Drucksache 18 / 18 521 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse (CDU), Christian Goiny (CDU) und Oliver Friederici (CDU) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Kinderrettungsstelle in Steglitz und Antwort vom 26. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) Herrn Abgeordneten Christian Goiny (CDU) Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18521 vom 09. April 2019 über Kinderrettungsstelle in Steglitz ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. Unterstützt der Berliner Senat die Pläne der Charité, die Kinderrettungsstelle am Campus Benjamin Franklin zu schließen? Wann hat der Senat erstmals von den Plänen erfahren? Zu 1.: Der Senat unterstützt grundsätzlich die Pläne der Charité. Seitens der Charité gibt es bereits seit Längerem Schließungsabsichten hinsichtlich der Kinderrettungsstelle des Campus Benjamin Franklin (CBF), weil am Standort seit 2013 keine Betten in der Kinderheilkunde betrieben werden. Diese Entwicklung wurde dann im Krankenhausplan 2016 berücksichtigt. Im Aufsichtsrat der Charité hat der Charité-Vorstand erstmals im Oktober 2013 über entsprechende Überlegungen und Gespräche mit dem für Gesundheit zuständigen Senator berichtet. 2. Wann soll die Kinderrettungsstelle geschlossen werden? Zu 2.: Die Charité plant, den Betrieb der Kinderrettungsstelle am CBF zum 01.07.2019 einzustellen . - - 2 3. Haben die Vertreter des Berliner Senats in der letzten Sitzung des Aufsichtsrats der Charité der Schließung zugestimmt? Zu 3.: Der Aufsichtsrat der Charité hat mit Zustimmung der für Hochschulen und für Finanzen zuständigen Senatsvertreter auf seiner Sitzung am 22.03.2019 die Beendigung des Betriebs der kinderärztlichen Notfallambulanz am CBF unter Auflagen zur Kenntnis genommen: Der Vorstand wurde insbesondere beauftragt, die umfassende Betreuung akut erkrankter Kinder im Einzugsbereich durch die Abstimmung geeigneter Maßnahmen mit den weiteren Akteuren weiterhin sicher zu stellen und ein umfassendes Kommunikationskonzept, insbesondere zur Information der Allgemein- und Kinderärztinnen und -ärzte und der Patientinnen und Patienten bzw. ihrer Eltern umzusetzen. 4. Wie viele Kinder sind in den letzten 3 Jahren vom Campus Virchow zur Aufnahme abgelehnt worden? Bitte auflisten nach Kalenderjahren, der Anzahl der Kinder sowie unter Angabe des Alters der Kinder und des Grundes der Ablehnung. Zu 4.: Nach Auskunft der Charité konnten in der Kinderrettungsstelle am Standort Charité Virchow-Klinikum alle Patientinnen und Patienten ambulant behandelt werden. Die Kinder erhalten eine ausführliche Anamnese, körperliche Untersuchung, Labordiagnostik und oft auch eine weiterführende Diagnose (Röntgen, Ultraschall, Fachkonsile, etc.). Bei den zur stationären Aufnahme abgelehnten Patientinnen und Patienten handelt es sich um Fälle, die mit einer stationären Einweisung kamen und nicht aufgenommen werden konnten oder solche, die aus Sicht der zentralen Notaufnahme nach der abgeschlossenen Erstversorgung einer stationären Behandlung bedurften, für die aber keine Kapazität vorhanden war. Der Ablehnungsgrund ist in der Regel ein Bettenmangel oder ein Mangel an Pflegepersonal. Nach Charité-internen Erhebungen haben sich die entsprechenden Fallzahlen in den letzten drei Jahren – mit steigender Tendenz – entwickelt: 2016 522 Verlegungen 2017 638 Verlegungen 2018 702 Verlegungen Je nach Kapazität werden gemäß der üblichen Praxis die Patientinnen und Patienten in anderen Berliner Kinderkliniken sowie seltener auch in den Kliniken im Berliner Umland aufgenommen. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort zu den Fragen 4.1. und 6.1.. 4.1. Wie oft konnte die Kinderrettungsstelle des Campus Virchow von der Feuerwehr in den letzten 3 Jahren nicht angefahren werden? 4.2. Wo konnten die Kinder letztendlich aufgenommen werden? 4.3. Wie lang war der durchschnittliche Transportweg bis zur endgültigen Aufnahme? 4.4. Wie lange hat es gedauert, bis das Kind in einer anderen Klinik versorgt werden konnte? Zu 4.1. bis 4.4.: Der Berliner Feuerwehr sind keine Fälle von Ablehnungen in den letzten Jahren bekannt. Es gibt keinen Hinweis, dass die Kinderrettungsstelle am Charité Campus Virchow-Klinikum oder die des St. Joseph Krankenhauses (siehe Fragestellung zu 5.) der Erstversorgungspflicht nach § 27 Absatz 3 Landeskrankenhausgesetz nicht nachkommen. Im Übrigen liegen keine Daten vor, die eine Beantwortung der Fragen ermöglichen. - - 3 5. Wie viele Kinder sind in den letzten 3 Jahren vom St. Joseph Krankenhaus zur Aufnahme abgelehnt worden? Bitte auflisten nach Kalenderjahren, der Anzahl der Kinder sowie unter Angabe des Alters der Kinder und des Grundes der Ablehnung. Zu 5.: Nach Auskunft des Krankenhauses ist die Kindernotaufnahme des St. Joseph Krankenhauses in dem Zeitraum nie abgemeldet worden. Die Weiterleitung von Patientinnen und Patienten in andere Krankenhäuser bei fehlenden Bettenkapazitäten oder aus medizinischen Gründen könne aber vorkommen. Dies sei grundsätzlich ein normaler Vorgang im Krankenhausbetrieb und unabhängig von der Aufnahmekapazität der Kindernotaufnahme. Im Übrigen liegen keine Daten vor, die eine Beantwortung der Fragen ermöglichen. 5.1. Wie oft konnte die Kinderrettungsstelle des St. Joseph Krankenhauses von der Feuerwehr in den letzten 3 Jahren nicht angefahren werden? 5.2. Wo konnten die Kinder letztendlich aufgenommen werden? 5.3. Wie lang war der durchschnittliche Transportweg bis zur endgültigen Aufnahme? 5.4. Wie lange hat es gedauert, bis das Kind in einer anderen Klinik versorgt werden konnte? Zu 5.1. bis 5.4.: Die Fragen wurden mit der Antwort zu den Ziffern 4.1. bis 4.4. beantwortet. 6. Welches Konzept hat der Senat für eine wohnortnahe Notfallversorgung für Kinder im Bezirk Steglitz- Zehlendorf? Zu 6.: Im Land Berlin gibt es ein umfangreiches Angebot stationärer Kapazitäten zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Insbesondere sind hier die Fachabteilungen für Kinderund Jugendmedizin, Kinderchirurgie und Kinder- und Jugendpsychiatrie hervorzuheben. Der Krankenhausplan weist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine Abteilung mit 20 Betten für Kinder-und Jugendmedizin aus. Dieser planerische Ausweis schließt die Verpflichtung zur Teilnahme an der Notfallversorgung für die Kinder und Jugendlichen ein. Darüber hinaus sind besondere bezirkliche Festlegungen für eine wohnortnahe stationäre Versorgung nicht vorgesehen. In Berlin als Stadtstaat mit seinem dichten Netz an Notfallkrankenhäusern mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin sind allgemein kurze Anfahrtszeiten zu verzeichnen. 6.1. Inwieweit berücksichtigt das Konzept das Bevölkerungswachstum? Zu 6.1.: In der Kinderheilkunde waren in Berlin die vorgehaltenen Bettenkapazitäten zuletzt (2017, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) im Durchschnitt zu 76 Prozent ausgelastet. Es stehen damit auch bei weiter wachsender Einwohnerzahl noch ausreichend Reserven an Bettenkapazitäten zur Verfügung. Eine Unterversorgung ist nicht zu befürchten. 6.2. Wie viele Betten sind perspektivisch für Steglitz-Zehlendorf geplant? - - 4 Zu 6.2.: Zu möglichen Festlegungen der kommenden Krankenhausplanung 2020 sind derzeit noch keine Aussagen möglich. 6.3. Wie viele Betten werden im Bezirk Steglitz-Zehlendorf für schwerstkranke Kinder vorgehalten? Zu 6.3.: Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sieht der aktuelle Krankenhausplan am Helios Klinikum Emil von Behring 20 Betten für Kinder-und Jugendmedizin vor. 6.4. Hält der Senat die Anzahl der Betten für kranke Kinder für ausreichend? Falls ja, welches Kriterium liegt der Beurteilung zugrunde? Zu 6.4.: Als maßgebliches Kriterium für die Bedarfsgerechtigkeit der in den somatischen Fachgebieten betriebenen Betten gilt die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Kapazitäten (Auslastung ). Danach (vgl. 6.1) ist in der Kinder-und Jugendmedizin derzeit keine akuter planerischer Handlungsbedarf zur Sicherstellung der Versorgung erkennbar. 6.5. Wie viele Frauen, die in Steglitz-Zehlendorf wohnhaft sind, entbinden in anderen Bezirken? Zu 6.5.: Dem Senat liegen hierzu keine Daten vor. 7. Welches Konzept hat der Senat für die Kindermedizin in Berlin? 7.1. Seit wann gibt es diese Konzepte? 7.2. Wer hat an den Konzepten mitgearbeitet? 7.3. Welche Kriterien liegen den Konzepten zugrunde? Zu 7.1. bis 7.3.: Immer mehr ärztliche Leistungen können heute auch bei Kindern ambulant erbracht werden . Bei den verbleibenden stationär-behandlungsbedürftigen Kindern handelt es sich überwiegend um Schwerkranke oder sogar lebensbedrohlich Erkrankte. Der Krankenhausaufenthalt ist daher meist mit einer erheblichen psychischen Belastung für das schwerkranke Kind selbst, aber auch die nächsten Angehörigen verbunden. Krankenhäuser sind in besonderem Maße gefordert, diesen familiären Ausnahmesituationen adäquat zu begegnen und ihren Patientinnen und Patienten im Kindes- und Jugendalter ein angemessenes Umfeld zu bieten. Der Erhalt des Gütesiegels "Ausgezeichnet. FÜR KINDER" ist Ausdruck dafür, dass Kinderkliniken bzw. Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderchirurgie qualitative Mindestanforderungen erfüllen (siehe www.ausgezeichnet-fuerkinder .de). Die Berliner Kliniken, die schwerpunktmäßig an der Krankenhausversorgung von Kindern beteiligt sind, stellen sich diesen Anforderungen. Berlin, den 26.04.2019 In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei