Drucksache 18 / 18 522 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 09. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2019) zum Thema: Nutzungsfreigabe von Pier Nord und Pier Süd am BER und Antwort vom 18. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18522 vom 09. April 2019 über Nutzungsfreigabe von Pier Nord und Pier Süd am BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. In welchem zeitlichen Umfang erfolgte die Abnahmedokumentation durch das Bauordnungsamt Landkreis Dahme-Spreewald nach der Anzeige der Fertigstellung gemäß §§ 68 Abs. 5, 76 BbgBO (a.F. 17. September 2008) für das Pier-Nord des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER)? 2. In welchem zeitlichen Umfang erfolgte die Abnahmedokumentation durch das Bauordnungsamt Landkreis Dahme-Spreewald nach der Anzeige der Fertigstellung gemäß §§ 68 Abs. 5, 76 BbgBO (a.F. 17. September 2008) für das Pier-Süd des im Bau befindlichen BER? 3. Ist für das Pier-Nord und das Pier-Süd trotz möglicherweise noch nicht erfolgter Abnahmedokumentation durch das Bauordnungsamt, eine Benutzung i.S.v. §76 Abs. 2 S.1 zwei Wochen nach Anzeige gemäß § 68 Abs. 5 erfolgt? Wenn ja, in welchem Umfang bzw. mit welchen Einschränkungen? Zu 1. bis 3.: Das Bauordnungsamt erstellt keine Abnahmedokumentation. Am 19.12.2014 wurde die Zustimmung zur Innutzungnahme des Pier Nord und am 22.02.2017 die Zustimmung zur Innutzungnahme des Pier Süd erteilt. Die FBB hat somit alle baurechtlich zu erfüllenden Pflichten vollständig erfüllt. Berlin, den 18.04.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen