Belange einer Polizeibehörde mit Seite 6 von 11 über 25.000 Beschäftigten an geeigneter Stelle zu bündeln und fachlich zu verantworten. Diese Bündelung soll zukünftig durch einen Behördenaufbau erreicht werden, der eine Grundstruktur in Form von vier Säulen vorsieht (Landespolizeidirektion, Landeskriminalamt, Polizeiakademie und Direktion Zentraler Service). Mit Blick auf die vorliegenden personellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen wurde seitens der AG Struktur ein Konzept erarbeitet, das vorsieht, die für den Aufbau einer Landespolizeidirektion maßgeblichen Dienstbereiche in der avisierten Landespolizeidirektion zusammenzuziehen. Das darüber hinausgehende Personal, das erforderlich ist, um einen Stab zur Führung einer Organisationseinheit dieser Größenordnung aufzubauen, soll aus den vorhandenen Stabsstrukturen gewonnen werden. Insofern soll sich der Stab der avisierten Landespolizeidirektion aus den Stäben des Polizeipräsidiums, der Direktion Einsatz und einer örtlichen Direktion zusammenfügen. Im Ergebnis werden also keine zusätzlichen Stellen, kein zusätzliches Personal und im Übrigen auch keine neue Liegenschaft für den Aufbau einer Landespolizeidirektion benötigt. Der Neuzuschnitt der Direktionen und die damit einhergehende Reduzierung ermöglichen, es einen kompletten Direktionsstab zum ergänzenden Aufbau eines Stabes für die organisatorisch übergeordnete Landespolizeidirektion zu gewinnen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die bestehenden Abschnittsgrenzen von dieser Neuausrichtung nicht berührt sein werden. Die Polizei Berlin betreut regelmäßig Veranstaltungen, die über die bestehenden landesinternen administrativen Grenzen von Polizeiabschnitten und -direktionen hinausgehen. 14. Es ist bundesweit ein Organisationsprinzip, dass polizeiliche Grenzen mit kommunalen Grenzen übereinstimmen, um die Zusammenarbeit zu optimieren. Warum wird dies aufgegeben, sodass Direktionsgrenzen nicht mehr mit den Bezirken übereinstimmen? Zu 14.: Die Polizei Berlin bleibt weiterhin innerhalb der (kommunalen) Landesgrenze zuständig. Darüber hinaus wurden bei der Konzipierung des avisierten Direktionsneuzuschnitts auch regionale Besonderheiten und Arbeitsbeziehungen, beispielsweise zu den Bezirksverwaltungen, in den Erörterungs- und Abwägungsprozess einbezogen. Diese Aspekte werden auch während des Umsetzungsprojektes im Auge behalten. 15. Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab sofort „eingefroren“, welche ursprünglich noch 2019 die Dienststelle im Rahmen der persönlichen Weiterentwicklung wechseln sollten? Zu 15.: Nein. 16. Wie soll eine gerechte Eingliederung in die bereits vorhandenen Personalentwicklungspläne der bestehenden Direktionen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf zukünftige Ernennungen/ Ausschreibungen umgesetzt werden? Seite 7 von 11 Zu 16.: Siehe die Antwort zu den Fragen 9 und 10. 17. Ist der behördenweite Beurteilungsmaßstab tatsächlich in allen Direktionen gleich umgesetzt worden oder kommt es hier zu eventuellen „Konkurrenzen“? Zu 17.: Die Beurteilungsmaßstäbe der Polizei Berlin gelten für alle Gliederungseinheiten gleichermaßen. 18. Wird es eine “Wunschliste” vorab bzgl. zukünftiger Verwendungsdienststellen im Rahmen der Umstrukturierung geben? Zu 18.: Siehe die Antwort zu den Fragen 9 und 10. 19. Inwieweit wurde bisher das Bezirksamt Mitte einbezogen und wie wird der Umstand unter den Gesichtspunkten klarer Ansprechpartner, Zuständigkeiten, gewachsener Strukturen und Abläufe, bewertet, dass man sich von dort künftig an drei verschiedene Direktionen zu wenden hat? Zu 19.: Die Einbindung maßgeblicher Akteure zur Abstimmung von Arbeitsprozessen in einer veränderten Struktur erfolgt im Rahmen des Umsetzungsprojektes. 20. Wo wird sich künftig der Standort der neuen EHu-Brennpunktdirektion befinden und wie viele Stellen sind hierfür vorgesehen? Trifft es zu, das zu den zugewiesenen 50 Dienstkräften nur noch 30 weitere dazukommen sollen für die EHu-Brennpunktdirektion? Wo soll diese untergebracht werden? Zu 20.: Die Fragen zum Aufbau und zur Unterbringung einer Brennpunkt- und Präsenzeinheit werden im Rahmen des Umsetzungsprojektes erörtert. Das Grobkonzept der AG Struktur sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die für den Aufbau einer zusätzlichen Einsatzhundertschaft bei der Bereitschaftspolizei vorgesehenen Planstellen für den Aufbau der Brennpunkt- und Präsenzeinheit genutzt werden. 21. Welcher Mehrwert entsteht für die Berliner Bevölkerung? Reduziert sich dieser auf etwaige 30 zusätzliche Dienstkräfte der EHu-Brennpunktdirektion? Zu 21.: Durch die geplanten strukturellen Veränderungen sollen gesamtbehördliche Prozesse optimiert werden, sodass die Bevölkerung davon in erster Linie mittelbar profitieren wird. Durch die personelle Verstärkung und die Fokussierung einer Direktion auf polizeilich relevante Brennpunkte wird die Präsenz der Polizei in diesem Bereich erhöht. Der Aufbau einer Brennpunkt- und Präsenzeinheit soll die Kräfte der Einsatzhundertschaften für Einsatzvorhaben im gesamten Stadtgebiet freisetzen. 22. Aus welchem Personalkörper soll diese Einsatzhundertschaft aufgebaut werden? Zu 22.: Die Fragen zum Aufbau und zur Unterbringung einer Brennpunkt- und Präsenzeinheit werden im Rahmen des Umsetzungsprojektes erörtert. Seite 8 von 11 23. In welchem Schichtmodell soll die Brennpunkt-EHu arbeiten, Kriminalitätsbekämpfung nur noch zu Bürozeiten in der EHu-üblichen 4-/ 5-Tage-Woche, wie sollen sich die Ablösen im rollierenden System gestalten? Zu 23.: Siehe Antwort zur Frage 22. 24. Sollen Brennpunktdienststellen mit - möglicherweise gar spezialisierten - zusätzlichem Personal ausgestattet werden, ggf. in welcher Größenordnung und woher soll dies kommen? Zu 24.: Die Zuweisung von Personal zu Dienststellen wird unter Beachtung künftiger Aufgaben innerhalb des Umsetzungsprojektes geprüft. 25. Wie viele Tarifbeschäftigte sind voraussichtlich von den Umstrukturierungen betroffen und wie wird die künftige Tätigkeit gemäß ihrer Eingruppierung sichergestellt, worauf müssen sich diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ggf. bezüglich ihrer behördlichen Tätigkeit einstellen? Zu 25.: Die personalwirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der avisierten organisatorischen Veränderungen werden im Rahmen des Umsetzungsprojektes geprüft. 26. Werden alle Beschäftigtenvertretungen der betroffenen Dienststellen zum Umsetzungszeitpunkt neu gewählt werden müssen und welches Verfahren ist hierbei zeitlich und organisatorisch vorgesehen? Zu 26.: Die Auswirkungen auf die Beschäftigtenvertretungen werden bei konkreten organisatorischen Maßnahmen unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtslage zu beachten sein. Welche Veränderungen sich im Detail ergeben werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verifiziert werden. 27. Über welche Leitungsstellen der Besoldungsgruppen A 16 sowie in der B-Besoldung verfügt die Berliner Polizei gegenwärtig, welche Stellen sind nach jetzigem Plan nach der Umstrukturierung vorgesehen - zusätzlich und insgesamt? Bitte um Angabe der dazugehörigen Dienststellen und groben Funktionsbeschreibung. Zu 27.: Laut aktuellem Stellenplan verfügt die Polizei Berlin über die folgenden Stellen im Sinne der Fragestellung: Besoldungsgruppe (BesGr.) Anzahl Dienststelle/Funktion BesGr. B 7 1 Polizeipräsident/in BesGr. B 5 1 Polizeivizepräsident/in BesGr. B 3 3 - Leitung der Direktion Einsatz - Leitung des Landeskriminalamts - Leitung der Zentralen Serviceeinheit BesGr. B 2 7 - Leitungen der Direktionen 1-6 - Leitung des Präsidialstabs BesGr. A 16 24 - Leitung der Polizeiakademie - Leitungen der Stäbe der Direktionen 1-6, der Direktion Einsatz, des Landeskriminalamtes - Leitung des Begleitschutz- und Seite 9 von 11 Verkehrsdienstes (Direktion Einsatz) - Abteilungsleitungen des Landeskriminalamtes (LKA 1-7, LKA KTI) - Leitung der Stabsabteilung II des Präsidialstabs - Leitungen der Serviceeinheiten (Finanzen, Personal, Informations- und Kommunikationstechnik, Technik und Logistik) - Leitung des Justiziariats Ein Aufwuchs bei den Stellen der o.g. Besoldungsgruppen im Zusammenhang mit der geplanten Reform ist nach aktuellem Planungsstand grundsätzlich nicht vorgesehen. Veränderungen beim Landeskriminalamt und bei der Polizeiakademie sind allerdings geplant, die aber nicht im Zusammenhang mit der geplanten Umstrukturierung stehen. Die Haushaltsplananmeldungen der Polizei Berlin für die Jahre 2020/2021 sind ansonsten von den avisierten organisatorischen Veränderungen nicht berührt. 28. Wie sieht die Bilanz der in den Stäben beschäftigten Dienstkräfte aus? Gibt es mehr Personal im Stab statt auf der Straße? Zu 28.: Im Zuge der Planungen der AG Struktur ist ein Aufwuchs bei den Stellen in den Stäben nicht vorgesehen. 29. Ist es zutreffend, dass der gegenwärtige Leiter der Direktion 3 künftig Leiter der dann neu geschaffenen Landespolizeidirektion werden soll, hierzu bereits Gespräche liefen? Wann ist nach heutigem Stand mit der entsprechenden Umstrukturierung und damit voraussichtlichen Stellenausschreibung zu rechnen? Zu 29.: Die Besetzung der Leitungsfunktion einer zukünftigen Landespolizeidirektion wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Zu welchem Zeitpunkt mit einer entsprechenden Stellenausschreibung zu rechnen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Der Aufgabenzuschnitt einer Landespolizeidirektion wird im Zuge des bevorstehenden Umsetzungsprojektes zu entwickeln sein. 30. Welche Erkenntnisse haben der Senat und die Spitze der Berliner Polizei darüber, dass der heutige Mitarbeiter des Leiters der Direktion 3, der Leiter des Polizeiabschnitts 33 (Besoldungsgruppe A 15), neuer Leiter des Gefangenenwesens und Objektschutzes werden, sich gar selbst bereits als künftig A 16 mit dieser Funktion in einer Arbeitsgruppensitzung bezeichnet haben soll? Zu 30.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 31. Welche Bedeutung wird künftig dem Amt des Polizeivizepräsidenten beigemessen, welche wesentlichen Aufgaben hat er - auch gegenüber einem künftigen Leiter einer Landespolizeidirektion? Seite 10 von 11 Zu 31.: Die Aufgaben des Polizeivizepräsidenten sind in dem aktuellen Anforderungsprofil für diese Funktion geregelt. Inwieweit Anpassungen infolge der avisierten organisatorischen Veränderungen erforderlich sein werden, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse des Umsetzungsprojektes bewertet werden. 32. Welcher Reformbedarf wird beim Landeskriminalamt gesehen, welche konkreten Veränderungen sind geplant und wie stellen sich diese im Kontext des Gesamtbildes der Berliner Polizei und der örtlichen Referate Kriminalpolizei dar? Zu 32.: Nach dem derzeitigen Planungsstand sind Veränderungen zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung und der Führungsstrukturen im Landeskriminalamt vorgesehen. Zu diesem Zweck soll eine Abteilung eingeführt werden, die sich explizit der Terrorismusabwehr bzw. -bekämpfung widmen und Schnittmengen anderer Abteilungen in diesem Themenfeld abdecken soll. Darüber hinaus soll bei der Amtsleitung die Funktion einer ständigen Vertretung etabliert werden, um den Entwicklungen im Bereich der Kriminalität und der deutschlandweit herausragenden Größe des Berliner Landeskriminalamtes Rechnung zu tragen. Weitere ggf. notwendige organisatorische Anpassungen werden noch geprüft. 33. Von welchen Kosten wird bei der Umstrukturierung insgesamt ausgegangen? Zu 33.: Eine Kostenschätzung existiert nicht. Der Umfang der avisierten organisatorischen Veränderungen und damit einhergehende Kosten werden erst im Verlauf des anstehenden Umsetzungsprojektes verifiziert. 34. Wie und wo sollen die neu zu schaffenden Bereiche untergebracht werden? Bereits jetzt gibt es einen erheblichen Mangel an Liegenschaften. Die letzte Reform ist deshalb noch nicht komplett umgesetzt worden. Wie hoch werden die Kosten allein für die räumlichen Veränderungen sein? Welche anderen Projekte werden hierdurch verzögert oder aufgegeben? 35. Noch nicht einmal die gegenwärtige 3. Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) ist in einer Liegenschaft zusammengeführt, jetzt müssten weitere Umzüge dazukommen. Wie soll das funktionieren? Zu 34. und 35. : Eine Raum- und Liegenschaftsplanung erfolgt im Zuge des Umsetzungsprojektes. 36. Der Aufwand für die Reform dürfte erheblich sein. Es wird ein Modell diskutiert, dass mit den Strukturen Ähnlichkeiten hat noch vor der Reform von Zeiten des Innensenators Dr. Körting und des Polizeipräsidenten Glietsch. Damals ging es um schlanke Strukturen, unmittelbare Führung und den Abbau von Personal in den Stäben. Warum wird dieses Prinzip jetzt aufgehoben? Wird das durch Innensenator Geisel erwähnte "große Rad" jetzt nur um Jahrzehnte zurückgedreht? Zu 36.: Das vorgelegte Grobkonzept basiert auf der Analyse der aktuellen Aufbau- und Ablauforganisation. Diese Analyse verdeutlichte einen hinreichenden Veränderungsbedarf im Hinblick auf die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Zudem zeigten und zeigen sich zum Teil erheblich veränderte Rahmenbedingungen und gestiegene Anforderungen für die Arbeit der Berliner Polizei. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, in den Stäben keinen zusätzlichen Personalbedarf zu generieren. Schließlich wurden im Zuge der Erarbeitung des Soll-Konzeptes Seite 11 von 11 Vergleiche zu anderen Sicherheitsbehörden vergleichbarer Größenordnungen angestellt. Unter Würdigung aller Erkenntnisse und der vorliegenden Rahmenbedingungen wurde eine zukunftsorientierte Zielstruktur entwickelt, die nun die Basis für das Umsetzungsprojekt bildet und den genannten Bedingungen Rechnung trägt. Berlin, den 26. April 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport